Die Mauer des Schweigens ist durchbrochen
Vor fast genau einem Jahr starb ein 17 Monate alter Bub bei einer Operation in den Landeskliniken (SALK). Da die Umstände höchst aufklärungsbedürftig sind, versuchen die Eltern seither, die Landeskliniken zu einer Entschuldigung zu bewegen. Die Erklärung der Klinik, es handle sich um einen „tragischen Vorfall“, empfanden sie als Verhöhnung.
Jetzt liegt unserem Redakteur Andreas Widmayer das erste Gutachten in den strafrechtlichen Untersuchungen des Falles vor, und es ist niederschmetternd. „Beim nichtnüchternen Patienten hätten intensivere Bemühungen zur Blutstillung . . . angewandt werden müssen, um den Eingriff bis zum Ende der Nüchternfrist von sechs Stunden ... verschieben zu können.“
Das heißt im Klartext: Der kleine David hätte zu diesem Zeitpunkt nicht operiert werden dürfen. Denn er hatte vorher gegessen. Während der OP erbrach er, drohte zu ersticken, fiel ins Koma – und starb elf Tage später.
Die SALK ziehen jetzt zwei betroffene Ärzte bis Abschluss des Verfahrens vom Patientendienst ab. Jetzt stellt sich aber nicht nur die Frage, ob weitere strukturelle Konsequenzen zu ziehen sind. Es steht auch die Kommunikation des Spitals auf dem Prüfstand. Selbst der Ärztliche Leiter nennt den rechtlichen Rahmen, der dazu führe, in solchen Fällen nur eingeschränkt kommunizieren zu können, als Belastung. Wie wird es dann erst den Eltern des Kindes damit gehen?
Es ist höchste Zeit, diesen Zustand zu korrigieren. Das systemische Schweigen muss ein Ende haben. H. Fröschl