Darf Österreich Glyphosat verbieten?
Ja, sagt die SPÖ und will das mithilfe der FPÖ noch im Juli umsetzen. Nein, meint die ÖVP.
Für hitzige Diskussionen sorgt das Thema schon lange. Nicht erst, seit der deutsche Bayer-Konzern für seine US-Tochter Monsanto stets aufs Neue zu Milliardenstrafen verdonnert wird, weil US-Richter das von Monsanto entwickelte Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat als Ursache für die Krebserkrankung vieler Amerikaner sehen. Auch in Österreich hat der Streit darüber, wie giftig Glyphosat ist, am Mittwoch den heimischen Wahlkampf erreicht. Die SPÖ will Glyphosat verbieten und hat dazu einen Antrag im Nationalrat eingebracht. Mithilfe der FPÖ will sie bereits am 2. Juli ein sofortiges Verbot durchsetzen. Über einen Umweg: Denn grundsätzlich hat die EU die Zulassung für das Herbizid erst im November 2017 um fünf Jahre verlängert. Den Wirkstoff verbieten kann Österreich daher nicht.
Die Anwendung könne man untersagen, sagt eine SPÖ-Sprecherin. Im Pflanzenschutzmittelgesetz wolle man das Inverkehrbringen „im Sinne des Vorsorgeprinzips“– also weil man es für krebserregend hält – generell verbieten. Schon jetzt ist die Anwendung in Österreich anders als in vielen EU-Staaten stark eingeschränkt. Gespritzt werden darf der Unkrautvernichter etwa nicht direkt auf Lebensmittel oder Futter, schon gar nicht aus dem Flugzeug. Auch die Reifespritzung, die etwa Getreide durch Absterben zu früherer Reifung zwingt, ist untersagt. Um den Acker für die Aussaat nach mildem Winter von Unkraut zu befreien, sei Glyphosat aber schonender, als umzuackern und bei steilen Feldern Erosion zu riskieren, heißt es in der Landwirtschaft. Auch die ÖBB kommen, um die Bahnstrecke nicht von Unkraut überwuchern zu lassen, bisher nicht ohne Glyphosat aus.
Die ÖVP hält ein generelles Verbot für nicht EU-konform. Auch Kärnten hat nach EU-Bedenken nur ein begrenztes Verbot durchgesetzt, für Privatgärten. Bei sachgerechter Anwendung ist Glyphosat laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES „gesundheitlich weitgehend unbedenklich“. Man will aber Einschränkungen, mit der Universität für Bodenkultur wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die im Sommer vorliegen soll.