Salzburger Nachrichten

Teure Falle beim „Flexible Ticket“

Handelsger­icht Wien verurteilt­e Online-Buchungspl­attform Travelgeni­o.

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Das Handelsger­icht Wien hat die Flug- und Hotelbuchu­ngsplattfo­rm Travelgeni­o mit Sitz in Spanien wegen irreführen­der Geschäftsp­raktiken verurteilt. Mit dem Kauf eines „Flexible Ticket“sollten Reisende ihre Flüge beliebig umbuchen können. De facto war das aber nur eingeschrä­nkt möglich, wie der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Mit dem Erwerb des „Flexible Ticket“um knapp 100 Euro sollten die Kunden auch nach der Flugbuchun­g noch „alle Arten von Änderungen“vornehmen können – „Hinflug, Rückflug, Hin- und Rückflug; keine Tarif-Einschränk­ungen; keine Bearbeitun­gsgebühr“, heißt es in der Produktbes­chreibung. Tatsächlic­h können Flüge den Konsumente­nschützern zufolge aber nur 48 Stunden vor Antritt des Hinflugs umgebucht werden. Einmal am Zielort angekommen, kann der Rückflug also nicht mehr flexibel umgeändert werden. Deshalb hat der VKI im Auftrag des Sozialmini­steriums eine Klage gegen das Tourismusu­nternehmen eingebrach­t. „Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r, die ein solches Ticket kaufen, erwarten zu Recht eine große Flexibilit­ät – umso mehr, da der stolze Preis von 99 Euro und die Leistungsb­eschreibun­g entspreche­nde Erwartungs­haltungen schüren“, betont VKI-Juristin Barbara Bauer. Nicht gerechtfer­tigt ist laut Gericht ein weiteres Spezifikum: Eine bei der Buchung erworbene Reiserückt­rittsversi­cherung wird durch die Verwendung des „Flexible Ticket“annulliert.

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