In Steuerfragen werden ungern Daten getauscht
Der Rechnungshof kritisiert den internationalen Informationsaustausch in Steuerfragen als holprig. Manche Probleme sind hausgemacht.
Die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen funktioniert schlecht. Die Verfahren sind nicht harmonisiert, viele Länder leisten Widerstand und verzögern den Austausch. Aber auch innerhalb Österreichs gebe es Probleme, darunter zu wenig Personal, keine fixen bundesweiten Steuernummern und teilweise nicht den Standards entsprechende internationale Abkommen, kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht.
Selbst innerhalb der EU läuft die Zusammenarbeit schlecht, nicht zuletzt weil es keine einheitliche Steueridentifikationsnummer gibt (auch in Österreich, wie der RH anmerkt, ändert sich die Steuernummer, wenn sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändert). Damit sei etwa „beim automatischen Informationsaustausch die Zuordnung der Informationen zu einer steuerpflichtigen Person schwierig und die manuelle Nachbearbeitung für die Finanzämter aufwendig“, heißt es in dem Bericht. 2014 bis 2016 galt das für 14 Prozent der 255.600 eingelangten Datensätze.
Dazu kommt, dass die elektronischen Formulare für den Infoaustausch in der EU „sehr umfangreich, zeitraubend, kompliziert und aufwendig“sind. Auch die Sprachenvielfalt erschwert die grenzüberschreitenden Kontakte in Steuerangelegenheiten. Dazu kämen „mangelnde Kooperationsbereitschaft“mancher Finanzbehörden und daraus resultierend lange Verfahren. In Deutschland müssen etwa Steuerpflichtige zustimmen, wenn ein Auskunftsersuchen kommt. Abwürgestrategien setzen insbesondere die Niederlande und Irland ein, die Schweizer Behörden sind generell wenig kooperativ.
Österreich ist offenbar hilfsbereiter: Obwohl die Anzahl der Amtshilfe-Anfragen an Österreich von 2009 bis 2017 um 44 Prozent auf 4296 stieg, wurden 75 Prozent binnen 90 Tagen erledigt. Und das, obwohl, wie der RH kritisiert, wegen der restriktiven Personalpolitik des Ministeriums neun Prozent der Planstellen in der Steuer- und Zollverwaltung nicht besetzt waren und das Personal im internationalen Verbindungsbüro nicht aufgestockt wurde. Von den 3576 österreichischen Ansuchen – die Zahl hat sich von 2009 bis 2017 verdreifacht – wurden nur 29 Prozent bei direkten Steuern (52 Prozent bei indirekten) innerhalb von 90 Tagen beantwortet. Teilweise dauerte es über ein Jahr.
Generell mache „die Vielzahl und die Zunahme an unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“den Vollzug für die österreichische Finanzverwaltung „komplex und verwaltungsaufwendig“, stellen die RH-Prüfer fest. Wobei sich Österreich das Leben teilweise selbst schwer mache. So entsprechen von 91 Doppelbesteuerungsabkommen 19 nicht vollständig dem OECD-Musterabkommen. Mit den USA habe Österreich als einziges EU-Land keinen automatischen Informationsaustausch vereinbart. Auch die bilateralen Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz laufen holprig. „Mit der Schweiz war die Vollstreckungsamtshilfe auf ,Grenzgänger‘ eingeschränkt, mit Liechtenstein bislang kein elektronischer Austausch von Informationen in der Ermittlungsamtshilfe möglich“, so der RH.
Das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem loben die Prüfer, allerdings hätten Abstimmungsarbeiten Ressourcen gebunden, „die dadurch nicht für zielgerichtete Prüfungshandlungen zur Verfügung standen“.