Hasspostings gegen Mayr Melnhof: Balluch von Strafgericht verurteilt
Maximilian Mayr Melnhof, Unternehmer, Waidmann und Landesjägermeister, empfindet Genugtuung über das Urteil, das Strafrichterin Barbara Peschka am Mittwoch am Landesgericht nach 3,5 Stunden Prozess fällte: Laut ihrem nicht rechtskräftigen Spruch ist Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), schuldig der Straftatbestände der Beleidigung (Paragraf 111 Strafgesetzbuch) und der üblen Nachrede (§ 115 StGB) in zahlreichen Fällen.
Die jetzige Verurteilung Balluchs zu 640 Euro Geldstrafe bezieht sich auf rund 90 Hasspostings, die vornehmlich 2016/2017 auf einer Facebook-Seite namens „Martin Balluch“gegen Mayr Melnhof abgesondert wurden. „Ich rotte ihre Familie aus“oder „Er und seine Brut sollen bejagt werden“war da zu lesen; oder gar „Den würde ich hinrichten!“– Hintergrund der verbalen Ausfälle: Mayr Melnhof besitzt in Anthering ein Jagdgatter, in dem Wildschweine bejagt werden – Gatterjagd hält der VGT für massive Tierquälerei. „Seit vier Jahren reitet der VGT übelste Kampagnen gegen mich“, so Mayr Melnhof im Prozess: „Vor allem die Hasspostings haben meine Lebensführung massiv beeinträchtigt. Drohungen bis hin zum Mordaufruf. Ich habe eine Frau und sechs Kinder: das nimmt keiner auf die leichte Schulter. “
Im Zusammenhang mit den Postings stand der VGT-Obmann bereits im Herbst 2017 auf eine Privatanklage von Mayr Melnhof hin in Salzburg vor Gericht. Mayr Melnhofs Anwalt Maximilian Schaffgotsch begehrte damals vor Strafrichter Peter Egger zum einen eine Verurteilung Balluchs wegen § 6 Mediengesetz. Balluch habe es verabsäumt, als Medieninhaber der gleichnamigen Facebook-Seite „Martin Balluch“die ehrverletzenden Postings rechtzeitig zu löschen bzw. löschen zu lassen. Damit habe er gemäß § 6 Mediengesetz den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung erfüllt. Zum anderen hatte Mayr Melnhof über seinen Privatanklagevertreter aber auch eine explizite Verurteilung nach dem StGB – nämlich wegen der besagten Delikte der üblen Nachrede und Beleidigung – gefordert. Der Erstrichter sprach Balluch aber „nur“nach dem Mediengesetz schuldig. Der VGTChef wurde letztlich zur Zahlung von 34.800 Euro Schadenersatz an Mayr Melnhof verurteilt.
Nach Berufungen beider Parteien bestätigte das Oberlandesgericht Linz als Instanzgericht zwar das Ersturteil in weiten Teilen; allerdings wies es die Privatanklage unter anderem deshalb zur Neuverhandlung zurück, damit das Erstgericht auch über die ebenfalls beantragte Bestrafung des Beklagten wegen übler Nachrede und Beleidigung befinde.
Balluch beteuerte erneut, er sei für die nach ihm benannte Facebook-Seite nicht verantwortlich und habe keinen Einfluss auf diese gehabt. Es habe sich um eine Fan-Seite gehandelt, für deren Verwaltung fünf Moderatoren eingesetzt gewesen seien. Neben dem Obmann wurde der VGT nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zu 4000 Euro Geldbuße verurteilt. Der VGT hatte auf seiner Vereins-Facebook-Seite ebenfalls Mayr Melnhof beleidigende Postings nicht rechtzeitig gelöscht. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Es lief eine wahre Hass- und Hetzkampagne gegen mich.“