Streit um neue Mindestsicherung geht weiter
Die Reform der Mindestsicherung lässt die Wogen hochgehen – jetzt sprechen die Experten.
Die nächste hitzige Debatte im Parlament über die Reform der Mindestsicherung wird am Montag erwartet. Im zuständigen Sozialausschuss werden zu Wochenbeginn mehrere Experten zu der Reform gehört.
Nach einem Treffen mit den Soziallandesreferenten hatten Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger vor einer Woche noch kleinere Änderungen bei dem umstrittenen Gesetz in Aussicht gestellt.
Zuletzt drehte sich die Debatte darum, ob Spenden künftig von der Mindestsicherung abgezogen werden oder nicht. Das Sozialministerium beteuerte: Nein, sie würden nicht abgezogen. Die SPÖ entgegnet: Doch, aus dem Gesetzestext gehe „eindeutig“hervor, dass Spenden abgezogen werden sollten.
Vor allem die Wiener SPÖ tritt massiv gegen die Reform auf. Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sprach von „Kaltherzigkeit“der Regierungsseite. Hartinger-Klein wiederum ortete „unglaubliche Fehlinterpretationen“, die jeglicher Grundlage entbehrten und „nur zur Verunsicherung der Bevölkerung“dienten. Auch die grünen Soziallandesräte (Salzburg, Tirol, Vorarlberg) sind gegen die Reform, die jeweiligen schwarzen Landeshauptleute stehen aber hinter der Regierung.
Für das Hearing im Sozialausschuss am Montag hat die SPÖ zwei Experten nominiert. Einer ist der Salzburger Arbeits- und Sozialrechtler Walter Josef Pfeil, der einst die Mindestsicherung maßgeblich entworfen hat. Pfeil hält, wie berichtet, einige Punkte der Reform für verfassungs- beziehungsweise EU-rechtswidrig. Die Roten haben außerdem Sozialwissenschafterin Karin Heitzmann geladen. Die ÖVP hat den Sozialrechtler Wolfgang Mazal und den oberösterreichischen Landtagsdirektor Wolfgang Steiner nominiert. Die FPÖ schickt Elisabeth Bruckmüller vom Sozialministerium und Verfassungsexperten Michael Schilchegger, die Liste Jetzt den Rechtspolitologen Nikolaus Dimmel und die Neos den Ökonomen Wolfgang Nagl.
Der Plan der Regierung war, dass der Beschluss im Plenum so rechtzeitig fällt, dass das neue Grundsatzgesetz mit 1. Juni in Kraft treten kann. Die Länder sollen dann bis Jahresende Ausführungsgesetze machen. Bis die neuen Regeln österreichweit umgesetzt sein müssen, gibt es eine Frist bis Juni 2021.