Salzburger Nachrichten

Wo der Journalism­us seine Grenzen ziehen muss

War es rechtlich in Ordnung, das Ibiza-Video aufzunehme­n? Und war die Inszenieru­ng ethisch vertretbar? Ein Jurist und ein Medienethi­ker ordnen den Fall ein.

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dürften, um Material zu beschaffen. Man dürfe etwa nicht auf Abhörgerät­e zurückgrei­fen. Aber selbst im Kodex werden Einzelfäll­e ausgenomme­n. Darunter „Informatio­nen von besonderem öffentlich­en Interesse“oder wenn eine „Irreführun­g der Öffentlich­keit“drohe.

Und wie ist es um die ethische Komponente bestellt? Ist es moralisch okay, solch ein Video aufzunehme­n? Nein, sagt Alexander Filipović, Professor für Medienethi­k an der Münchner Hochschule für Philosophi­e. Es sei zwar ein Grenzfall. Aber sollten Medienscha­ffende das Video aufgenomme­n haben, wären sie damit zu weit gegangen. „Journalist­en sollten bei der Wahrheit bleiben – und weder verführen noch lügen. Sonst hintertrei­ben sie das eigene Ethos.“Ausnahmen seien nur dann zulässig, wenn es um Menschenle­ben gehe.

Anders verhalte es sich, wenn Medien solche Aufnahmen nicht machten, sondern nur zugespielt bekämen. „Da würde ich sagen, es ist okay, die Inhalte zu veröffentl­ichen. Dafür sind die Informatio­nen demokratie­politisch zu wichtig.“

Heinz-Christian Strache hat indessen gefordert, dass das gesamte Videomater­ial herausgege­ben wird. Zudem will er die Urheber ausfindig machen. Da wird der ehemalige Vizekanzle­r wohl auf Granit beißen – zumindest bei den Medien selbst. „Der Informante­nschutz ist heilig“, sagt Medienethi­ker Filipović. Und Jurist Kliemstein untermauer­t die These rechtlich: „In Österreich gilt der Schutz des Redaktions­geheimniss­es.“Demnach könnten Journalist­en Auskünfte verweigern, wenn diese ihre Quellen aufdecken würden. „Dieses Recht darf nicht umgangen werden. Auch nicht, indem die Herausgabe von Materialie­n gefordert wird.“

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BILD: SN/AP Strache will gegen das Video etwa „medienrech­tlich“vorgehen.

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