ERMITTELT
Für die Jagdeinladungen des früheren Kärntner Bischofs Alois Schwarz interessiert sich die Justiz nicht weiter. Untersucht wird aber, ob bei Wohnungsverkäufen Steuern hinterzogen wurden.
Die Finanz interessiert sich für den früheren Bischof Alois Schwarz. Wurden bei Wohnungsverkäufen Steuern hinterzogen?
Vor fast einem Jahr wurde Bischof Alois Schwarz aus Kärnten abgezogen und mit Juli 2018 nach St. Pölten versetzt. Bisher ist weder über einen Nachfolger etwas bekannt noch über eine Reaktion aus Rom zum Ergebnis der päpstlichen Visitation. Dennoch war dies bei der am Mittwoch beendeten Sommer-Vollversammlung der österreichischen Bischofskonferenz offiziell kein Thema.
Jedenfalls hat Bischof Schwarz seit seinem Abgang aus Kärnten vielfach Vorwürfe zurückgewiesen, er habe im bischöflichen Gut in Kärnten Millionenverluste angehäuft und überdies hätte seine langjährige Vertraute und Ex-Mitarbeiterin zu viel Einfluss gehabt. Über die Konsequenzen wird nach der am 15. März beendeten Visitation durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner im Auftrag des Vatikans in Rom noch beraten. Die juristischen Verfahren in Österreich sind deshalb für Schwarz aber noch längst nicht abgeschlossen.
Zwar ließ Bischof Schwarz vergangene Woche verlauten, dass sich die Strafjustiz für seine Jagdeinladungen nicht mehr weiter interessiert. Diesbezügliche Vorwürfe waren von Medien erhoben worden, nicht aber vom Domkapitel. Bemerkenswert ist dabei, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Jagdeinladungen das Bistum und die Diözese gar nicht kontaktiert hat, wie diese auf SN-Anfrage bestätigen.
Bei den Vorwürfen wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs hat die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium einen Vorhabensbericht verfasst – also, ob sie Anklage erheben will oder nicht. Das bedeutet entgegen anderslautender Meldungen aber nicht automatisch, dass auch die Ermittlungen schon beendet sind. Ausgangspunkt dabei war gewesen, dass die Vertraute des Bischofs gegen ihre Kündigung geklagt hatte, die nach Schwarz’ Abgang erfolgt war. Der Prozess wurde zwar später verglichen, doch der zuständige Richter am Arbeitsgericht schaltete wegen des seiner Ansicht nach zu üppigen Dienstvertrags samt Kündigungsverbot für die Dauer der Sedisvakanz die Staatsanwaltschaft ein. Die Diözese Kärnten lieferte der Justiz außerdem zahlreiche Hinweise auf weitere Problemfälle wie überhöhte Abfertigungen für ausgeschiedene Mitarbeiter.
Besonders spannend ist aber der dritte Teil des Strafverfahrens. Hier geht es um die Frage, ob bei Immobiliengeschäften Steuern hinterzogen wurden. Das Bistum hatte sich deshalb im Februar 2019 selbst bei der Finanz angezeigt. Es wurde erklärt, man habe zu wenig Immobilienertragssteuer bezahlt.
Bekanntlich hatte das Bistum Gurk (also das bischöfliche Mensalgut) im Jahr 2012 drei Wohnungen samt Carports in einem Mehrfamilienhaus direkt am Ufer des Wörthersees in Pörtschach um 1,38 Millionen Euro erworben. Nur ein Jahr später wurden sie um 1,5 Mill. Euro an eine Stiftung des Waffenproduzenten Gaston Glock verkauft. Parallel dazu ging von einer anderen Stiftung aus dem Glock-Imperium eine Spende von 600.000 Euro an das Bundesdenkmalamt, das die Renovierung des Stiftes Gurk und die Einrichtung eines neuen Diözesanmuseums betreute.
„Die Prüfung der finanzstrafrechtlichen Vorwürfe dauert noch länger“, sagte Oberstaatsanwalt René Ruprecht von der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft. Dabei geht es um Ermittlungen nach dem Finanzstrafgesetz, die von den Finanzbehörden durchgeführt werden. Als Herrin des Verfahrens gilt aber die Staatsanwaltschaft. Die Finanz in Klagenfurt geht das Thema gründlich an und lädt dazu sowohl den früheren Kärntner Bischof Alois Schwarz als auch die jetzt Verantwortlichen der Diözese Gurk-Klagenfurt zu Befragungen vor. Ebenfalls befragt werden Verantwortliche jener Stiftungen aus dem Firmenimperium des Kärntner Waffenproduzenten Gaston Glock. Denn wenn die Finanzbehörde zwischen dem Wohnungskauf und der Spende einen Zusammenhang herstellt, könnten nicht nur dem Bistum, sondern auch den Glock-Stiftungen Steuernachzahlungen drohen. Hat die Stiftung die Spende als Betriebsausgabe deklariert, droht eine Nachzahlung der Körperschaftssteuer. Darüber hinaus prüfen die Finanzbehörden die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung handelt.
Die Sprecherin von Bischof Schwarz, Katharina Brandner, sagte auf Anfrage nur: „Wir nehmen zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht Stellung.“Ebenso gab es von der Finanz keine Auskunft und auch die Diözese Gurk-Klagenfurt wollte sich nicht äußern.