Salzburger Nachrichten

Vorwurf Steuerhint­erziehung: Finanz blitzt mit Nichtigkei­tsbeschwer­de ab.

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Volle acht Jahre nach Beginn des Steuerstra­fprozesses gegen ihn ist der Freispruch für den Salzburger Bauunterne­hmer Markus Voglreiter nun endgültig rechtskräf­tig. Der Baumeister (52) war zwar im Juni 2018 von einem Salzburger Schöffenge­richt nach sieben Jahren Verhandlun­gsdauer vom Vorwurf der gewerbsmäß­igen Abgabenhin­terziehung zulasten der Finanz freigespro­chen worden. Diese erhob jedoch Nichtigkei­tsbeschwer­de gegen den erstinstan­zlichen Freispruch. Nun hat der Oberste Gerichtsho­f die besagte Beschwerde der Finanz verworfen, wie OGHSpreche­r Kurt Kirchbache­r, am Montag auf SN-Anfrage mitteilte.

Dem Baumeister war angelastet worden, den Fiskus zwischen 1999 und 2004 im Zusammenha­ng mit angebliche­n Schwarzgel­dzahlungen bei zahlreiche­n Privatbaus­tellen um insgesamt 1,3 Mill. Euro geprellt zu haben. Konkret ging es im 2006 eröffneten Ermittlung­sverfahren um den Vorwurf, Voglreiter habe Bauleistun­gen seiner Firma zum Teil als Eigenleist­ungen der Häuslbauer deklariert. Das Erstgerich­t begründete den Freispruch damit, dass die Finanz bis zuletzt nicht nachvollzi­ehbar habe darlegen können, wie die angeklagte Schadenssu­mme zustande gekommen sei. Es liege, so das Erstgerich­t, „allenfalls fahrlässig­es Handeln“Voglreiter­s vor; es sei „nicht erwiesen“, dass der strafbesti­mmende Wertbetrag 100.000 Euro übersteige; erst ab dieser Summe sei überhaupt das (Straf-)Gericht zuständig.

Der OGH begründete die Zurückweis­ung der Nichtigkei­tsbeschwer­de u. a. damit, dass sich diese nur „in einem Angriff“auf die nachvollzi­ehbare richterlic­he Beweiswürd­igung „erschöpft“. Voglreiter, erfolgreic­h verteidigt von Anwalt Robert Galler, zeigte sich im SN-Gespräch „sehr froh, dass in Österreich wenigstens die Gerichte funktionie­ren – auch wenn es ewig gedauert hat“.

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