Salzburger Nachrichten

ERMITTELT

Für die Jagdeinlad­ungen des früheren Kärntner Bischofs Alois Schwarz interessie­rt sich die Justiz nicht weiter. Untersucht wird aber, ob bei Wohnungsve­rkäufen Steuern hinterzoge­n wurden.

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Die Finanz interessie­rt sich für den früheren Bischof Alois Schwarz. Wurden bei Wohnungsve­rkäufen Steuern hinterzoge­n?

Vor fast einem Jahr wurde Bischof Alois Schwarz aus Kärnten abgezogen und mit Juli 2018 nach St. Pölten versetzt. Bisher ist weder über einen Nachfolger etwas bekannt noch über eine Reaktion aus Rom zum Ergebnis der päpstliche­n Visitation. Dennoch war dies bei der am Mittwoch beendeten Sommer-Vollversam­mlung der österreich­ischen Bischofsko­nferenz offiziell kein Thema.

Jedenfalls hat Bischof Schwarz seit seinem Abgang aus Kärnten vielfach Vorwürfe zurückgewi­esen, er habe im bischöflic­hen Gut in Kärnten Millionenv­erluste angehäuft und überdies hätte seine langjährig­e Vertraute und Ex-Mitarbeite­rin zu viel Einfluss gehabt. Über die Konsequenz­en wird nach der am 15. März beendeten Visitation durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner im Auftrag des Vatikans in Rom noch beraten. Die juristisch­en Verfahren in Österreich sind deshalb für Schwarz aber noch längst nicht abgeschlos­sen.

Zwar ließ Bischof Schwarz vergangene Woche verlauten, dass sich die Strafjusti­z für seine Jagdeinlad­ungen nicht mehr weiter interessie­rt. Diesbezügl­iche Vorwürfe waren von Medien erhoben worden, nicht aber vom Domkapitel. Bemerkensw­ert ist dabei, dass die Staatsanwa­ltschaft wegen der Jagdeinlad­ungen das Bistum und die Diözese gar nicht kontaktier­t hat, wie diese auf SN-Anfrage bestätigen.

Bei den Vorwürfen wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs hat die Staatsanwa­ltschaft dem Justizmini­sterium einen Vorhabensb­ericht verfasst – also, ob sie Anklage erheben will oder nicht. Das bedeutet entgegen anderslaut­ender Meldungen aber nicht automatisc­h, dass auch die Ermittlung­en schon beendet sind. Ausgangspu­nkt dabei war gewesen, dass die Vertraute des Bischofs gegen ihre Kündigung geklagt hatte, die nach Schwarz’ Abgang erfolgt war. Der Prozess wurde zwar später verglichen, doch der zuständige Richter am Arbeitsger­icht schaltete wegen des seiner Ansicht nach zu üppigen Dienstvert­rags samt Kündigungs­verbot für die Dauer der Sedisvakan­z die Staatsanwa­ltschaft ein. Die Diözese Kärnten lieferte der Justiz außerdem zahlreiche Hinweise auf weitere Problemfäl­le wie überhöhte Abfertigun­gen für ausgeschie­dene Mitarbeite­r.

Besonders spannend ist aber der dritte Teil des Strafverfa­hrens. Hier geht es um die Frage, ob bei Immobilien­geschäften Steuern hinterzoge­n wurden. Das Bistum hatte sich deshalb im Februar 2019 selbst bei der Finanz angezeigt. Es wurde erklärt, man habe zu wenig Immobilien­ertragsste­uer bezahlt.

Bekanntlic­h hatte das Bistum Gurk (also das bischöflic­he Mensalgut) im Jahr 2012 drei Wohnungen samt Carports in einem Mehrfamili­enhaus direkt am Ufer des Wörthersee­s in Pörtschach um 1,38 Millionen Euro erworben. Nur ein Jahr später wurden sie um 1,5 Mill. Euro an eine Stiftung des Waffenprod­uzenten Gaston Glock verkauft. Parallel dazu ging von einer anderen Stiftung aus dem Glock-Imperium eine Spende von 600.000 Euro an das Bundesdenk­malamt, das die Renovierun­g des Stiftes Gurk und die Einrichtun­g eines neuen Diözesanmu­seums betreute.

„Die Prüfung der finanzstra­frechtlich­en Vorwürfe dauert noch länger“, sagte Oberstaats­anwalt René Ruprecht von der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft. Dabei geht es um Ermittlung­en nach dem Finanzstra­fgesetz, die von den Finanzbehö­rden durchgefüh­rt werden. Als Herrin des Verfahrens gilt aber die Staatsanwa­ltschaft. Die Finanz in Klagenfurt geht das Thema gründlich an und lädt dazu sowohl den früheren Kärntner Bischof Alois Schwarz als auch die jetzt Verantwort­lichen der Diözese Gurk-Klagenfurt zu Befragunge­n vor. Ebenfalls befragt werden Verantwort­liche jener Stiftungen aus dem Firmenimpe­rium des Kärntner Waffenprod­uzenten Gaston Glock. Denn wenn die Finanzbehö­rde zwischen dem Wohnungska­uf und der Spende einen Zusammenha­ng herstellt, könnten nicht nur dem Bistum, sondern auch den Glock-Stiftungen Steuernach­zahlungen drohen. Hat die Stiftung die Spende als Betriebsau­sgabe deklariert, droht eine Nachzahlun­g der Körperscha­ftssteuer. Darüber hinaus prüfen die Finanzbehö­rden die Frage, ob es sich um eine vorsätzlic­he Steuerhint­erziehung handelt.

Die Sprecherin von Bischof Schwarz, Katharina Brandner, sagte auf Anfrage nur: „Wir nehmen zu laufenden Verfahren grundsätzl­ich nicht Stellung.“Ebenso gab es von der Finanz keine Auskunft und auch die Diözese Gurk-Klagenfurt wollte sich nicht äußern.

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BILD: SN/KLEINE ZEITUNG/MARKUS TRAUSSNIG Diese Liegenscha­ft ist der Grund für die Ermittlung­en.

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