Tempolimit für Radfahrer
Fußgänger und Jogger auf gemischten Geh- und Radwegen sind heutzutage ständig der Gefährdung durch rücksichtslose Radfahrer ausgesetzt. Beispiel Alterbach in Salzburg-Itzling. Der Geh- und Radweg ist dort stellenweise nicht einmal zwei Meter breit und viele Radfahrer, insbesondere mit E-Bike oder Rennrad, fahren mit 30 bis 40 km/h daher, ohne Bereitschaft (oder Fähigkeit), zu bremsen.
Fast täglich fährt ein Radfahrer direkt auf mich als Fußgänger zu und zwingt mich, auf die Seite zu springen, und nicht wenige beschimpfen mich obendrein. Man wird genötigt und befindet sich oft in größter Lebensgefahr. Wenn ein Radfahrer Gegenverkehr durch einen anderen Radfahrer hat, schlängelt er sich mit unverminderter Geschwindigkeit zwischen Radfahrer und Fußgänger durch. Auf der IschlerbahnTrasse zwischen Sam und Eugendorf rasen viele Radfahrer oft mit 60 km/h dahin und vor allem bremsen sie nicht, wenn sich Fußgänger auf dem Weg befinden.
Dringend notwendig ist daher eine Maßnahme der zuständigen Behörde, d. h. Schaffung eines Tempolimits für Radfahrer auf gemischten Radund Gehwegen. In Deutschland gibt es das bereits mit 10 km/h. Die österreichische StVO sieht lediglich vor, dass Radfahrer Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen haben. Das reicht aber bei Weitem nicht aus und eine Gesetzesänderung ist derzeit nicht in Sicht. DDr. Gunther Swozil 5023 Salzburg