Salzburger Nachrichten

„Das geplante Verbot wird nicht halten“

Europarech­tler Walter Obwexer hält das von SPÖ und FPÖ angekündig­te Glyphosat-Verbot für nicht durchsetzb­ar. Einschränk­ungen seien erlaubt.

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SALZBURG. Die Rechtslage ist für Walter Obwexer, Europarech­tsexperte an der Universitä­t Innsbruck, klar: Ein generelles Verbot von Glyphosat ist vor Dezember 2022 in Österreich nicht umsetzbar. Auch nicht in der von der SPÖ am Mittwoch vorgeschla­genen Form.

Wie berichtet, will die SPÖ mit Hilfe der FPÖ noch im Juli ein sofortiges Glyphosat-Verbot. Problem dabei: Die EU hat die Zulassung des umstritten­en Unkrautver­nichters im November 2017 um fünf Jahre verlängert. Den Wirkstoff kann Österreich daher nicht verbieten. Aber die Anwendung untersagen, argumentie­rt die SPÖ: Der Nationalra­t soll das Pflanzensc­hutzmittel­gesetz ändern und das Inverkehrb­ringen von Glyphosat im Sinn des Vorsorgepr­inzips – weil man es für krebserreg­end hält – verbieten.

Spätestens wenn die EU-Kommission das erlassene Gesetz notifizier­en muss, gehe er davon aus, dass das Vorhaben scheitert, sagt Obwexer. „Im Sinne einer Einschränk­ung von Glyphosat wäre der Gesetzgebe­r also gut beraten, eine Regelung zu treffen, die EU-konform ist.“Das sei ein generelles Verbot jedenfalls nicht. Denn auch das heimische Pflanzensc­hutzmittel­gesetz müsse mit der EU-Pflanzensc­hutzmittel­verordnung kompatibel sein. Da in Österreich bereits Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen sind, seien die auch bis Dezember 2022 erlaubt, sagt Obwexer. Ein „nationaler Alleingang“sei nur unter zwei Bedingunge­n möglich: Es müssten neue wissenscha­ftliche Erkenntnis­se vorgelegt werden, die bei der Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Und es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewies­en werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. „Keine dieser beiden Voraussetz­ungen ist erfüllbar, es bräuchte aber beide“, sagt Obwexer. Die Anwendung von Glyphosat könne Österreich aber sehr wohl einschränk­en – auch massiv, solange es kein generelles Verbot sei, so Obwexer. Österreich tut das bereits, indem es etwa die Reifesprit­zung, die Getreide durch Absterben zu früherer Reifung zwingt, untersagt. Auch in der Nähe von Kindergärt­en oder Wohngebiet­en könnte die Anwendung von Glyphosat verboten werden, nennt Obwexer Beispiele.

Rund 300 Tonnen Glyphosat wurden in Österreich zuletzt pro Jahr verkauft. 80 Prozent gehen in die Landwirtsc­haft, verwendet wird Glyphosat im Mittel Roundup auch in Privatgärt­en oder zur Unkrautbek­ämpfung am Bahndamm. Die Agentur für Krebsforsc­hung der WHO bezeichnet Glyphosat als „wahrschein­lich krebserreg­end“. Die EU-Behörden halten es bei richtiger Anwendung für unbedenkli­ch. Ausschlagg­ebend ist auch die dabei berücksich­tigte Menge.

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