„Das geplante Verbot wird nicht halten“
Europarechtler Walter Obwexer hält das von SPÖ und FPÖ angekündigte Glyphosat-Verbot für nicht durchsetzbar. Einschränkungen seien erlaubt.
SALZBURG. Die Rechtslage ist für Walter Obwexer, Europarechtsexperte an der Universität Innsbruck, klar: Ein generelles Verbot von Glyphosat ist vor Dezember 2022 in Österreich nicht umsetzbar. Auch nicht in der von der SPÖ am Mittwoch vorgeschlagenen Form.
Wie berichtet, will die SPÖ mit Hilfe der FPÖ noch im Juli ein sofortiges Glyphosat-Verbot. Problem dabei: Die EU hat die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters im November 2017 um fünf Jahre verlängert. Den Wirkstoff kann Österreich daher nicht verbieten. Aber die Anwendung untersagen, argumentiert die SPÖ: Der Nationalrat soll das Pflanzenschutzmittelgesetz ändern und das Inverkehrbringen von Glyphosat im Sinn des Vorsorgeprinzips – weil man es für krebserregend hält – verbieten.
Spätestens wenn die EU-Kommission das erlassene Gesetz notifizieren muss, gehe er davon aus, dass das Vorhaben scheitert, sagt Obwexer. „Im Sinne einer Einschränkung von Glyphosat wäre der Gesetzgeber also gut beraten, eine Regelung zu treffen, die EU-konform ist.“Das sei ein generelles Verbot jedenfalls nicht. Denn auch das heimische Pflanzenschutzmittelgesetz müsse mit der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung kompatibel sein. Da in Österreich bereits Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen sind, seien die auch bis Dezember 2022 erlaubt, sagt Obwexer. Ein „nationaler Alleingang“sei nur unter zwei Bedingungen möglich: Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Und es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. „Keine dieser beiden Voraussetzungen ist erfüllbar, es bräuchte aber beide“, sagt Obwexer. Die Anwendung von Glyphosat könne Österreich aber sehr wohl einschränken – auch massiv, solange es kein generelles Verbot sei, so Obwexer. Österreich tut das bereits, indem es etwa die Reifespritzung, die Getreide durch Absterben zu früherer Reifung zwingt, untersagt. Auch in der Nähe von Kindergärten oder Wohngebieten könnte die Anwendung von Glyphosat verboten werden, nennt Obwexer Beispiele.
Rund 300 Tonnen Glyphosat wurden in Österreich zuletzt pro Jahr verkauft. 80 Prozent gehen in die Landwirtschaft, verwendet wird Glyphosat im Mittel Roundup auch in Privatgärten oder zur Unkrautbekämpfung am Bahndamm. Die Agentur für Krebsforschung der WHO bezeichnet Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“. Die EU-Behörden halten es bei richtiger Anwendung für unbedenklich. Ausschlaggebend ist auch die dabei berücksichtigte Menge.