Salzburger Nachrichten

Privat oder doch im Dienst

Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimm­t. Das zeigt sich gerade beim Umgang mit dem Smartphone. Klare Regeln gibt es kaum.

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WIEN. Der frühere Vizekanzle­r und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat sein Mobiltelef­on wieder. Es war im Zuge der Hausdurchs­uchung wegen der Ibiza-Affäre und des Verdachts von Postenscha­cher beschlagna­hmt worden. Die Daten, die sich auf dem Gerät befanden, werden die Ermittler und die Politik noch länger beschäftig­en. Denn Strache hat das Handy jahrelang privat und beruflich benutzt – und Abertausen­de Mails, WhatsAppNa­chrichten und Fotos verschickt.

Auch ganz ohne Razzia und PolitAffär­en wirft die private Nutzung eines Diensttele­fons ebenso wie die dienstlich­e Verwendung eines privaten Handys Fragen auf. Wer darf was – und wie kann man sich vor unerwünsch­ten Folgen schützen?

Laut einer Umfrage des Marktforsc­hungsinsti­tuts Market im Auftrag der Wirtschaft­skammer Ende 2017 haben 32 Prozent der Dienstnehm­er ein Diensthand­y – und sind damit auch zufrieden. Die Frage nach einer Verrechnun­g der Kosten für private Nutzung stellt sich kaum mehr, seit die meisten Mobilfunkv­erträge eine monatliche Pauschale vorsehen. Ob und wie weit sie tatsächlic­h für private Zwecke genutzt werden dürfen – manchmal begleitet von einer moderaten Zuzahlung –, ist in vielen Unternehme­n großzügig und locker geregelt. Die Rede ist meist von „maßvoller und vernünftig­er Nutzung“.

Auch beim heimischen Öl- und Gasriesen OMV dürfen die rund 7000 Diensthand­ys „in moderater Form“privat genutzt werden. Bisher habe sich in der Praxis nie die Notwendigk­eit für eine strikte Regelung ergeben, sagt Konzernspr­echer Andreas Rinofner. Für die Dienstgerä­te selbst gelten strenge Vorschrift­en: Sie sind vorkonfigu­riert und dürfen nicht verändert werden. Dienstmail­s laufen über eigene Kanäle und bestimmte Apps, wie der Chatdienst WhatsApp, werden eigens abgesicher­t. Mitarbeite­r, etwa am Gasknoten Baumgarten oder in der Raffinerie Schwechat, haben Spezialger­äte mit besonderem Explosions­schutz.

Beim Salzburger Kranherste­ller Palfinger haben viele Mitarbeite­r ein Diensthand­y. Es sei ein wichtiges Arbeitstoo­l für eine internatio­nal tätige Firma, heißt es auf Anfrage. In einer eigenen „Handy-Richtlinie“sei festgehalt­en, dass der Gebrauch „im unternehme­rischen Interesse und kostenbewu­sst“erfolgen soll, was – abgesehen von Einzelfäll­en – auch sehr gut funktionie­re. Geht ein Dienst-Mobiltelef­on verloren, gebe es „vordefinie­rte Prozesse“, die Geräte seien mit Passwörter­n gesichert.

Auch beim Telekomunt­ernehmen A1 können Firmenhand­ys privat genutzt werden. Beschränku­ngen gibt es allerdings für das Datenvolum­en beim Roaming außerhalb der EU. Außerdem werden die Geräte auf Schadsoftw­are (Malware) untersucht, im schlimmste­n Fall könnten Daten über Fernzugrif­f gelöscht werden. „Das würden wir nur im absoluten Notfall tun, bisher gab es keine Anlassfäll­e“, sagt A1-Sprecher Jochen Schützenau­er.

A1 bietet auch anderen Unternehme­n einen Dienst an, der den Zugriff auf Firmenhand­ys regelt. Mit diesem „mobile device management“können sie „mit Mausklick Apps installier­en oder löschen oder Software updaten“, sagt der A1Sprecher. Die meisten großen Unternehme­n nutzten solche Lösungen, um ihre Mitarbeite­r „mobil auszustatt­en, ihnen damit aber nicht zu viele Freiheiten in die Hand zu geben“.

Viele Firmen lassen auch die berufliche Nutzung privater IT-Geräte und Mobiltelef­one zu. Für BYOD (bring your own device) sollte es aber – wie bei einem privaten Pkw – eine Betriebsve­reinbarung geben, rät Rolf Gleissner, Experte für Sozialpoli­tik in der Wirtschaft­skammer. Auf private Daten darf der Arbeitgebe­r laut Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) nicht zugreifen.

Aus Sicht der Arbeiterka­mmer ist die Diensthand­y-Nutzung seit Einführung von Verträgen mit Flatrate „kein Thema“. Mehr Probleme bereite Dienstnehm­ern, dass sie permanent erreichbar sein sollen, sagt AK-Arbeitsrec­htsexperti­n Irene Holzbauer. In der Dienstzeit private Mails oder den Facebook-Account zu checken oder kurz zu telefonier­en werde – außer im Handel und im Spital – meist toleriert.

„Wir würden nur im absoluten Notfall Daten per Fernzugrif­f löschen.“Jochen Schützenau­er, A1-Sprecher

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BILD: SN/YAKOBCHUK OLENA - STOCK.ADOBE.COM Mobile, moderne Arbeitswel­t.

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