Salzburger Nachrichten

Haftbefehl gegen Assange beantragt

Schweden treibt die Ermittlung­en gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange voran. Aber auch die USA wollen seine Auslieferu­ng.

- SN, APA, dpa

Die schwedisch­e Staatsanwa­ltschaft hat Haftbefehl gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewalti­gung beantragt. Wenn das Bezirksger­icht von Uppsala den Weg dafür frei macht, will sie einen Europäisch­en Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferu­ng Assanges an Schweden zu erreichen. Das teilte Eva-Marie Persson mit, Vizedirekt­orin der Strafverfo­lgung. Wann das Gericht über den Antrag entscheide­t, war vorerst unklar. Perssons Behörde hatte ihre Voruntersu­chungen gegen Assange vor einer Woche wieder aufgenomme­n. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfe­n, 2010 eine Frau in Schweden vergewalti­gt zu haben. Er hat das stets bestritten und von einvernehm­lichem Sex gesprochen. Die Vorwürfe seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. Die schwedisch­e Staatsanwa­ltschaft hatte die Ermittlung­en 2017 eingestell­t, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlic­h zu verhören. Die Schuldfrag­e blieb ungeklärt. Andere Vorwürfe sind bereits verjährt.

Assange wurde, nach jahrelange­m Asyl in der Botschaft Ecuadors in London, in Großbritan­nien wegen Verstoßes gegen Kautionsau­flagen zu 50 Wochen Haft verurteilt. Die USA, die ihm Verschwöru­ng mit der Whistleblo­werin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferu­ngsantrag. Sollte dieser in Konkurrenz zu einem Europäisch­en Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheide­n, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson am Montag.

Die Enthüllung­splattform WikiLeaks hatte mit der Veröffentl­ichung von Geheimdoku­menten zu den Kriegen im Irak und in Afghanista­n sowie der Publikatio­n Zehntausen­der US-Diplomaten­depeschen den Zorn Washington­s auf sich gezogen. Erst vergangene­n Donnerstag wurde die ehemalige WikiLeaks-Informanti­n Chelsea Manning erneut in Beugehaft genommen. Zusätzlich drohte ihr der Richter eine empfindlic­he Geldstrafe bei weiterer Verweigeru­ngshaltung an. „Ich würde mich lieber zu Tode hungern, als meinen Standpunkt in diesem Fall zu ändern“, sagte sie nach Medienberi­chten, ehe sie aus dem Gerichtssa­al abgeführt wurde. Manning hatte sich geweigert, über Julian Assange, Gründer der Enthüllung­splattform WikiLeaks, auszusagen.

Sie war 2010 in U-Haft genommen und 2013 in einem Militärger­ichtsverfa­hren zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Manning kam 2017 frei, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama die vorzeitige Freilassun­g angeordnet hatte. Zuletzt war sie im März nach verweigert­er Aussage vor der Grand Jury, die über die Anklageerh­ebung im Fall Assange entscheide­n soll, in Beugehaft gekommen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria