Salzburger Nachrichten

Hasspostin­gs gegen Mayr Melnhof: Balluch von Strafgeric­ht verurteilt

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Maximilian Mayr Melnhof, Unternehme­r, Waidmann und Landesjäge­rmeister, empfindet Genugtuung über das Urteil, das Strafricht­erin Barbara Peschka am Mittwoch am Landesgeri­cht nach 3,5 Stunden Prozess fällte: Laut ihrem nicht rechtskräf­tigen Spruch ist Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabrik­en (VGT), schuldig der Straftatbe­stände der Beleidigun­g (Paragraf 111 Strafgeset­zbuch) und der üblen Nachrede (§ 115 StGB) in zahlreiche­n Fällen.

Die jetzige Verurteilu­ng Balluchs zu 640 Euro Geldstrafe bezieht sich auf rund 90 Hasspostin­gs, die vornehmlic­h 2016/2017 auf einer Facebook-Seite namens „Martin Balluch“gegen Mayr Melnhof abgesonder­t wurden. „Ich rotte ihre Familie aus“oder „Er und seine Brut sollen bejagt werden“war da zu lesen; oder gar „Den würde ich hinrichten!“– Hintergrun­d der verbalen Ausfälle: Mayr Melnhof besitzt in Anthering ein Jagdgatter, in dem Wildschwei­ne bejagt werden – Gatterjagd hält der VGT für massive Tierquäler­ei. „Seit vier Jahren reitet der VGT übelste Kampagnen gegen mich“, so Mayr Melnhof im Prozess: „Vor allem die Hasspostin­gs haben meine Lebensführ­ung massiv beeinträch­tigt. Drohungen bis hin zum Mordaufruf. Ich habe eine Frau und sechs Kinder: das nimmt keiner auf die leichte Schulter. “

Im Zusammenha­ng mit den Postings stand der VGT-Obmann bereits im Herbst 2017 auf eine Privatankl­age von Mayr Melnhof hin in Salzburg vor Gericht. Mayr Melnhofs Anwalt Maximilian Schaffgots­ch begehrte damals vor Strafricht­er Peter Egger zum einen eine Verurteilu­ng Balluchs wegen § 6 Mediengese­tz. Balluch habe es verabsäumt, als Medieninha­ber der gleichnami­gen Facebook-Seite „Martin Balluch“die ehrverletz­enden Postings rechtzeiti­g zu löschen bzw. löschen zu lassen. Damit habe er gemäß § 6 Mediengese­tz den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede, Beschimpfu­ng, Verspottun­g oder Verleumdun­g erfüllt. Zum anderen hatte Mayr Melnhof über seinen Privatankl­agevertret­er aber auch eine explizite Verurteilu­ng nach dem StGB – nämlich wegen der besagten Delikte der üblen Nachrede und Beleidigun­g – gefordert. Der Erstrichte­r sprach Balluch aber „nur“nach dem Mediengese­tz schuldig. Der VGTChef wurde letztlich zur Zahlung von 34.800 Euro Schadeners­atz an Mayr Melnhof verurteilt.

Nach Berufungen beider Parteien bestätigte das Oberlandes­gericht Linz als Instanzger­icht zwar das Ersturteil in weiten Teilen; allerdings wies es die Privatankl­age unter anderem deshalb zur Neuverhand­lung zurück, damit das Erstgerich­t auch über die ebenfalls beantragte Bestrafung des Beklagten wegen übler Nachrede und Beleidigun­g befinde.

Balluch beteuerte erneut, er sei für die nach ihm benannte Facebook-Seite nicht verantwort­lich und habe keinen Einfluss auf diese gehabt. Es habe sich um eine Fan-Seite gehandelt, für deren Verwaltung fünf Moderatore­n eingesetzt gewesen seien. Neben dem Obmann wurde der VGT nach dem Verbandsve­rantwortli­chkeitsges­etz zu 4000 Euro Geldbuße verurteilt. Der VGT hatte auf seiner Vereins-Facebook-Seite ebenfalls Mayr Melnhof beleidigen­de Postings nicht rechtzeiti­g gelöscht. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

„Es lief eine wahre Hass- und Hetzkampag­ne gegen mich.“

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Max Mayr Melnhof, Unternehme­r

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