Geisterfahrer in der Rettungsgasse ist ein Autolenker aus Ungarn
Bei jenem Autofahrer, der am Mittwoch auf der Semmering-Schnellstraße (S6) aus einer Rettungsgasse ausgeschert war, gewendet hatte und gegen die Fahrtrichtung gefahren war, dürfte es sich um einen Ungarn handeln. „Das Kennzeichen ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein ungarisches“, sagte Raimund Schwaigerlehner von der Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Die gute Nachricht: Da mit Ungarn ein Gegenseitigkeitsabkommen bestehe, dürfte der Geisterfahrer gestraft werden können. Wie hoch die Strafe ausfällt, wird die zuständige Bezirkshauptmannschaft festlegen.
„Es wird nicht jede Strafe verfolgt, aber so exorbitante Vergehen wie jenes auf der S6 schon. Dieser Fahrer kommt nicht ungeschoren davon“, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Was die private Dokumentation mittels Smartphone betrifft: „Bei Verwaltungsübertretungen darf man fotografieren und filmen. Aber man darf das nicht prophylaktisch tun, sonst wäre es eine Überwachung“, erklärt Hoffer. Dass dem Lenker strafrechtliche Konsequenzen drohen, glaubt Hoffer nicht. „Eine fahrlässige Gefährdung ist schwer konstruierbar. Er hat sich ja im Grunde nur einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung widersetzt.“
Verwaltungsstrafen haben einen Strafrahmen bis 2180 Euro. Dieser könne dann ausgereizt werden, wenn es sich bei dem Vorfall um „besondere Rücksichtslosigkeit“handle.
Dass der Lenker des Pkw mit ungarischem Kennzeichen gestraft wird, dafür sorgt das sogenannte Gegenseitigkeitsabkommen. Dieses wurde – nebst 14 anderen EU-Mitgliedsstaaten – auch mit Ungarn abgeschlossen. Das heißt, dass Strafen, die in diesen Staaten ausgesprochen wurden, von den österreichischen Behörden eingetrieben werden – und umgekehrt.