Lehrerin bedroht: Schüler verurteilt
Bursch kündigte an, Lehrerin „wehtun“zu wollen: Schuldspruch ohne Strafe.
Ein inzwischen 17jähriger Schüler wurde am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg der gefährlichen Drohung zulasten einer Lehrerin schuldig erkannt. Eine Strafe sprach der Richter jedoch nicht aus – der Bursch kam mit einem „Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe“(möglich nach dem Jugendgerichtsgesetz) davon.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Schüler vor, er habe am 8. Februar im Unterricht zu einer Lehrerin gesagt, er werde sich „überlegen“, wie er einer anderen Lehrerin „wehtun kann“. Er kenne zudem ihr Facebook-Profil und wisse auch, wo sie wohne.
Der Beschuldigte, ein im Pongau wohnhafter Türke, sagte zu Strafrichter Thomas Tovilo-Moik, er könne sich „nicht mehr erinnern“, eine Drohung ausgesprochen zu haben. Falls er doch so etwas geäußert habe, tue es ihm leid und er entschuldige sich dafür. Er sei damals, am Tag des Halbjahrszeugnisses, aufgebracht gewesen, weil er mehrere Fünfer gehabt habe. Eines der „Nicht genügend“stammte dabei von der Lehrerin, die er laut Anklage dann indirekt bedrohte. Die zwei Lehrerinnen wurden am Freitag als Zeuginnen befragt. Jene, der die inkriminierte Drohung galt, erklärte, dass sie sich im Unterricht vom angeklagten Schüler eigentlich nicht bedroht fühle. Sie gab aber zu bedenken, dass sie nicht wirklich wisse, „wie er tickt“und ob er wirklich ihre Privatadresse kenne.
Der Verteidiger des Burschen, RA Franz Linsinger, hatte auf Freispruch plädiert. Der Bursch habe nie die Absicht gehabt, gegen die Lehrerin etwas zu unternehmen. Die Sache hätte in der Schule erörtert werden sollen und nicht vor das Landesgericht gehört, so der Anwalt. Der Angeklagte, der ankündigte, die Schule im Sommer beenden und eine Lehre beginnen zu wollen, nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
„Falls ich so etwas gesagt habe, tut es mir leid. Ich entschuldige mich dafür.“