Berger klagte Regisseur Ein Vergleich scheiterte
Helmut Berger will Schmerzensgeld und die Weiterverbreitung eines Films über ihn verhindern. Allerdings hat er dem Dreh der Doku zugestimmt.
Mit resoluter Stimme wendet sich Zivilrichterin Ursula Mühlfellner am Montag am Landesgericht an den Kläger, der einst prominenter Schauspieler, in den 60er- und 70er-Jahren sogar ein Star in Europa war: „Herr Berger, gibt’s die Chance auf einen Vergleich – also die Möglichkeit, dass Sie sich mit Herrn Regisseur Horvath arrangieren?“– „Mir gefällt der Film nicht. Ich hatte damals gesundheitliche Probleme. Und das hat der Regisseur ausgenützt. Da sind Sachen zu sehen, die geh’n so nicht“, antwortet der inzwischen 75-jährige Helmut Berger, der blass und zittrig in einem Transportstuhl vor Gericht sitzt. Berger ergänzt zwar, „dass wir einen Vergleich machen können“– aber da müsse schon „der komplette Teil vom Film, der bei mir zu Hause gedreht wurde, herausgeschnitten werden“.
Das wiederum kommt für Regisseur Andreas Horvath nicht infrage. Fazit der Richterin: „Ja, dann ziehen wir den ganzen Prozess durch.“„Helmut Berger, Actor“– so heißt der Dokumentarfilm, den Horvath von Ende 2013 bis Ende 2014 über den vor Jahrzehnten gefeierten, dann aber nicht zuletzt durch Alkoholeskapaden tief abgestürzten Schauspieler gedreht hat. Im Herbst 2015 wurde die Doku über den nun 75-Jährigen in Venedig präsentiert – drei Jahre später brachte der gesundheitlich seit Jahren angeschlagene Schauspieler Klage am Landesgericht gegen Horvath ein. Laut Berger würde der Doku-Streifen ihn in seiner „Menschenwürde beeinträchtigen“. Er, Berger, sei darin als „selbstzerstörerischer, hemmungsloser und verwahrloster“Mensch dargestellt. Berger begehrt von Horvath 50.000 Euro Schadenersatz, zudem hat er auf Unterlassung der Weiterverbreitung der Doku über ihn geklagt. Gesamtstreitwert: 103.000 Euro.
Beklagtenvertreter Stephan Kliemstein, der Anwalt Horvaths, konterte bereits im Vorfeld des Prozesses, dass Berger kurz vor Beginn der Dreharbeiten und sogar noch ein weiteres Mal kurz vor deren Abschluss „Einverständniserklärungen unterzeichnet hat, mit denen er alle Rechte an dem Film an den Beklagten übertragen hat“. Die Rechtsvertreterin von Berger, Juristin Julia Walter (Kanzlei Ebner Aichinger Guggenberger) sagte dazu, dass Berger „damals schwere Medikamente nahm“. Ihr Mandant sei daher bei Abgabe der Erklärungen wohl nicht geschäftsfähig gewesen. – Die Richterin vertagte. Sie lässt nun ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Ein Experte, wohl ein Neuropsychiater, soll Berger dahingehend untersuchen, ob er 2013 und 2014 geschäftsfähig war oder nicht bzw. ob die Zustimmungserklärungen wirksam sind oder nicht.