Kniffliger Prozess im Dunstkreis einer geplatzten Hochzeit
Ein sehr ungewöhnlicher Fall einer geplatzten Hochzeit schwingt in einen Strafprozess hinein, der am Montag am Landesgericht startete. Eine Salzburgerin (29) wollte Anfang April im Schloss Mirabell einen 32-Jährigen aus Gambia heiraten – doch Beamte des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl nahmen den Gambier vor den Augen der geschockten Braut kurz vorm Jawort fest; dieser hielt sich nämlich illegal in Österreich auf. Inzwischen wurde er abgeschoben.
Wenig später kam zutage, dass die 29-Jährige zum Zeitpunkt der gescheiterten Trauung bereits aufrecht verheiratet war und noch immer ist – und zwar mit einem 25-jährigen Nigerianer. Der Nigerianer saß nun am Montag vor einem Schöffensenat auf der Anklagebank, weil er die 29-Jährige, seine formell gesehen Immer-noch-Ehefrau, von Dezember 2014 bis August 2018 immer wieder misshandelt und bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft klagte den Nigerianer aber nicht nur wegen „fortgesetzter Gewaltausübung“an, sondern auch wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung: Demnach soll er der 29-Jährigen eine Glasvase auf den Kopf geschlagen haben und sie zudem im April 2016 zu Boden gestoßen und ihr mit Stahlkappenschuhen ins Gesicht getreten haben – in beiden Fällen sei die Salzburgerin verletzt worden.
Die Verteidigerin des angeklagten Nigerianers, RA Petra Patzelt, wies alle Vorwürfe gegen ihren Mandanten von sich: „Die Anklageschrift gibt ausschließlich Lügen der Frau wieder. Wenn diese Frau den Mund aufmacht, dann lügt sie. Fakt ist, dass sie nach wie vor mit meinem Mandanten verheiratet ist und dennoch einen anderen heiraten wollte – das allein zeigt schon ihre Glaubwürdigkeit.“Auch sehr ungewöhnlich: Die Verteidigerin beantragte neben der Vernehmung mehrerer Zeugen auch ihre eigene Einvernahme als Zeugin im Prozess: Ein Bekannter des angeblichen Opfers sei nämlich in ihre Kanzlei gekommen und habe zu ihr gesagt, „dass ihn die 29-Jährige ersucht hat, falsch für sie auszusagen“, so Verteidigerin Patzelt. Sowohl Staatsanwalt als auch Opferanwältin beantragten darauf den Ausschluss der Verteidigerin aus dem Prozess.
Die Vorsitzende Richterin, Barbara Peschka, vertagte auf unbestimmte Zeit – unter Vorbehalt der Entscheidung über alle gestellten Anträge.