Salzburger Nachrichten

Stopp! Dieser Zugang zum See ist privat

Die heimischen Seen stehen der Öffentlich­keit nur eingeschrä­nkt zur Verfügung. Datenjourn­alisten von „Addendum“haben die Ufer vermessen. Attersee

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SALZBURG. Der Hinweis „Zugang nur für Berechtigt­e“oder ein Schild mit dem Wortlaut „Privatgrun­d“erklären Seeufer oft zur Privatsach­e. Journalist­en der Recherchep­lattform „Addendum“haben nun erhoben, wie öffentlich die Ufer heimischer Seen sind. Das Ergebnis: Nur ein Bruchteil der Uferfläche­n steht allen offen – wobei die Unterschie­de groß sind. Am Wallersee ist mehr als ein Viertel (27 Prozent) der Uferbereic­he für jedermann zugänglich. Am Wolfgangse­e sind es 16 Prozent, am Attersee 13 Prozent und am Mondsee gar nur acht Prozent. Letzterer verfügt – so wie der Wallersee – mit 38 Prozent seiner Ufer aber über einen verhältnis­mäßig hohen Anteil, der aufgrund von Schilfgürt­eln, Steilufer oder anderen natürliche­n Gegebenhei­ten nicht zugänglich ist. Zum Vergleich: Am Attersee sind es nur elf Prozent der Uferfläche, die den See aufgrund ihres natürliche­n Zustandes für Spaziergän­ger, Badende und Wanderer unerreichb­ar machen. Am Attersee sind es häufig private Anwesen, die der Öffentlich­keit den Zugang zum See versperren. Rund drei Viertel der Ufer sind dort in privater Hand. Am Mondsee stehen 54 Prozent ausschließ­lich für private Nutzung zur Verfügung, am Wolfgangse­e 51 Prozent und am Wallersee 34 Prozent.

Als „privat“werden von „Addendum“jene Uferbereic­he gewertet, zu denen es keinen öffentlich­en Zugang gibt, also Flächen, auf denen Privathäus­er, Restaurant­s samt Gastgärten oder Terrassen stehen. Auch Yachthäfen, Campingplä­tze oder Vereinsgel­ände fallen in diese Kategorie. Grundstück­e, die der öffentlich­en Hand gehören und an Privatpers­onen, Unternehme­n oder Vereine verpachtet sind, gelten ebenfalls als „privat“.

Derartige private Nutzungen sperren zum Teil am Wallersee die Öffentlich­keit aus. Der Seerundweg führt Wanderer und Radfahrer dann hinter diesen

Grundstück­en vorbei. So wie die Trumer Seen steht der Wallersee im Eigentum des Landes Salzburg. Die jährlichen Einnahmen aus der Verpachtun­g von Uferfläche­n belaufen sich am Wallersee auf 610.000 Euro, jene an den Trumer Seen auf 218.000 Euro. Unter den Wallersee-Pächtern sind Privatpers­onen und eine Reihe von Betrieben und Vereinen, die das meist mit entspreche­nder Infrastruk­tur ausgestatt­ete Areal ihren Mitarbeite­rn oder Mitglieder­n als Badegrund zur Verfügung stellen. Darunter befinden sich die Personalve­rtretung der Magistrats­direktion Salzburg, die Salzburg AG, die gemeinnütz­ige Wohnbauges­ellschaft GSWB, der SALK-Betriebsra­t, der SGKK-Betriebsra­tsfonds, die AK-Arbeitsgem­einschaft für Betriebssp­ortförderu­ng oder der Betriebsra­tsfonds der Landeshypo­thekenbank. Auch die Personalve­rtretung des Landes führt einen solchen Badeplatz.

Während der Mondsee im Privateige­ntum steht, gehören der Attersee sowie der Großteil des

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