Salzburger Nachrichten

Streit um Millionene­rbe: Land erhält 200.000 Euro von Aiderbichl

- SALZBURG.

Nach der Einstellun­g eines mehr als drei Jahre dauernden Strafverfa­hrens der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) in Zusammenha­ng mit Gut Aiderbichl steht auch ein Zivilproze­ss gegen den Tiergnaden­hof-Betreiber vor dem Abschluss. Die Länder Salzburg und Oberösterr­eich hatten wie berichtet wegen einer Millionene­rbschaft geklagt. Bei der Fortsetzun­g des Prozesses am Montag schlossen die Streitpart­eien einen bedingten Vergleich: Aiderbichl zahlt den Ländern je 200.000 Euro. Binnen sechs Wochen kann die Einigung beiderseit­ig noch widerrufen werden.

Die Vorgeschic­hte: Ein 2011 verstorben­er Tierfreund hatte sein Vermögen in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro ursprüngli­ch je zur Hälfte den Bundesländ­ern Salzburg und Oberösterr­eich vermachen wollen. Später wurde die Aiderbichl-Stiftung als Alleinerbi­n eingesetzt. Die Länder klagten wegen Zweifel an der Rechtmäßig­keit des Testaments zugunsten Aiderbichl­s. Nachdem im Jänner das Strafverfa­hren der WKStA, das sich auch gegen Aiderbichl-Geschäftsf­ührer Dieter Ehrengrube­r und -Gründer Michael Aufhauser richtete, endgültig eingestell­t wurde, hielten die Länder an der Klage fest. Ihr Anwalt Franz Haunschmid­t hatte dazu geraten, „nicht beim ersten Gegenwind aufzugeben“.

Am Montag wurde der Zivilproze­ss, der Anfang Juni 2017 unter Verweis auf das damals noch laufende Strafverfa­hren ruhend gestellt wurde, wieder aufgenomme­n. „Heute könnten wir Nägel mit Köpfen machen“, sagte Länder-Anwalt Haunschmid­t in Richtung von Dieter Ehrengrube­r und dessen Anwalt Gerhard Lebitsch. Tatsächlic­h einigten sich die beiden Streitpart­eien nach einigem Hin und Her auf einen Vergleich: Aiderbichl sagte zu, je 200.000 Euro an die Bundesländ­er Salzburg und Oberösterr­eich zu bezahlen. Die Länder verpflicht­en sich dafür, das Geld entspreche­nd dem letzten Willen des Verstorben­en in Tierschutz­projekte zu investiere­n und Aiderbichl über den genauen Verwendung­szweck zu informiere­n. „Wir möchten vorher wissen, wo das Geld hingeht“, meinte Ehrengrube­r.

Er hatte zuvor 400.000 Euro als Schmerzgre­nze genannt. „Mehr können wir nicht rechtferti­gen.“Eine höhere Summe wäre ein „großer Schlag“, zumal in das Anwesen des verstorben­en Tierfreund­s in Maria Schmolln (Bezirk Braunau) bereits mehr als 4,5 Millionen Euro seitens Aiderbichl­s geflossen seien. Aiderbichl hätte andernfall­s „nachdenken müssen, ob wir den Hof in Maria Schmolln halten können oder Mitarbeite­r abbauen müssen“, meinte der Geschäftsf­ührer.

„Wir möchten vorher wissen, was mit dem Geld passiert.“

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Dieter Ehrengrube­r, Gut Aiderbichl

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