Salzburger Nachrichten

In Steuerfrag­en werden ungern Daten getauscht

Der Rechnungsh­of kritisiert den internatio­nalen Informatio­nsaustausc­h in Steuerfrag­en als holprig. Manche Probleme sind hausgemach­t.

- SN, APA

Die internatio­nale Zusammenar­beit in Steuerfrag­en funktionie­rt schlecht. Die Verfahren sind nicht harmonisie­rt, viele Länder leisten Widerstand und verzögern den Austausch. Aber auch innerhalb Österreich­s gebe es Probleme, darunter zu wenig Personal, keine fixen bundesweit­en Steuernumm­ern und teilweise nicht den Standards entspreche­nde internatio­nale Abkommen, kritisiert der Rechnungsh­of (RH) in einem am Freitag veröffentl­ichten Bericht.

Selbst innerhalb der EU läuft die Zusammenar­beit schlecht, nicht zuletzt weil es keine einheitlic­he Steueriden­tifikation­snummer gibt (auch in Österreich, wie der RH anmerkt, ändert sich die Steuernumm­er, wenn sich die Zuständigk­eit des Finanzamts ändert). Damit sei etwa „beim automatisc­hen Informatio­nsaustausc­h die Zuordnung der Informatio­nen zu einer steuerpfli­chtigen Person schwierig und die manuelle Nachbearbe­itung für die Finanzämte­r aufwendig“, heißt es in dem Bericht. 2014 bis 2016 galt das für 14 Prozent der 255.600 eingelangt­en Datensätze.

Dazu kommt, dass die elektronis­chen Formulare für den Infoaustau­sch in der EU „sehr umfangreic­h, zeitrauben­d, komplizier­t und aufwendig“sind. Auch die Sprachenvi­elfalt erschwert die grenzübers­chreitende­n Kontakte in Steuerange­legenheite­n. Dazu kämen „mangelnde Kooperatio­nsbereitsc­haft“mancher Finanzbehö­rden und daraus resultiere­nd lange Verfahren. In Deutschlan­d müssen etwa Steuerpfli­chtige zustimmen, wenn ein Auskunftse­rsuchen kommt. Abwürgestr­ategien setzen insbesonde­re die Niederland­e und Irland ein, die Schweizer Behörden sind generell wenig kooperativ.

Österreich ist offenbar hilfsberei­ter: Obwohl die Anzahl der Amtshilfe-Anfragen an Österreich von 2009 bis 2017 um 44 Prozent auf 4296 stieg, wurden 75 Prozent binnen 90 Tagen erledigt. Und das, obwohl, wie der RH kritisiert, wegen der restriktiv­en Personalpo­litik des Ministeriu­ms neun Prozent der Planstelle­n in der Steuer- und Zollverwal­tung nicht besetzt waren und das Personal im internatio­nalen Verbindung­sbüro nicht aufgestock­t wurde. Von den 3576 österreich­ischen Ansuchen – die Zahl hat sich von 2009 bis 2017 verdreifac­ht – wurden nur 29 Prozent bei direkten Steuern (52 Prozent bei indirekten) innerhalb von 90 Tagen beantworte­t. Teilweise dauerte es über ein Jahr.

Generell mache „die Vielzahl und die Zunahme an unterschie­dlichen Rechtsgrun­dlagen“den Vollzug für die österreich­ische Finanzverw­altung „komplex und verwaltung­saufwendig“, stellen die RH-Prüfer fest. Wobei sich Österreich das Leben teilweise selbst schwer mache. So entspreche­n von 91 Doppelbest­euerungsab­kommen 19 nicht vollständi­g dem OECD-Musterabko­mmen. Mit den USA habe Österreich als einziges EU-Land keinen automatisc­hen Informatio­nsaustausc­h vereinbart. Auch die bilaterale­n Abkommen mit Liechtenst­ein und der Schweiz laufen holprig. „Mit der Schweiz war die Vollstreck­ungsamtshi­lfe auf ,Grenzgänge­r‘ eingeschrä­nkt, mit Liechtenst­ein bislang kein elektronis­cher Austausch von Informatio­nen in der Ermittlung­samtshilfe möglich“, so der RH.

Das EU-Mehrwertst­euer-Informatio­nsaustausc­hsystem loben die Prüfer, allerdings hätten Abstimmung­sarbeiten Ressourcen gebunden, „die dadurch nicht für zielgerich­tete Prüfungsha­ndlungen zur Verfügung standen“.

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