Land stimmte Umzug eines Verdächtigen zu
Anwalt des Messerstechers von Dornbirn sagt, der Türke hätte nie ausgewiesen werden dürfen.
In zwei parlamentarischen Anfragebeantwortungen zum Mordfall am Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) nun detailliert über die Schritte im behördlichen Verfahren über jenen mordverdächtigen Türken berichtet, der heuer nach mehr als zehn Jahren im Ausland wieder nach Österreich eingereist war.
Zwar zeigten sich sowohl die SPÖ als auch die Neos als Anfragesteller mit den Antworten nicht besonders zufrieden (SN vom Montag), doch das Innenministerium stellte nun auch klar, dass das Land Vorarlberg der Übersiedlung des 34-jährigen Mannes zu seiner Familie ins Ländle zugestimmt hatte. Gleichzeitig ließ Minister Kickl allerdings offen, ob das auch für die Übernahme in die Grundversorgung gegolten habe. Wie berichtet, hatte der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) mehrfach betont, dass das Land wegen der kriminellen Vergangenheit des Mannes die Grundversorgung abgelehnt habe.
Der in Vorarlberg geborene Verdächtige hat auf Wunsch seiner Familie nun einen Wahlverteidiger. Ludwig Weh aus Bregenz, der sich seit Langem schwerpunktmäßig mit Fremdenrecht befasst, argumentiert, sein Mandant hätte vor zehn Jahren gar nicht aus Österreich ausgewiesen werden dürfen. Denn für Gastarbeiterkinder der zweiten Generation gelte seit 1997 ein absoluter Abschiebeschutz wegen „Aufenthaltsverfestigung“. Beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurde nun ein Antrag auf Nichtigerklärung des Aufenthaltsverbots für Söner Ö. eingebracht, wie auch das „profil“berichtet.
Bekanntlich hatte den Bescheid 2009 das spätere Mordopfer erlassen, der Mann war damals bei der Fremdenpolizei tätig. Das Innenressort argumentierte, wegen des Asylantrags des Türken sei keine Schubhaft bei dem Mann möglich gewesen.