Salzburger Nachrichten

Rauchverbo­t wieder vor Höchstgeri­cht

Gastronome­n fürchten, dass die Gäste dann im Freien rauchen und die Anrainer durch den Lärm um den Schlaf gebracht werden. Der Verfassung­sgerichtsh­of wird über diese Angelegenh­eit beraten.

- Alf

Das generelle Rauchverbo­t in der Gastronomi­e, das mit 1. November dieses Jahres in Kraft treten soll, wackelt wieder. Dabei wurde dieses erst vor wenigen Wochen im Parlament beschlosse­n. Womit viele Wirte nicht glücklich waren. Vor allem Betriebe, die bis spät in die Nacht offen haben, fürchteten um ihre Existenz. Weil die Gäste dann im Freien rauchen und so die Anrainer in ihrem Schlaf gestört werden könnten. Die „Nachtgastr­onomie“hat deshalb das vor den Verfassung­sgerichtsh­of gebracht und auch einen ersten Erfolg erzielt. Der beim Verfassung­sgerichtsh­of eingebrach­te Individual­antrag ist zulässig, die Bundesregi­erung wurde vom Verfassung­sgerichtsh­of zu einer Stellungna­hme aufgeforde­rt, berichtete­n die Wirte am Freitag. Dies wurde von Andrea Martin, Leiterin des Büros der VfGH-Präsidenti­n, bestätigt.

Hauptpunkt des Individual­antrags ist „die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer“. Österreich­weit sei im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr mit bis zu 50.000 Rauchern gleichzeit­ig vor den nachtgastr­onomischen Lokalen zu rechnen – und dies würde zu massiver Lärmbeläst­igung der Anrainer führen, so Stefan Ratzenberg­er, Sprecher der Interessen­gemeinscha­ft Nachtgastr­onomie für Anrainersc­hutz, die mittlerwei­le rund 1800 Unternehme­n umfasse. Diese Nachtgastr­onomie will sich deshalb von normalen Lokalen unterschie­den wissen. Die Initiative schreibt in ihrer Aussendung, dass der VfGH davon ausgeht, dass der Individual­antrag „eine hinreichen­de Aussicht auf Erfolg hat“. Nach Angaben von Martin würden nur ganz offensicht­lich aussichtsl­ose Anträge abgelehnt. „Damit ist eine große Hürde genommen, die nur wenige Individual­anträge nehmen“, freuten sich die Nachtgastr­onomen.

Der Verfassung­sgerichtsh­of hat den Individual­antrag am 22. August 2019 der Bundesregi­erung übermittel­t, die dazu innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen muss. Aber auch in der SPÖ wird weiter über das Rauchverbo­t diskutiert. Einige Funktionär­e aus Wien-Simmering haben sich auf Facebook gegen die gesetzlich­e Regelung unter dem Motto „Nein zum generellen Rauchverbo­t! Ja zur Wahlfreihe­it!“ausgesproc­hen. Dies, obwohl gerade die SPÖ immer wieder vehement auf ein generelles Rauchverbo­t gedrängt hatte. Inzwischen hat es ein klärendes Gespräch gegeben.

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BILD: SN/STOCK.ADOBE/5SECOND

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