Rauchverbot wieder vor Höchstgericht
Gastronomen fürchten, dass die Gäste dann im Freien rauchen und die Anrainer durch den Lärm um den Schlaf gebracht werden. Der Verfassungsgerichtshof wird über diese Angelegenheit beraten.
Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie, das mit 1. November dieses Jahres in Kraft treten soll, wackelt wieder. Dabei wurde dieses erst vor wenigen Wochen im Parlament beschlossen. Womit viele Wirte nicht glücklich waren. Vor allem Betriebe, die bis spät in die Nacht offen haben, fürchteten um ihre Existenz. Weil die Gäste dann im Freien rauchen und so die Anrainer in ihrem Schlaf gestört werden könnten. Die „Nachtgastronomie“hat deshalb das vor den Verfassungsgerichtshof gebracht und auch einen ersten Erfolg erzielt. Der beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Individualantrag ist zulässig, die Bundesregierung wurde vom Verfassungsgerichtshof zu einer Stellungnahme aufgefordert, berichteten die Wirte am Freitag. Dies wurde von Andrea Martin, Leiterin des Büros der VfGH-Präsidentin, bestätigt.
Hauptpunkt des Individualantrags ist „die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer“. Österreichweit sei im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr mit bis zu 50.000 Rauchern gleichzeitig vor den nachtgastronomischen Lokalen zu rechnen – und dies würde zu massiver Lärmbelästigung der Anrainer führen, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Interessengemeinschaft Nachtgastronomie für Anrainerschutz, die mittlerweile rund 1800 Unternehmen umfasse. Diese Nachtgastronomie will sich deshalb von normalen Lokalen unterschieden wissen. Die Initiative schreibt in ihrer Aussendung, dass der VfGH davon ausgeht, dass der Individualantrag „eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“. Nach Angaben von Martin würden nur ganz offensichtlich aussichtslose Anträge abgelehnt. „Damit ist eine große Hürde genommen, die nur wenige Individualanträge nehmen“, freuten sich die Nachtgastronomen.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag am 22. August 2019 der Bundesregierung übermittelt, die dazu innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen muss. Aber auch in der SPÖ wird weiter über das Rauchverbot diskutiert. Einige Funktionäre aus Wien-Simmering haben sich auf Facebook gegen die gesetzliche Regelung unter dem Motto „Nein zum generellen Rauchverbot! Ja zur Wahlfreiheit!“ausgesprochen. Dies, obwohl gerade die SPÖ immer wieder vehement auf ein generelles Rauchverbot gedrängt hatte. Inzwischen hat es ein klärendes Gespräch gegeben.