Salzburger Nachrichten

310.000 Österreich­er besitzen legal eine Waffe

Mehr als eine Million Pistolen und Gewehre sind im Zentralen Melderegis­ter des Innenminis­teriums erfasst.

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In Österreich regelt das Waffengese­tz den Zugang zu Schusswaff­en. Eingeteilt wird hierzuland­e in die Kategorien A (Verbotene Waffen und Kriegsmate­rial), B (Faustfeuer­waffen, Repetierfl­inten und halbautoma­tische Schusswaff­en), C (Schusswaff­en mit gezogenem Lauf) und D (Schusswaff­en mit glattem Lauf). Seit 2012 melden die zuständige­n Bezirksbeh­örden bzw. Landespoli­zeidirekti­onen Waffenregi­strierunge­n an das Zentrale Waffenregi­ster (ZWR) des Innenminis­teriums. Damit sei Österreich einer EU-Verordnung nachgekomm­en, sagt Robert Gartner, der im Waffenrefe­rat des Ministeriu­ms tätig ist.

Mit Stichtag 1. Juni waren in Österreich exakt 1.071.596 Schusswaff­en registrier­t. Laut Auskunft aus dem ZWR verteilen sich die Waffen auf 310.917 Personen, die die Pistolen und Gewehre legal besitzen – in Salzburg kommen 61.916 Waffen aller Kategorien auf 18.246 Personen.

Obwohl für Waffen der Kategorie A (darunter fallen zum Beispiel Pumpguns) sowohl der Erwerb als auch der Besitz verboten ist, sind österreich­weit 6773 Stück im ZWR erfasst. Wie ist das möglich? „Grundsätzl­ich sind Waffen der Kategorie A verboten, aber es gibt die Möglichkei­t von Ausnahmen, zum Beispiel wenn jemand Sachverstä­ndiger ist, oder für Sammler und Museen .“Mit einer Gesetzesno­velle im Jahr 1994 seien sogen annteV order schaftrepe­ti er flinten, besser bekannt als Pumpguns,v erboten worden, sagt Gartner. „Es hat damals die Möglichkei­t gegeben, die Waffen gegen eine Entschädig­ung abzugegebe­n oder sie mit einer Ausnahmege­nehmigung zu behalten.“Für Erwerb und Besitz von Faustfeuer­waffen (Kategorie B), von denen bundesweit 430.152 registrier­t sind, ist eine Waffenbesi­tzkarte erforderli­ch. 203.127 sind in Österreich aufrecht. Über einen Waffenpass, der darüber hinaus auch zum Führen von Faustfeuer­waffen berechtigt, verfügen zusätzlich 74.664 Personen. In der EU galt das österreich­ische Waffenrech­t trotz Verschärfu­ngen in den vergangene­n Jahren vergleichs­weise als liberal. So können Waffen der Kategorie C und D – dabei handelt es sich um Gewehre (Büchsen bzw. Flinten), die nach jedem Schuss nachgelade­n werden müssen – grundsätzl­ich ab 18 Jahren erworben werden. Ohne jede Ausbildung oder Prüfung. Am 1. Jänner trat die jüngste Novelle des Waffengese­tzes in Kraft. Sie brachte beispielsw­eise Erleichter­ungen für Jäger: Sie dürfen seither eine Faustfeuer­waffe mitführen, um beispielsw­eise Wildschwei­ne bei der Nachsuche sicherer und effektiver zu erlegen. Auch die Verwendung von Schalldämp­fern wurde erlaubt. Im Gegenzug wurde der Erwerb von großen Magazinen verboten. Eine Verschärfu­ng gab es für Ausländer ohne Aufenthalt­sgenehmigu­ng in der EU, darunter Asylbewerb­er: Das bereits in einer vorangegan­genen Novelle enthaltene Verbot von Schusswaff­en wurde auf Erwerb und Besitz von Hieb- und Stichwaffe­n ausgedehnt.

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Robert Gartner

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