Streit um Millionenerbe: Land erhält 200.000 Euro von Aiderbichl
Nach der Einstellung eines mehr als drei Jahre dauernden Strafverfahrens der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Zusammenhang mit Gut Aiderbichl steht auch ein Zivilprozess gegen den Tiergnadenhof-Betreiber vor dem Abschluss. Die Länder Salzburg und Oberösterreich hatten wie berichtet wegen einer Millionenerbschaft geklagt. Bei der Fortsetzung des Prozesses am Montag schlossen die Streitparteien einen bedingten Vergleich: Aiderbichl zahlt den Ländern je 200.000 Euro. Binnen sechs Wochen kann die Einigung beiderseitig noch widerrufen werden.
Die Vorgeschichte: Ein 2011 verstorbener Tierfreund hatte sein Vermögen in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro ursprünglich je zur Hälfte den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich vermachen wollen. Später wurde die Aiderbichl-Stiftung als Alleinerbin eingesetzt. Die Länder klagten wegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Testaments zugunsten Aiderbichls. Nachdem im Jänner das Strafverfahren der WKStA, das sich auch gegen Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber und -Gründer Michael Aufhauser richtete, endgültig eingestellt wurde, hielten die Länder an der Klage fest. Ihr Anwalt Franz Haunschmidt hatte dazu geraten, „nicht beim ersten Gegenwind aufzugeben“.
Am Montag wurde der Zivilprozess, der Anfang Juni 2017 unter Verweis auf das damals noch laufende Strafverfahren ruhend gestellt wurde, wieder aufgenommen. „Heute könnten wir Nägel mit Köpfen machen“, sagte Länder-Anwalt Haunschmidt in Richtung von Dieter Ehrengruber und dessen Anwalt Gerhard Lebitsch. Tatsächlich einigten sich die beiden Streitparteien nach einigem Hin und Her auf einen Vergleich: Aiderbichl sagte zu, je 200.000 Euro an die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich zu bezahlen. Die Länder verpflichten sich dafür, das Geld entsprechend dem letzten Willen des Verstorbenen in Tierschutzprojekte zu investieren und Aiderbichl über den genauen Verwendungszweck zu informieren. „Wir möchten vorher wissen, wo das Geld hingeht“, meinte Ehrengruber.
Er hatte zuvor 400.000 Euro als Schmerzgrenze genannt. „Mehr können wir nicht rechtfertigen.“Eine höhere Summe wäre ein „großer Schlag“, zumal in das Anwesen des verstorbenen Tierfreunds in Maria Schmolln (Bezirk Braunau) bereits mehr als 4,5 Millionen Euro seitens Aiderbichls geflossen seien. Aiderbichl hätte andernfalls „nachdenken müssen, ob wir den Hof in Maria Schmolln halten können oder Mitarbeiter abbauen müssen“, meinte der Geschäftsführer.
„Wir möchten vorher wissen, was mit dem Geld passiert.“