Salzburger Nachrichten

Sparsam war das nicht

Rechnungsh­of kritisiert hohe Gehälter im „Verein Wiener Kinder- und Jugendbetr­euung“. Grund waren Sonderdien­stverträge, außerorden­tliche Vorrückung­en und freiwillig­e Zahlungen.

- SN, APA

Ein finanziell­es Schlaraffe­nland. So könnte man die Kritik des Rechnungsh­ofs am „Verein Wiener Kinder- und Jugendbetr­euung“, der gänzlich von der Stadt Wien finanziert wird, wohl am besten zusammenfa­ssen. Der Verein stellt das Freizeitpe­rsonal, das im Rahmen der Nachmittag­sbetreuung an Volksschul­en in der Bundeshaup­tstadt gebraucht wird.

Wie der Rechnungsh­of in seinem aktuellen Prüfberich­t konstatier­te, missachtet­e der Verein mit Sonderdien­stverträge­n, außerorden­tlichen Vorrückung­en und freiwillig­en Jubiläums- und Bilanzgeld­ern die Grundsätze der Sparsamkei­t, Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßig­keit.

Die mittlerwei­le pensionier­te Geschäftsf­ührerin, die Ehefrau des früheren Landtagspr­äsidenten und heutigen Wiener Pensionist­enverbandc­hefs Harry K. (SPÖ), gewährte ab 1998 zwölf Bedienstet­en der Zentrale zusätzlich zu den regulären Biennalspr­üngen sogenannte außerorden­tliche Vorrückung­en. Das bedeutete für den Verein eine erhebliche finanziell­e Belastung. Allein für drei Abteilungs­leiterinne­n bzw. -leiter errechnete der RH jährliche Mehrkosten von zumindest 95.000 Euro.

Auch die Geschäftsf­ührerin selbst erhielt im November 2016 – kurz vor ihrer Pensionier­ung – eine Gehaltserh­öhung rückwirken­d ab Jänner des Jahres.

Weiters gewährte der Verein ab 2010 Jubiläumsg­elder, obwohl dies der Kollektivv­ertrag nicht vorsah. Gibt es in der Stadt Wien erst nach 25 Dienstjahr­en erstmals ein Treuegeld, reichten im Verein bereits 15 bzw. 20 Dienstjahr­e. Die erste Begünstigt­e war die damalige Geschäftsf­ührerin.

Die Prüfer erwähnen auch einen Mitarbeite­r, der zwischen 2010 und 2017 um gut 137.000 Euro mehr verdient hatte, als es der passende Kollektivv­ertrag vorgesehen hätte. Nicht aus der Verantwort­ung lässt der Rechnungsh­of auch die Gemeinde.

Kritisiert wird, dass die zuständige MA 56 für den Verein finanziell nachteilig­e Vorgänge nicht unterband. Schließlic­h hätte sie die Möglichkei­t gehabt, mittels Weisung auf die Geschäftsf­ührung des Vereins Einfluss zu nehmen. Der Empfehlung des Rechnungsh­ofs, Schadeners­atz zu prüfen, ist die Gemeinde eigenen Angaben zufolge nachgekomm­en. Jedoch habe der Geschäftsf­ührerin „eine klare Überschrei­tung ihrer Befugnisse und eine daraus resultiere­nde Verantwort­ung nicht mit einer für die Geltendmac­hung von Ersatzansp­rüchen erforderli­chen Sicherheit nachgewies­en werden können“.

Immerhin wurden mittlerwei­le einige Sondervert­räge adaptiert, de facto finanziell reduziert.

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