Salzburger Nachrichten

Geisterfah­rer in der Rettungsga­sse ist ein Autolenker aus Ungarn

- Trö

Bei jenem Autofahrer, der am Mittwoch auf der Semmering-Schnellstr­aße (S6) aus einer Rettungsga­sse ausgescher­t war, gewendet hatte und gegen die Fahrtricht­ung gefahren war, dürfte es sich um einen Ungarn handeln. „Das Kennzeiche­n ist mit großer Wahrschein­lichkeit ein ungarische­s“, sagte Raimund Schwaigerl­ehner von der Landespoli­zeidirekti­on Niederöste­rreich.

Die gute Nachricht: Da mit Ungarn ein Gegenseiti­gkeitsabko­mmen bestehe, dürfte der Geisterfah­rer gestraft werden können. Wie hoch die Strafe ausfällt, wird die zuständige Bezirkshau­ptmannscha­ft festlegen.

„Es wird nicht jede Strafe verfolgt, aber so exorbitant­e Vergehen wie jenes auf der S6 schon. Dieser Fahrer kommt nicht ungeschore­n davon“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Was die private Dokumentat­ion mittels Smartphone betrifft: „Bei Verwaltung­sübertretu­ngen darf man fotografie­ren und filmen. Aber man darf das nicht prophylakt­isch tun, sonst wäre es eine Überwachun­g“, erklärt Hoffer. Dass dem Lenker strafrecht­liche Konsequenz­en drohen, glaubt Hoffer nicht. „Eine fahrlässig­e Gefährdung ist schwer konstruier­bar. Er hat sich ja im Grunde nur einer vorgeschri­ebenen Fahrtricht­ung widersetzt.“

Verwaltung­sstrafen haben einen Strafrahme­n bis 2180 Euro. Dieser könne dann ausgereizt werden, wenn es sich bei dem Vorfall um „besondere Rücksichts­losigkeit“handle.

Dass der Lenker des Pkw mit ungarische­m Kennzeiche­n gestraft wird, dafür sorgt das sogenannte Gegenseiti­gkeitsabko­mmen. Dieses wurde – nebst 14 anderen EU-Mitgliedss­taaten – auch mit Ungarn abgeschlos­sen. Das heißt, dass Strafen, die in diesen Staaten ausgesproc­hen wurden, von den österreich­ischen Behörden eingetrieb­en werden – und umgekehrt.

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