Vorwurf Steuerhinterziehung: Finanz blitzt mit Nichtigkeitsbeschwerde ab.
Volle acht Jahre nach Beginn des Steuerstrafprozesses gegen ihn ist der Freispruch für den Salzburger Bauunternehmer Markus Voglreiter nun endgültig rechtskräftig. Der Baumeister (52) war zwar im Juni 2018 von einem Salzburger Schöffengericht nach sieben Jahren Verhandlungsdauer vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung zulasten der Finanz freigesprochen worden. Diese erhob jedoch Nichtigkeitsbeschwerde gegen den erstinstanzlichen Freispruch. Nun hat der Oberste Gerichtshof die besagte Beschwerde der Finanz verworfen, wie OGHSprecher Kurt Kirchbacher, am Montag auf SN-Anfrage mitteilte.
Dem Baumeister war angelastet worden, den Fiskus zwischen 1999 und 2004 im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldzahlungen bei zahlreichen Privatbaustellen um insgesamt 1,3 Mill. Euro geprellt zu haben. Konkret ging es im 2006 eröffneten Ermittlungsverfahren um den Vorwurf, Voglreiter habe Bauleistungen seiner Firma zum Teil als Eigenleistungen der Häuslbauer deklariert. Das Erstgericht begründete den Freispruch damit, dass die Finanz bis zuletzt nicht nachvollziehbar habe darlegen können, wie die angeklagte Schadenssumme zustande gekommen sei. Es liege, so das Erstgericht, „allenfalls fahrlässiges Handeln“Voglreiters vor; es sei „nicht erwiesen“, dass der strafbestimmende Wertbetrag 100.000 Euro übersteige; erst ab dieser Summe sei überhaupt das (Straf-)Gericht zuständig.
Der OGH begründete die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde u. a. damit, dass sich diese nur „in einem Angriff“auf die nachvollziehbare richterliche Beweiswürdigung „erschöpft“. Voglreiter, erfolgreich verteidigt von Anwalt Robert Galler, zeigte sich im SN-Gespräch „sehr froh, dass in Österreich wenigstens die Gerichte funktionieren – auch wenn es ewig gedauert hat“.