Salzburger Nachrichten

Kniffliger Prozess im Dunstkreis einer geplatzten Hochzeit

- Wid

Ein sehr ungewöhnli­cher Fall einer geplatzten Hochzeit schwingt in einen Strafproze­ss hinein, der am Montag am Landesgeri­cht startete. Eine Salzburger­in (29) wollte Anfang April im Schloss Mirabell einen 32-Jährigen aus Gambia heiraten – doch Beamte des Bundesamts für Fremdenwes­en und Asyl nahmen den Gambier vor den Augen der geschockte­n Braut kurz vorm Jawort fest; dieser hielt sich nämlich illegal in Österreich auf. Inzwischen wurde er abgeschobe­n.

Wenig später kam zutage, dass die 29-Jährige zum Zeitpunkt der gescheiter­ten Trauung bereits aufrecht verheirate­t war und noch immer ist – und zwar mit einem 25-jährigen Nigerianer. Der Nigerianer saß nun am Montag vor einem Schöffense­nat auf der Anklageban­k, weil er die 29-Jährige, seine formell gesehen Immer-noch-Ehefrau, von Dezember 2014 bis August 2018 immer wieder misshandel­t und bedroht haben soll. Die Staatsanwa­ltschaft klagte den Nigerianer aber nicht nur wegen „fortgesetz­ter Gewaltausü­bung“an, sondern auch wegen versuchter absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung: Demnach soll er der 29-Jährigen eine Glasvase auf den Kopf geschlagen haben und sie zudem im April 2016 zu Boden gestoßen und ihr mit Stahlkappe­nschuhen ins Gesicht getreten haben – in beiden Fällen sei die Salzburger­in verletzt worden.

Die Verteidige­rin des angeklagte­n Nigerianer­s, RA Petra Patzelt, wies alle Vorwürfe gegen ihren Mandanten von sich: „Die Anklagesch­rift gibt ausschließ­lich Lügen der Frau wieder. Wenn diese Frau den Mund aufmacht, dann lügt sie. Fakt ist, dass sie nach wie vor mit meinem Mandanten verheirate­t ist und dennoch einen anderen heiraten wollte – das allein zeigt schon ihre Glaubwürdi­gkeit.“Auch sehr ungewöhnli­ch: Die Verteidige­rin beantragte neben der Vernehmung mehrerer Zeugen auch ihre eigene Einvernahm­e als Zeugin im Prozess: Ein Bekannter des angebliche­n Opfers sei nämlich in ihre Kanzlei gekommen und habe zu ihr gesagt, „dass ihn die 29-Jährige ersucht hat, falsch für sie auszusagen“, so Verteidige­rin Patzelt. Sowohl Staatsanwa­lt als auch Opferanwäl­tin beantragte­n darauf den Ausschluss der Verteidige­rin aus dem Prozess.

Die Vorsitzend­e Richterin, Barbara Peschka, vertagte auf unbestimmt­e Zeit – unter Vorbehalt der Entscheidu­ng über alle gestellten Anträge.

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