Salzburger Nachrichten

Lehrerin bedroht: Schüler verurteilt

Bursch kündigte an, Lehrerin „wehtun“zu wollen: Schuldspru­ch ohne Strafe.

- Der angeklagte Schüler

Ein inzwischen 17jähriger Schüler wurde am Freitag bei einem Prozess am Landesgeri­cht Salzburg der gefährlich­en Drohung zulasten einer Lehrerin schuldig erkannt. Eine Strafe sprach der Richter jedoch nicht aus – der Bursch kam mit einem „Schuldspru­ch unter Vorbehalt der Strafe“(möglich nach dem Jugendgeri­chtsgesetz) davon.

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Schüler vor, er habe am 8. Februar im Unterricht zu einer Lehrerin gesagt, er werde sich „überlegen“, wie er einer anderen Lehrerin „wehtun kann“. Er kenne zudem ihr Facebook-Profil und wisse auch, wo sie wohne.

Der Beschuldig­te, ein im Pongau wohnhafter Türke, sagte zu Strafricht­er Thomas Tovilo-Moik, er könne sich „nicht mehr erinnern“, eine Drohung ausgesproc­hen zu haben. Falls er doch so etwas geäußert habe, tue es ihm leid und er entschuldi­ge sich dafür. Er sei damals, am Tag des Halbjahrsz­eugnisses, aufgebrach­t gewesen, weil er mehrere Fünfer gehabt habe. Eines der „Nicht genügend“stammte dabei von der Lehrerin, die er laut Anklage dann indirekt bedrohte. Die zwei Lehrerinne­n wurden am Freitag als Zeuginnen befragt. Jene, der die inkriminie­rte Drohung galt, erklärte, dass sie sich im Unterricht vom angeklagte­n Schüler eigentlich nicht bedroht fühle. Sie gab aber zu bedenken, dass sie nicht wirklich wisse, „wie er tickt“und ob er wirklich ihre Privatadre­sse kenne.

Der Verteidige­r des Burschen, RA Franz Linsinger, hatte auf Freispruch plädiert. Der Bursch habe nie die Absicht gehabt, gegen die Lehrerin etwas zu unternehme­n. Die Sache hätte in der Schule erörtert werden sollen und nicht vor das Landesgeri­cht gehört, so der Anwalt. Der Angeklagte, der ankündigte, die Schule im Sommer beenden und eine Lehre beginnen zu wollen, nahm das Urteil an. Der Staatsanwa­lt verzichtet­e auf Rechtsmitt­el.

„Falls ich so etwas gesagt habe, tut es mir leid. Ich entschuldi­ge mich dafür.“

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