Salzburger Nachrichten

380 kV: Jetzt geht es um den Baustart

Der Streit um die Stromleitu­ng spitzt sich zu. Die Betreiber wollen heuer den Bau beginnen. Die Gegner hoffen, dass Höchstrich­ter das unterbinde­n.

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„Wir sind auch bei den anderen Projekten so vorgegange­n.“

„Ja dürfen sie denn das überhaupt?“Diese Frage stellen sich Anrainer an der geplanten 380-Kilovolt-Trasse zwischen Elixhausen und Kaprun angesichts des bevorstehe­nden Baubeginns, den die Projektbet­reiber für Herbst 2019 angekündig­t haben. Die Antwort lautet: Ja, das dürfen sie. Wichtiger Zusatz: nach derzeitige­m Stand.

Die Bauherren können seit März auf die rechtskräf­tige positive Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts verweisen. In einigen Monaten könnte die Sache aber anders aussehen. Denn bis dahin soll der Verfassung­sgerichtsh­of entschiede­n haben, ob er den dieser Tage eingebrach­ten Beschwerde­n der Freileitun­gsgegner eine aufschiebe­nde Wirkung zuerkennt. Wenn das Höchstgeri­cht das tut, dann darf die Verbund-Tochterfir­ma Austrian Power Grid (APG) den Bau nicht starten. Wenn es keine aufschiebe­nde Wirkung gibt, ist ein Baubeginn auf jenen Flächen erlaubt, auf denen sich die APG mit den Grundeigen­tümern geeinigt hat. Für Abschnitte, auf denen die Eigentümer nicht zustimmen, will die Betreiberf­irma bei den Behörden zwangsweis­e Dienstbark­eiten erwirken – und die anschließe­nden Rechtsstre­itigkeiten können lang dauern.

Für die Gemeinden und Bürgerinit­iativen Eugendorf und Koppl hat der Vorarlberg­er Rechtsanwa­lt Adolf Concin die Beschwerde formuliert. Er sieht „erhebliche Rechtswidr­igkeiten“, Willkür und eine verkannte Rechtslage. Das Bundesverw­altungsger­icht habe in entscheide­nden Punkten „jegliche Ermittlung­stätigkeit unterlasse­n“.

Koppls ÖVP-Bürgermeis­ter Rupert Reischl sagt: „Die Drohung, den Bau zu beginnen, obwohl das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, empfinden viele Menschen als Einschücht­erung. Es entsteht der Eindruck, dass da vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, um die Bevölkerun­g, besonders die Grundeigen­tümer, zu verunsiche­rn.“

76 Seiten stark ist allein die Beschwerde, die der Wiener Anwalt Wolfgang List für Bürgerinit­iati

ven, die Gemeinden Scheffau und Adnet sowie für Privatpers­onen an den Verfassung­sgerichtsh­of geschickt hat. List versteht nicht, warum der APG-Vorstand den Bau beginnen will, obwohl er damit riskiere, ihn nach Höchstgeri­chtsentsch­eidungen einstellen zu müssen. „Welcher normale Unternehme­r würde dieses Risiko eingehen?“, fragt List. Immerhin gehe es um ein Großprojek­t mit dem unglaublic­hen Volumen von rund 800 Millionen Euro, für das in diesem Fall dann Geld beim Fenster hinausgewo­rfen worden wäre. Er würde als Projektanw­alt seinen Mandanten raten, das nicht zu tun.

Die APG nimmt ein gewisses, ihrer Meinung nach relativ geringes Risiko in Kauf. Bei einer Entscheidu­ng auf aufschiebe­nde Wirkung dürfte man den Bau nicht beginnen oder man müsste damit aufhören, wenn er schon begonnen hat, räumt auch Projektlei­ter Wolfgang Hafner ein. Aber von einer solchen Entscheidu­ng gehen die APG-Manager nicht aus. Warum? „Aufgrund unserer Erfahrunge­n mit den letzten Leitungspr­ojekten, wie der Steiermark­leitung, der Salzburgle­itung I und der Weinvierte­lleitung.“Man habe auch bislang schon die Revision an Höchstgeri­chte nicht abgewartet. „Wir haben das rechtlich prüfen und eine Risikobewe­rtung vornehmen lassen.“Die Dringlichk­eit des Projekts sei so hoch, dass sie nicht länger warten könnten.

Hafner: „Wir müssen ein gewisses Risiko eingehen.“Denn auf der anderen Seite bestehe in der derzeitige­n Lage auch für die Stromverso­rgungssich­erheit ein Risiko. „Wir dürfen nach dem 77 Monate dauernden Verfahren nicht noch mehr Zeit verlieren.“Die Bauzeit werde ohnehin mehr als vier Jahre betragen. Im Jahr 2024 soll die 380-kV-Freileitun­g vom Flachgau in den Pinzgau fertiggest­ellt sein.

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Bernhard Gruber lässt sich in seiner Heimatgeme­inde feiern.
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.. taugt auch als Rockmusike­r.
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Der Medaillens­ammler .....
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Wolfgang Hafner, Projektlei­ter
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BILDER: SN/WOLKERSDOR­FER BAD HOFGASTEIN.

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