Mordfall Zell: Ermittlungen gegen Duo wegen möglicher weiterer Straftat.
Im Fall der beiden jungen Pinzgauer (17 und 18), die des Mordes an einer 20-jährigen Frau aus Zell am See beschuldigt werden, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nunmehr ausgedehnt. „Wir ermitteln gegen die zwei mordverdächtigen Burschen jetzt auch wegen einer weiteren möglichen schweren Straftat: Die beiden sollen bereits einige Zeit vor dem mutmaßlichen Mord an der jungen Frau versucht haben, durch Gewalt gegen einen Pinzgauer Autoverkäufer einen hochpreisigen Pkw zu erlangen“, so Robert Holzleitner, stv. Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, auf SN-Anfrage. Nähere Details zu den neuen Ermittlungen, die wohl in Richtung (schwerer) Raub gehen, gab Holzleitner nicht bekannt.
Wie berichtet soll der 17-jährige erstbeschuldigte Pinzgauer am 20. Oktober 2018 die 20-jährige Verkäuferin in einem Mehrparteienhaus in Zell am See direkt vor ihrer Wohnungstür erschossen haben. Der 17-Jährige (Verteidiger: RA Michael Ringl) hat die Pistolenschüsse auf die junge Frau kurz nach seiner Verhaftung im Dezember 2018 eingeräumt.
Nicht geständig ist hingegen der zweitbeschuldigte 18-Jährige, der den 17-Jährigen laut Staatsanwaltschaft zur Ermordung der Frau angestiftet haben soll. Zudem habe der Ältere dem Jüngeren eine – später umgebaute und scharf gemachte – Schreckschusspistole besorgt, mit der die 20-Jährige getötet wurde. Der 18-Jährige, er wird von seinem – nun ehemaligen – Freund schwer belastet, wird seit Kurzem von RA Peter Lechenauer verteidigt. Der Anwalt will sich zu den Vorwürfen noch nicht äußern: „Ich bin noch beim Aktenstudium.“
Eine Neuropsychiaterin stellte zuletzt fest, dass beide Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tötung der Frau zwar zurechnungsfähig waren, aber dennoch an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden. Die Voraussetzungen für eine Einweisung des Duos in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher liegen laut der Gutachterin vor.