Haftbefehl gegen Assange beantragt
Schweden treibt die Ermittlungen gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange voran. Aber auch die USA wollen seine Auslieferung.
Die schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt. Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür frei macht, will sie einen Europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen. Das teilte Eva-Marie Persson mit, Vizedirektorin der Strafverfolgung. Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war vorerst unklar. Perssons Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wieder aufgenommen. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Die Vorwürfe seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb ungeklärt. Andere Vorwürfe sind bereits verjährt.
Assange wurde, nach jahrelangem Asyl in der Botschaft Ecuadors in London, in Großbritannien wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt. Die USA, die ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferungsantrag. Sollte dieser in Konkurrenz zu einem Europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson am Montag.
Die Enthüllungsplattform WikiLeaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation Zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Erst vergangenen Donnerstag wurde die ehemalige WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning erneut in Beugehaft genommen. Zusätzlich drohte ihr der Richter eine empfindliche Geldstrafe bei weiterer Verweigerungshaltung an. „Ich würde mich lieber zu Tode hungern, als meinen Standpunkt in diesem Fall zu ändern“, sagte sie nach Medienberichten, ehe sie aus dem Gerichtssaal abgeführt wurde. Manning hatte sich geweigert, über Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, auszusagen.
Sie war 2010 in U-Haft genommen und 2013 in einem Militärgerichtsverfahren zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Manning kam 2017 frei, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama die vorzeitige Freilassung angeordnet hatte. Zuletzt war sie im März nach verweigerter Aussage vor der Grand Jury, die über die Anklageerhebung im Fall Assange entscheiden soll, in Beugehaft gekommen.