Sparsam war das nicht
Rechnungshof kritisiert hohe Gehälter im „Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“. Grund waren Sonderdienstverträge, außerordentliche Vorrückungen und freiwillige Zahlungen.
Ein finanzielles Schlaraffenland. So könnte man die Kritik des Rechnungshofs am „Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“, der gänzlich von der Stadt Wien finanziert wird, wohl am besten zusammenfassen. Der Verein stellt das Freizeitpersonal, das im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an Volksschulen in der Bundeshauptstadt gebraucht wird.
Wie der Rechnungshof in seinem aktuellen Prüfbericht konstatierte, missachtete der Verein mit Sonderdienstverträgen, außerordentlichen Vorrückungen und freiwilligen Jubiläums- und Bilanzgeldern die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Die mittlerweile pensionierte Geschäftsführerin, die Ehefrau des früheren Landtagspräsidenten und heutigen Wiener Pensionistenverbandchefs Harry K. (SPÖ), gewährte ab 1998 zwölf Bediensteten der Zentrale zusätzlich zu den regulären Biennalsprüngen sogenannte außerordentliche Vorrückungen. Das bedeutete für den Verein eine erhebliche finanzielle Belastung. Allein für drei Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter errechnete der RH jährliche Mehrkosten von zumindest 95.000 Euro.
Auch die Geschäftsführerin selbst erhielt im November 2016 – kurz vor ihrer Pensionierung – eine Gehaltserhöhung rückwirkend ab Jänner des Jahres.
Weiters gewährte der Verein ab 2010 Jubiläumsgelder, obwohl dies der Kollektivvertrag nicht vorsah. Gibt es in der Stadt Wien erst nach 25 Dienstjahren erstmals ein Treuegeld, reichten im Verein bereits 15 bzw. 20 Dienstjahre. Die erste Begünstigte war die damalige Geschäftsführerin.
Die Prüfer erwähnen auch einen Mitarbeiter, der zwischen 2010 und 2017 um gut 137.000 Euro mehr verdient hatte, als es der passende Kollektivvertrag vorgesehen hätte. Nicht aus der Verantwortung lässt der Rechnungshof auch die Gemeinde.
Kritisiert wird, dass die zuständige MA 56 für den Verein finanziell nachteilige Vorgänge nicht unterband. Schließlich hätte sie die Möglichkeit gehabt, mittels Weisung auf die Geschäftsführung des Vereins Einfluss zu nehmen. Der Empfehlung des Rechnungshofs, Schadenersatz zu prüfen, ist die Gemeinde eigenen Angaben zufolge nachgekommen. Jedoch habe der Geschäftsführerin „eine klare Überschreitung ihrer Befugnisse und eine daraus resultierende Verantwortung nicht mit einer für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden können“.
Immerhin wurden mittlerweile einige Sonderverträge adaptiert, de facto finanziell reduziert.