Privat oder doch im Dienst
Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt. Das zeigt sich gerade beim Umgang mit dem Smartphone. Klare Regeln gibt es kaum.
WIEN. Der frühere Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat sein Mobiltelefon wieder. Es war im Zuge der Hausdurchsuchung wegen der Ibiza-Affäre und des Verdachts von Postenschacher beschlagnahmt worden. Die Daten, die sich auf dem Gerät befanden, werden die Ermittler und die Politik noch länger beschäftigen. Denn Strache hat das Handy jahrelang privat und beruflich benutzt – und Abertausende Mails, WhatsAppNachrichten und Fotos verschickt.
Auch ganz ohne Razzia und PolitAffären wirft die private Nutzung eines Diensttelefons ebenso wie die dienstliche Verwendung eines privaten Handys Fragen auf. Wer darf was – und wie kann man sich vor unerwünschten Folgen schützen?
Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Market im Auftrag der Wirtschaftskammer Ende 2017 haben 32 Prozent der Dienstnehmer ein Diensthandy – und sind damit auch zufrieden. Die Frage nach einer Verrechnung der Kosten für private Nutzung stellt sich kaum mehr, seit die meisten Mobilfunkverträge eine monatliche Pauschale vorsehen. Ob und wie weit sie tatsächlich für private Zwecke genutzt werden dürfen – manchmal begleitet von einer moderaten Zuzahlung –, ist in vielen Unternehmen großzügig und locker geregelt. Die Rede ist meist von „maßvoller und vernünftiger Nutzung“.
Auch beim heimischen Öl- und Gasriesen OMV dürfen die rund 7000 Diensthandys „in moderater Form“privat genutzt werden. Bisher habe sich in der Praxis nie die Notwendigkeit für eine strikte Regelung ergeben, sagt Konzernsprecher Andreas Rinofner. Für die Dienstgeräte selbst gelten strenge Vorschriften: Sie sind vorkonfiguriert und dürfen nicht verändert werden. Dienstmails laufen über eigene Kanäle und bestimmte Apps, wie der Chatdienst WhatsApp, werden eigens abgesichert. Mitarbeiter, etwa am Gasknoten Baumgarten oder in der Raffinerie Schwechat, haben Spezialgeräte mit besonderem Explosionsschutz.
Beim Salzburger Kranhersteller Palfinger haben viele Mitarbeiter ein Diensthandy. Es sei ein wichtiges Arbeitstool für eine international tätige Firma, heißt es auf Anfrage. In einer eigenen „Handy-Richtlinie“sei festgehalten, dass der Gebrauch „im unternehmerischen Interesse und kostenbewusst“erfolgen soll, was – abgesehen von Einzelfällen – auch sehr gut funktioniere. Geht ein Dienst-Mobiltelefon verloren, gebe es „vordefinierte Prozesse“, die Geräte seien mit Passwörtern gesichert.
Auch beim Telekomunternehmen A1 können Firmenhandys privat genutzt werden. Beschränkungen gibt es allerdings für das Datenvolumen beim Roaming außerhalb der EU. Außerdem werden die Geräte auf Schadsoftware (Malware) untersucht, im schlimmsten Fall könnten Daten über Fernzugriff gelöscht werden. „Das würden wir nur im absoluten Notfall tun, bisher gab es keine Anlassfälle“, sagt A1-Sprecher Jochen Schützenauer.
A1 bietet auch anderen Unternehmen einen Dienst an, der den Zugriff auf Firmenhandys regelt. Mit diesem „mobile device management“können sie „mit Mausklick Apps installieren oder löschen oder Software updaten“, sagt der A1Sprecher. Die meisten großen Unternehmen nutzten solche Lösungen, um ihre Mitarbeiter „mobil auszustatten, ihnen damit aber nicht zu viele Freiheiten in die Hand zu geben“.
Viele Firmen lassen auch die berufliche Nutzung privater IT-Geräte und Mobiltelefone zu. Für BYOD (bring your own device) sollte es aber – wie bei einem privaten Pkw – eine Betriebsvereinbarung geben, rät Rolf Gleissner, Experte für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer. Auf private Daten darf der Arbeitgeber laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht zugreifen.
Aus Sicht der Arbeiterkammer ist die Diensthandy-Nutzung seit Einführung von Verträgen mit Flatrate „kein Thema“. Mehr Probleme bereite Dienstnehmern, dass sie permanent erreichbar sein sollen, sagt AK-Arbeitsrechtsexpertin Irene Holzbauer. In der Dienstzeit private Mails oder den Facebook-Account zu checken oder kurz zu telefonieren werde – außer im Handel und im Spital – meist toleriert.
„Wir würden nur im absoluten Notfall Daten per Fernzugriff löschen.“Jochen Schützenauer, A1-Sprecher