Wenn der Flug wieder einmal länger dauert
Die Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit. Konsumentenschutz. Ein Salzburger Unternehmen hilft Passagieren, Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Wer kennt das nicht: stundenlanges Ausharren in Flughafenlounges, verpasste Anschlussflüge, zusätzliche Hotelnächtigungen. Flugverspätungen und Annullierungen sind ärgerlich. Was viele Passagiere nicht wissen: Nach einer EU-Verordnung müssen Airlines im Falle von Flugverspätungen, Ausfällen oder Überbuchungen bis zu 600 Euro Kompensation bezahlen – und zwar unabhängig davon, wie viel das Ticket tatsächlich gekostet hat. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um einen privaten oder um einen dienstlichen Flug gehandelt hat. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Entfernung zum Reiseziel und der Dauer der Verspätung.
Obwohl es bereits seit gut 15 Jahren rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung von Fluggastrechten gibt, erweist sich die Geltendmachung von Ansprüchen in der Praxis noch immer als schwierig: Häufig wehren sich die Fluglinien gegen Zahlungen, versuchen Kunden mit fadenscheinigen Ausreden abzuspeisen oder sie führen gerichtliche Entscheidungen an, die nicht einschlägig sind.
Erst vor wenigen Monaten veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Sonderbericht, wonach Fluglinien Rechtspflichten ignorieren oder Kunden falsch oder gezielt missverständlich informieren. Das vernichtende Urteil des Prüforgans: Bei der Durchsetzung von Passagierrechten gebe es noch immer große Probleme und Verbesserungsbedarf – vor allem im Bereich Hilfe, Umbuchung und Kostenersatz, der bei Verspätungen oder Flugausfällen zu bezahlen ist. In seinem Bericht stellte der EuRH auch mögliche Ungleichbehandlungen fest: So könne es vorkommen, dass Fluggäste, die von denselben Reisestörungen betroffen seien, unterschiedlich behandelt würden. Zudem nehme die Verordnung über die Fluggastrechte aus dem Jahr 2004 keine Rücksicht auf inflationäre Veränderungen. Ausgleichszahlungen seien daher um 25 Prozent weniger wert als früher.
Gleichzeitig wurden die Rechte von Fluggästen in den vergangenen Jahren massiv gestärkt, betont Senad Begic, Gründer und Geschäftsführer von SaveMyFlight. Das Salzburger Unternehmen kümmert sich für seine Auftraggeber um die Durchsetzung von Passagierrechten bei Fluglinien. „Das ist nicht immer leicht und erfordert Hartnäckigkeit“, erklärt Begic, auch wenn in den vergangenen Jahren viele rechtliche Fragen zugunsten der Passagiere entschieden worden seien. Beispielsweise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Vorjahr gleich drei Entscheidungen zum Thema Umsteigeflüge gefällt und damit die Anspruchsgrundlagen von Fluggästen deutlich erweitert. Bei Umsteigeflügen in der EU kann eine Entschädigung jetzt auch verlangt werden, wenn der Kunde mit verschiedenen Airlines geflogen ist. Streiks gelten auch nicht mehr automatisch als „höhere Gewalt“. SaveMyFlight will betroffenen Flugpassagieren helfen. Über eine Serviceplattform im Internet kann jeder kostenlos prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. SaveMyFlight hilft auch bei der Durchsetzung der Ansprüche. Ein Pauschalhonorar ist nur im Erfolgsfall zu bezahlen.