Mitverschulden von Hundehalterin an Kuh-Attacke
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat nach dem tödlichen Angriff einer Kuh auf eine deutsche Touristin im Sommer 2014 das Ersturteil teilweise korrigiert. Es sieht eine Mitschuld der Hundebesitzerin, der angeklagte Almbauer habe daher nur die Hälfte des Schadenersatzes an den Witwer und den Sohn des Paares zu zahlen. Das Gericht begründete, dass die Frau als Hundehalterin ihren Sorgfaltspflichten nicht entsprechend nachgekommen sei. „Die Touristin hätte wissen müssen, dass Mutterkühe eine Gefahr für Hunde darstellen.“
Trotz intensiver Betreuung haben es jene beiden Tigerbabys, die von den Behörden aus einer Wohnung einer 34-jährigen Slowakin in Hainburg geholt worden waren, nicht geschafft: Die Jungtiere sind am Sonntag im Zoo Schönbrunn gestorben. Ihr Zustand habe sich plötzlich und unerwartet extrem verschlechtert. Die Frau muss sich am 14. Oktober vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Ihr drohen wegen des Verstoßes gegen Paragraf 7 des Artenhandelsgesetzes bis zu zwei Jahre Haft.
„Mit dem Ableben der beiden Tigerjungen musste leider gerechnet werden“, sagte der Präsident der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, Heli Dungler. „Sie waren viel zu früh von ihrer Mutter getrennt worden, es fehlten ihnen daher ganz wichtige Grundlagen zur Bildung eines starken Immunsystems.“
Die Raubkatzen waren nach einem Hinweis in der Badewanne der Slowakin entdeckt worden. Die Frau, die laut ihrer Aussage in der Slowakei Tiger in einer Anlage betreut, gab an, den Jungen sei es zuvor noch schlechter gegangen. Sie habe die Tiere, zu diesem Zeitpunkt wenige Tage alt, vorübergehend mitgenommen, um sie besser pflegen zu können. Aufgrund der unklaren Situation wurden die Tiger in Schönbrunn auf der Quarantänestation betreut.