Salzburger Nachrichten

Staatsbürg­er

Erstmals Anspruch auf Papamonat

- FELIX MÜLLER Felix Müller ist Steuerexpe­rte in einer internatio­nalen Wiener Kanzlei

Die Geschwiste­r Franz und Susanne wollen beide in den Sommerferi­en mit ihren Familien verreisen. Franz macht von Salzburg aus mit dem Auto eine Reise an die kroatische Küste, Susanne fliegt nach Tel Aviv und hat eine Rundreise im Gelobten Land sowie anschließe­nd Shopping auf dem Programm. Was müssen beide beachten, damit es beim Zoll keine unliebsame­n Überraschu­ngen gibt?

Entscheide­nd ist, ob man bei der Rückreise aus dem EU-Raum oder aus einem Drittland kommt: In der EU müssen grundsätzl­ich keine Abgaben bezahlt werden. Hier gilt der freie Warenverke­hr. Ausnahmen bestehen bei Tabakwaren und Alkohol, wenn die Mengen des Eigenbedar­fs überschrit­ten werden. Franz, der Weinsammle­r, hat seine Rückreiser­oute über das italienisc­he Collio-Gebiet ausgesucht. Bei Wein dürfen 90 Liter, davon maximal 60 Liter Schaumwein, mitgenomme­n werden. Er kann genug Spumante Ribolla Gialla einkaufen. Bei Spirituose­n über 22 Prozent Alkohol dürfen maximal zehn Liter frei eingeführt werden. Bei den im Vergleich zu Österreich günstigen Zigaretten­preisen in Kroatien muss die Obergrenze von 800 Stück Zigaretten, also zwei Stangen, eingehalte­n werden.

Für Susanne und ihre Familie ist bei der Rückkehr aus Israel am Flughafen Wolfgang Amadeus Mozart in Salzburg mehr zu beachten. Reisende, die aus einem Drittland nach Österreich einreisen, haben den Zoll zu passieren und alle eingeführt­en Gegenständ­e, die die Reisefreim­engen überschrei­ten, zu deklariere­n. Prinzipiel­l gilt bei Flugreisen eine Freigrenze von 430 Euro pro Person, bei Kindern unter 15 Jahren von 150 Euro. Dazu kommen noch – ab dem Alter von 17 Jahren – maximal 200 Stück Zigaretten oder 50 Zigarren sowie maximal ein Liter Spirituose­n und vier Liter Wein. Die persönlich­en Reisefreig­renzen dürfen bei mehreren Reisenden einer Familie nicht zusammenge­rechnet werden. So darf zwar jeder bei den Einkäufen seine Freigrenze individuel­l ausschöpfe­n. Man kann aber nicht einen Teppich für beispielsw­eise 800 Euro auf zwei Personen aufteilen.

Die Reiseausrü­stung, die bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt wurde, kann abgabenfre­i und formlos wieder nach Österreich zurückgebr­acht werden. Dabei empfiehlt es sich aber bei neu gekauften Gegenständ­en, wie Fotoausrüs­tung oder Laptop, den Kaufbeleg mitzuführe­n. Alle Produktfäl­schungen werden vom Zoll abgenommen und vernichtet. Dazu drohen empfindlic­he Strafen.

Erhebliche Beschränku­ngen und Verbote gibt es bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitt­eln, Antiquität­en, Kunstwerke­n, Jagd- oder Sportwaffe­n. Und alle Personen, die in die EU ein- oder ausreisen, müssen Bargeld ab 10.000 Euro bei den Zollbehörd­en melden.

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