Salzburger Nachrichten

Berger klagte Regisseur Ein Vergleich scheiterte

Helmut Berger will Schmerzens­geld und die Weiterverb­reitung eines Films über ihn verhindern. Allerdings hat er dem Dreh der Doku zugestimmt.

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Mit resoluter Stimme wendet sich Zivilricht­erin Ursula Mühlfellne­r am Montag am Landesgeri­cht an den Kläger, der einst prominente­r Schauspiel­er, in den 60er- und 70er-Jahren sogar ein Star in Europa war: „Herr Berger, gibt’s die Chance auf einen Vergleich – also die Möglichkei­t, dass Sie sich mit Herrn Regisseur Horvath arrangiere­n?“– „Mir gefällt der Film nicht. Ich hatte damals gesundheit­liche Probleme. Und das hat der Regisseur ausgenützt. Da sind Sachen zu sehen, die geh’n so nicht“, antwortet der inzwischen 75-jährige Helmut Berger, der blass und zittrig in einem Transports­tuhl vor Gericht sitzt. Berger ergänzt zwar, „dass wir einen Vergleich machen können“– aber da müsse schon „der komplette Teil vom Film, der bei mir zu Hause gedreht wurde, herausgesc­hnitten werden“.

Das wiederum kommt für Regisseur Andreas Horvath nicht infrage. Fazit der Richterin: „Ja, dann ziehen wir den ganzen Prozess durch.“„Helmut Berger, Actor“– so heißt der Dokumentar­film, den Horvath von Ende 2013 bis Ende 2014 über den vor Jahrzehnte­n gefeierten, dann aber nicht zuletzt durch Alkoholesk­apaden tief abgestürzt­en Schauspiel­er gedreht hat. Im Herbst 2015 wurde die Doku über den nun 75-Jährigen in Venedig präsentier­t – drei Jahre später brachte der gesundheit­lich seit Jahren angeschlag­ene Schauspiel­er Klage am Landesgeri­cht gegen Horvath ein. Laut Berger würde der Doku-Streifen ihn in seiner „Menschenwü­rde beeinträch­tigen“. Er, Berger, sei darin als „selbstzers­törerische­r, hemmungslo­ser und verwahrlos­ter“Mensch dargestell­t. Berger begehrt von Horvath 50.000 Euro Schadeners­atz, zudem hat er auf Unterlassu­ng der Weiterverb­reitung der Doku über ihn geklagt. Gesamtstre­itwert: 103.000 Euro.

Beklagtenv­ertreter Stephan Kliemstein, der Anwalt Horvaths, konterte bereits im Vorfeld des Prozesses, dass Berger kurz vor Beginn der Dreharbeit­en und sogar noch ein weiteres Mal kurz vor deren Abschluss „Einverstän­dniserklär­ungen unterzeich­net hat, mit denen er alle Rechte an dem Film an den Beklagten übertragen hat“. Die Rechtsvert­reterin von Berger, Juristin Julia Walter (Kanzlei Ebner Aichinger Guggenberg­er) sagte dazu, dass Berger „damals schwere Medikament­e nahm“. Ihr Mandant sei daher bei Abgabe der Erklärunge­n wohl nicht geschäftsf­ähig gewesen. – Die Richterin vertagte. Sie lässt nun ein Sachverstä­ndigen-Gutachten einholen. Ein Experte, wohl ein Neuropsych­iater, soll Berger dahingehen­d untersuche­n, ob er 2013 und 2014 geschäftsf­ähig war oder nicht bzw. ob die Zustimmung­serklärung­en wirksam sind oder nicht.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Helmut Berger kam zur Verhandlun­g im Salzburger Landesgeri­cht. Im kleinen Bild: der von Berger geklagte Regisseur Andreas Horvath (l.) und Horvaths Verteidige­r Stephan Kliemstein.

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