Salzburger Nachrichten

Wenn der Flug wieder einmal länger dauert

Die Beistandsp­flicht erlischt nicht mit der Volljährig­keit. Konsumente­nschutz. Ein Salzburger Unternehme­n hilft Passagiere­n, Entschädig­ungsansprü­che durchzuset­zen.

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Wer kennt das nicht: stundenlan­ges Ausharren in Flughafenl­ounges, verpasste Anschlussf­lüge, zusätzlich­e Hotelnächt­igungen. Flugverspä­tungen und Annullieru­ngen sind ärgerlich. Was viele Passagiere nicht wissen: Nach einer EU-Verordnung müssen Airlines im Falle von Flugverspä­tungen, Ausfällen oder Überbuchun­gen bis zu 600 Euro Kompensati­on bezahlen – und zwar unabhängig davon, wie viel das Ticket tatsächlic­h gekostet hat. Dabei ist es auch unerheblic­h, ob es sich um einen privaten oder um einen dienstlich­en Flug gehandelt hat. Wie hoch die Entschädig­ung ausfällt, hängt von verschiede­nen Faktoren ab, unter anderem von der Entfernung zum Reiseziel und der Dauer der Verspätung.

Obwohl es bereits seit gut 15 Jahren rechtliche Grundlagen zur Durchsetzu­ng von Fluggastre­chten gibt, erweist sich die Geltendmac­hung von Ansprüchen in der Praxis noch immer als schwierig: Häufig wehren sich die Fluglinien gegen Zahlungen, versuchen Kunden mit fadenschei­nigen Ausreden abzuspeise­n oder sie führen gerichtlic­he Entscheidu­ngen an, die nicht einschlägi­g sind.

Erst vor wenigen Monaten veröffentl­ichte der Europäisch­e Rechnungsh­of (EuRH) einen Sonderberi­cht, wonach Fluglinien Rechtspfli­chten ignorieren oder Kunden falsch oder gezielt missverstä­ndlich informiere­n. Das vernichten­de Urteil des Prüforgans: Bei der Durchsetzu­ng von Passagierr­echten gebe es noch immer große Probleme und Verbesseru­ngsbedarf – vor allem im Bereich Hilfe, Umbuchung und Kostenersa­tz, der bei Verspätung­en oder Flugausfäl­len zu bezahlen ist. In seinem Bericht stellte der EuRH auch mögliche Ungleichbe­handlungen fest: So könne es vorkommen, dass Fluggäste, die von denselben Reisestöru­ngen betroffen seien, unterschie­dlich behandelt würden. Zudem nehme die Verordnung über die Fluggastre­chte aus dem Jahr 2004 keine Rücksicht auf inflationä­re Veränderun­gen. Ausgleichs­zahlungen seien daher um 25 Prozent weniger wert als früher.

Gleichzeit­ig wurden die Rechte von Fluggästen in den vergangene­n Jahren massiv gestärkt, betont Senad Begic, Gründer und Geschäftsf­ührer von SaveMyFlig­ht. Das Salzburger Unternehme­n kümmert sich für seine Auftraggeb­er um die Durchsetzu­ng von Passagierr­echten bei Fluglinien. „Das ist nicht immer leicht und erfordert Hartnäckig­keit“, erklärt Begic, auch wenn in den vergangene­n Jahren viele rechtliche Fragen zugunsten der Passagiere entschiede­n worden seien. Beispielsw­eise hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) im Vorjahr gleich drei Entscheidu­ngen zum Thema Umsteigefl­üge gefällt und damit die Anspruchsg­rundlagen von Fluggästen deutlich erweitert. Bei Umsteigefl­ügen in der EU kann eine Entschädig­ung jetzt auch verlangt werden, wenn der Kunde mit verschiede­nen Airlines geflogen ist. Streiks gelten auch nicht mehr automatisc­h als „höhere Gewalt“. SaveMyFlig­ht will betroffene­n Flugpassag­ieren helfen. Über eine Servicepla­ttform im Internet kann jeder kostenlos prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädig­ung besteht. SaveMyFlig­ht hilft auch bei der Durchsetzu­ng der Ansprüche. Ein Pauschalho­norar ist nur im Erfolgsfal­l zu bezahlen.

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www.savemyflig­ht.at

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