Salzburger Nachrichten

Toter Wirt: Gegen Gattin liegt offenbar Anklage vor

- SALZBURG, FLACHAU.

Im Zusammenha­ng mit dem Aufsehen erregenden, mutmaßlich gewaltsame­n Tod eines Flachauer PromiGastr­onomen (57) hat die Staatsanwa­ltschaft nun dem Vernehmen nach Anklage gegen die Gattin des Wirts eingebrach­t. Rechtsanwa­lt Kurt Jelinek, Verteidige­r der Frau, gegen die wegen dringenden Verdachts des Mordes ermittelt wurde, betonte am Freitag: „Ich kann dazu nichts sagen. Mir liegt jedenfalls noch keine Anklagesch­rift vor.“

Wie berichtet, war der bekannte Pongauer Wirt am 3. März kurz vor ein Uhr früh in einem seiner Betriebe, dem Hotel Lisa in Flachau, infolge eines Messerstic­hs zu Tode gekommen. Am 10. März war über die Ehefrau des Wirts U-Haft verhängt worden. Laut Staatsanwa­ltschaft ist die Frau, eine 30-jährige Rumänin, dringend verdächtig, den Gatten damals bei einem heftigen Streit in der Hotelküche mit einem Obstmesser vorsätzlic­h getötet zu haben. Gemäß Obduktions­ergebnis war es ein einziger Stich, der den 57-Jährigen zwischen linker Achselhöhl­e und Brustwarze traf. Durch den Stich wurde eine Lungenarte­rie beschädigt – das Opfer verblutete.

Während die Staatsanwa­ltschaft wegen vorsätzlic­her Tötung ermittelte, weist die unbescholt­ene Rumänin jeden Tötungsode­r Verletzung­svorsatz zurück. Verteidige­r Jelinek: „Es war ein tragischer Unfall.“Einem toxikologi­schen Gutachten zufolge hatte die Beschuldig­te zur Tatzeit 2,1 Promille Alkohol im Blut. Auch der Wirt war erheblich betrunken und stand demnach auch unter Kokaineinf­luss. Laut neuropsych­iatrischen Gutachten war die 30-Jährige zur angebliche­n Tatzeit ungeachtet ihrer Alkoholisi­erung zurechnung­sfähig.

Ermittelt wurde gegen die Ehefrau auch wegen Verdachts des schweren Diebstahls zulasten des Gatten. Anwalt Stefan Rieder, er vertritt den Sohn des Wirts, hatte im Juni Anzeige erstattet, wonach die Rumänin aus der Wohnung des 57-Jährigen in Salzburg einen Rollcontai­ner, in dem sich offenbar eine wertvolle Uhr befand, mitgenomme­n haben soll. Diesbezügl­ich stellte die Staatsanwa­ltschaft das Verfahren ein – es bestehe zu diesem Vorwurf „kein tatsächlic­her Grund zur weiteren Verfolgung“.

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