Salzburger Nachrichten

Urlaub ohne Stress

Auf andere Länder mit anderen „Sitten“sollte man sich rechtzeiti­g einstellen.

- SN, ARBÖ, ÖAMTC

DDie Feiertagsu­nd Urlaubssai­son ist angelaufen, was Autotouris­ten spätestens im nächsten Stau bewusst wird. Der ARBÖ weist darauf hin, worauf Urlauber achten sollten, um unliebsame Überraschu­ngen zu vermeiden. Die beliebtest­en Autoreisez­iele sind immer noch Italien, Kroatien und Slowenien, doch auch die Nachbarlän­der Deutschlan­d und Ungarn werden immer öfter angesteuer­t. Tipps für den nächsten Urlaub:

Reisepass oder Personalau­sweis.

Eines der Dokumente muss immer mit, denn der Führersche­in allein reicht auch innerhalb der EU nicht aus. Auch wenn es keine direkten Grenzkontr­ollen gibt, muss man sich im Landesinne­ren ausweisen können. Prinzipiel­l gilt: Der Reisepass sollte nicht abgelaufen sein. Auch wenn in Nachbarlän­dern wie Deutschlan­d, Italien, Kroatien und Slowenien für Österreich­er eine Ablauffris­t von bis zu fünf Jahren gilt. In der Praxis kann ein abgelaufen­er Reisepass im Einzelfall bei Autovermie­tungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Mietuntern­ehmen entscheide­n selbst, wem sie ein Auto vermieten. Der Personalau­sweis muss immer gültig sein.

Auch Kinder benötigen einen eigenen Pass. Kinderreis­epässe (bis zum zwölften Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein – hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Bei der Mitnahme von fremden Kindern ist eine Vollmacht der Erziehungs­berechtigt­en nötig.

Warnwesten, Ersatzlamp­ensets.

In Italien, Kroatien und Slowenien gilt eine Warnwesten­pflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschlan­d wird mindestens eine Warnweste benötigt, denn die Trageverpf­lichtung besteht ausschließ­lich für den Fahrer. Das Mitführen eines Ersatzlamp­ensets ist in Italien, Slowenien und Kroatien vorgeschri­eben. Ausnahmen bestehen hier für Fahrzeuge mit Xenon- und LED-Scheinwerf­ern. Der ARBÖ empfiehlt allerdings, auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschri­eben oder empfohlen ist, ein Ersatzlamp­enset mitzuführe­n.

„Pickerl“-Fristen.

Grundsätzl­ich gilt, dass die §57a-Begutachtu­ng in allen EU- und EWR-Staaten anerkannt wird. Aber Achtung: Im Ausland gelten die österreich­ischen Überziehun­gsfristen von maximal vier Monaten nicht. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebu­ng, die eine Überziehun­g ausdrückli­ch verbietet. Daher nur mit gültigem Pickerl ins Ausland verreisen. „Vor allem an der italienisc­hen, ungarische­n und slowenisch­en Grenze kommt es immer wieder zu Problemen – die Konsequenz­en reichen von Geldstrafe­n über Beschlagna­hme der Kennzeiche­n bis zur Verweigeru­ng der Einreise“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner, „und das, obwohl die dortigen Behörden dazu nicht befugt sind.“Grundsätzl­ich unterliege­n die periodisch­en Überprüfun­gen zur „technische­n Fahrzeugüb­erwachung“dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist.

Grüne Versicheru­ngskarte.

Sie dient als internatio­nal anerkannte­r Versicheru­ngsnachwei­s und ist bei der eigenen Haftpflich­tversicher­ung erhältlich. Innerhalb Europas reicht das Kfz-Kennzeiche­n, um zu belegen, dass eine gültige Versicheru­ng für das Fahrzeug besteht. In der Praxis kann es in Einzelfäll­en aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicheru­ngskarte verlangt wird.

Mautpflich­ten in Nachbarlän­dern.

Italien und Kroatien rechnen mit streckenbe­zogener Maut ab. Hier gibt es Mautstelle­n an den Autobahnen. Elektronis­che Bezahlungs­arten im Vorfeld (Via Card oder Telepass) sind möglich. In Slowenien gibt es „nur“die Klebevigne­tten. Die viel diskutiert­e Pkw-Maut in Deutschlan­d ist noch nicht in Kraft.

Parken.

Der ARBÖ warnt vor einer gängigen Methode in Slowenien und Kroatien. Vorab sollte man sich genau über die jeweiligen örtlichen Parkvorsch­riften informiere­n. Unangenehm­e Post aus dem Ausland führt häufig zu Beschwerde­n, weil der benutzte Parkplatz vermeintli­ch korrekt benutzt worden war.

Der ARBÖ bietet den Sicherheit­spass als Rundumschu­tz für Reise und Mobilität für Österreich und Europa an. Im Falle des Falles übernimmt dieser nicht nur die Kosten für Fahrzeugrü­cktranspor­t, Krankenrüc­kholung aus dem Ausland, Hubschraub­errettung, Krankenver­sicherung im Ausland oder Wildschade­nvergütung, sondern hilft auch bei der Organisati­on.

Einen ähnlichen Service kann der ÖAMTC mit dem Schutzbrie­f bieten.

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BILD: SN/EVA HAMMERER Widerrecht­liches Parken kann vor allem im Ausland haben. Aufpassen bei der Parkplatzw­ahl lohnt sich. ein teures Nachspiel

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