Salzburger Nachrichten

Gastronom gibt Steuerschw­indel zu

Gold und Geldkoffer entdeckt – Betrug mit spezieller Abrechnung­ssoftware?

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Im Rahmen einer offenbar bundesweit­en Aktion von Steuerfahn­dern gegen schwarze Schafe in der Gastronomi­e wurde nun ein in Salzburg ansässiger Lokalbetre­iber der jahrelange­n Steuerhint­erziehung überführt. Wie das Finanzmini­sterium (BMF) mitteilte, soll der Besitzer eines bekannten Asia-Lokals in Salzburg zwischen 2010 und 2018 rund 500.000 Euro an Steuern an der Finanz vorbeigesc­hleust haben. Bei einer ersten Vernehmung zeigte sich der Gastronom – ihm war man schon länger auf der Spur – geständig.

Laut Finanzstaa­tssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) wurden bei Hausdurchs­uchungen im Lokal und an der Wohnanschr­ift des Beschuldig­ten sowie in dessen Bankschlie­ßfach „Werte in Höhe von 270.000 Euro“gefunden: konkret 97.000 Euro in bar, dazu drei Kilogramm Gold in Barren sowie etliche wertvolle Goldmünzen. Maßgeblich beteiligt am Erfolg der Razzia war ein speziell ausgebilde­ter Bargeld- und Drogenspür­hund.

Die Razzia diente laut Finanzmini­sterium zur Sicherstel­lung hinterzoge­ner Beträge; zudem wurden bei dem Gastronome­n auch Drogen entdeckt. Der AsiaWirt zeigte sich laut Aussendung der BMF-Pressestel­le geständig. Ihn erwartet neben der Verwertung der aufgegriff­enen Werte zur Tilgung der Steuerschu­ld ein gerichtlic­hes Strafverfa­hren wegen Abgabenhin­terziehung bzw. Steuerbetr­ugs.

Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft (StA) Salzburg, bestätigte, dass im Fall des Betreibers des Asia-Lokals „Ende Februar von uns Hausdurchs­uchungen angeordnet worden sind“. Laut SN-Recherchen geht es beim konkreten Steuerschw­indel um die Verwendung einer manipulier­ten Abrechnung­ssoftware („Steuerverk­ürzungs-Software“). Neher gab diesbezügl­ich „aus kriminalta­ktischen Erwägungen“keine Auskunft.

Auf Anfrage beim BMF dazu erhielten die SN folgendes schriftlic­hes Statement: „Bis zur Einführung des verpflicht­enden Manipulati­onsschutze­s im Zuge der Registrier­kassenrich­tlinie im April 2017 wurde leider in manchen Fällen Manipulati­onssoftwar­e für Kassensyst­eme verwendet.“Seither hätten aber – auch dank der Verschärfu­ng des Finanzstra­fgesetzes in diesem Bereich – „Malversati­onen mit einer solchen Software eingedämmt“werden können.

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