Teure Falle beim „Flexible Ticket“
Handelsgericht Wien verurteilte Online-Buchungsplattform Travelgenio.
Das Handelsgericht Wien hat die Flug- und Hotelbuchungsplattform Travelgenio mit Sitz in Spanien wegen irreführender Geschäftspraktiken verurteilt. Mit dem Kauf eines „Flexible Ticket“sollten Reisende ihre Flüge beliebig umbuchen können. De facto war das aber nur eingeschränkt möglich, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Erwerb des „Flexible Ticket“um knapp 100 Euro sollten die Kunden auch nach der Flugbuchung noch „alle Arten von Änderungen“vornehmen können – „Hinflug, Rückflug, Hin- und Rückflug; keine Tarif-Einschränkungen; keine Bearbeitungsgebühr“, heißt es in der Produktbeschreibung. Tatsächlich können Flüge den Konsumentenschützern zufolge aber nur 48 Stunden vor Antritt des Hinflugs umgebucht werden. Einmal am Zielort angekommen, kann der Rückflug also nicht mehr flexibel umgeändert werden. Deshalb hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen das Tourismusunternehmen eingebracht. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein solches Ticket kaufen, erwarten zu Recht eine große Flexibilität – umso mehr, da der stolze Preis von 99 Euro und die Leistungsbeschreibung entsprechende Erwartungshaltungen schüren“, betont VKI-Juristin Barbara Bauer. Nicht gerechtfertigt ist laut Gericht ein weiteres Spezifikum: Eine bei der Buchung erworbene Reiserücktrittsversicherung wird durch die Verwendung des „Flexible Ticket“annulliert.