Wo der Journalismus seine Grenzen ziehen muss
War es rechtlich in Ordnung, das Ibiza-Video aufzunehmen? Und war die Inszenierung ethisch vertretbar? Ein Jurist und ein Medienethiker ordnen den Fall ein.
dürften, um Material zu beschaffen. Man dürfe etwa nicht auf Abhörgeräte zurückgreifen. Aber selbst im Kodex werden Einzelfälle ausgenommen. Darunter „Informationen von besonderem öffentlichen Interesse“oder wenn eine „Irreführung der Öffentlichkeit“drohe.
Und wie ist es um die ethische Komponente bestellt? Ist es moralisch okay, solch ein Video aufzunehmen? Nein, sagt Alexander Filipović, Professor für Medienethik an der Münchner Hochschule für Philosophie. Es sei zwar ein Grenzfall. Aber sollten Medienschaffende das Video aufgenommen haben, wären sie damit zu weit gegangen. „Journalisten sollten bei der Wahrheit bleiben – und weder verführen noch lügen. Sonst hintertreiben sie das eigene Ethos.“Ausnahmen seien nur dann zulässig, wenn es um Menschenleben gehe.
Anders verhalte es sich, wenn Medien solche Aufnahmen nicht machten, sondern nur zugespielt bekämen. „Da würde ich sagen, es ist okay, die Inhalte zu veröffentlichen. Dafür sind die Informationen demokratiepolitisch zu wichtig.“
Heinz-Christian Strache hat indessen gefordert, dass das gesamte Videomaterial herausgegeben wird. Zudem will er die Urheber ausfindig machen. Da wird der ehemalige Vizekanzler wohl auf Granit beißen – zumindest bei den Medien selbst. „Der Informantenschutz ist heilig“, sagt Medienethiker Filipović. Und Jurist Kliemstein untermauert die These rechtlich: „In Österreich gilt der Schutz des Redaktionsgeheimnisses.“Demnach könnten Journalisten Auskünfte verweigern, wenn diese ihre Quellen aufdecken würden. „Dieses Recht darf nicht umgangen werden. Auch nicht, indem die Herausgabe von Materialien gefordert wird.“