310.000 Österreicher besitzen legal eine Waffe
Mehr als eine Million Pistolen und Gewehre sind im Zentralen Melderegister des Innenministeriums erfasst.
In Österreich regelt das Waffengesetz den Zugang zu Schusswaffen. Eingeteilt wird hierzulande in die Kategorien A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial), B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen), C (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) und D (Schusswaffen mit glattem Lauf). Seit 2012 melden die zuständigen Bezirksbehörden bzw. Landespolizeidirektionen Waffenregistrierungen an das Zentrale Waffenregister (ZWR) des Innenministeriums. Damit sei Österreich einer EU-Verordnung nachgekommen, sagt Robert Gartner, der im Waffenreferat des Ministeriums tätig ist.
Mit Stichtag 1. Juni waren in Österreich exakt 1.071.596 Schusswaffen registriert. Laut Auskunft aus dem ZWR verteilen sich die Waffen auf 310.917 Personen, die die Pistolen und Gewehre legal besitzen – in Salzburg kommen 61.916 Waffen aller Kategorien auf 18.246 Personen.
Obwohl für Waffen der Kategorie A (darunter fallen zum Beispiel Pumpguns) sowohl der Erwerb als auch der Besitz verboten ist, sind österreichweit 6773 Stück im ZWR erfasst. Wie ist das möglich? „Grundsätzlich sind Waffen der Kategorie A verboten, aber es gibt die Möglichkeit von Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand Sachverständiger ist, oder für Sammler und Museen .“Mit einer Gesetzesnovelle im Jahr 1994 seien sogen annteV order schaftrepeti er flinten, besser bekannt als Pumpguns,v erboten worden, sagt Gartner. „Es hat damals die Möglichkeit gegeben, die Waffen gegen eine Entschädigung abzugegeben oder sie mit einer Ausnahmegenehmigung zu behalten.“Für Erwerb und Besitz von Faustfeuerwaffen (Kategorie B), von denen bundesweit 430.152 registriert sind, ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. 203.127 sind in Österreich aufrecht. Über einen Waffenpass, der darüber hinaus auch zum Führen von Faustfeuerwaffen berechtigt, verfügen zusätzlich 74.664 Personen. In der EU galt das österreichische Waffenrecht trotz Verschärfungen in den vergangenen Jahren vergleichsweise als liberal. So können Waffen der Kategorie C und D – dabei handelt es sich um Gewehre (Büchsen bzw. Flinten), die nach jedem Schuss nachgeladen werden müssen – grundsätzlich ab 18 Jahren erworben werden. Ohne jede Ausbildung oder Prüfung. Am 1. Jänner trat die jüngste Novelle des Waffengesetzes in Kraft. Sie brachte beispielsweise Erleichterungen für Jäger: Sie dürfen seither eine Faustfeuerwaffe mitführen, um beispielsweise Wildschweine bei der Nachsuche sicherer und effektiver zu erlegen. Auch die Verwendung von Schalldämpfern wurde erlaubt. Im Gegenzug wurde der Erwerb von großen Magazinen verboten. Eine Verschärfung gab es für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU, darunter Asylbewerber: Das bereits in einer vorangegangenen Novelle enthaltene Verbot von Schusswaffen wurde auf Erwerb und Besitz von Hieb- und Stichwaffen ausgedehnt.