Staatsbürger
Erstmals Anspruch auf Papamonat
Die Geschwister Franz und Susanne wollen beide in den Sommerferien mit ihren Familien verreisen. Franz macht von Salzburg aus mit dem Auto eine Reise an die kroatische Küste, Susanne fliegt nach Tel Aviv und hat eine Rundreise im Gelobten Land sowie anschließend Shopping auf dem Programm. Was müssen beide beachten, damit es beim Zoll keine unliebsamen Überraschungen gibt?
Entscheidend ist, ob man bei der Rückreise aus dem EU-Raum oder aus einem Drittland kommt: In der EU müssen grundsätzlich keine Abgaben bezahlt werden. Hier gilt der freie Warenverkehr. Ausnahmen bestehen bei Tabakwaren und Alkohol, wenn die Mengen des Eigenbedarfs überschritten werden. Franz, der Weinsammler, hat seine Rückreiseroute über das italienische Collio-Gebiet ausgesucht. Bei Wein dürfen 90 Liter, davon maximal 60 Liter Schaumwein, mitgenommen werden. Er kann genug Spumante Ribolla Gialla einkaufen. Bei Spirituosen über 22 Prozent Alkohol dürfen maximal zehn Liter frei eingeführt werden. Bei den im Vergleich zu Österreich günstigen Zigarettenpreisen in Kroatien muss die Obergrenze von 800 Stück Zigaretten, also zwei Stangen, eingehalten werden.
Für Susanne und ihre Familie ist bei der Rückkehr aus Israel am Flughafen Wolfgang Amadeus Mozart in Salzburg mehr zu beachten. Reisende, die aus einem Drittland nach Österreich einreisen, haben den Zoll zu passieren und alle eingeführten Gegenstände, die die Reisefreimengen überschreiten, zu deklarieren. Prinzipiell gilt bei Flugreisen eine Freigrenze von 430 Euro pro Person, bei Kindern unter 15 Jahren von 150 Euro. Dazu kommen noch – ab dem Alter von 17 Jahren – maximal 200 Stück Zigaretten oder 50 Zigarren sowie maximal ein Liter Spirituosen und vier Liter Wein. Die persönlichen Reisefreigrenzen dürfen bei mehreren Reisenden einer Familie nicht zusammengerechnet werden. So darf zwar jeder bei den Einkäufen seine Freigrenze individuell ausschöpfen. Man kann aber nicht einen Teppich für beispielsweise 800 Euro auf zwei Personen aufteilen.
Die Reiseausrüstung, die bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt wurde, kann abgabenfrei und formlos wieder nach Österreich zurückgebracht werden. Dabei empfiehlt es sich aber bei neu gekauften Gegenständen, wie Fotoausrüstung oder Laptop, den Kaufbeleg mitzuführen. Alle Produktfälschungen werden vom Zoll abgenommen und vernichtet. Dazu drohen empfindliche Strafen.
Erhebliche Beschränkungen und Verbote gibt es bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Antiquitäten, Kunstwerken, Jagd- oder Sportwaffen. Und alle Personen, die in die EU ein- oder ausreisen, müssen Bargeld ab 10.000 Euro bei den Zollbehörden melden.