ÖVP will Eheschließungen künftig erst ab 18 Jahren erlauben
Um Kinderehen, Zwangsund Mehrfachehen zu unterbinden, möchte die ÖVP das Ehefähigkeitsalter generell auf 18 Jahre anheben. Derzeit kann ein Gericht auf Antrag schon 16-Jährige für ehefähig erklären.
Ehen, die vor dem Alter von 18 Jahren geschlossen werden, sollen grundsätzlich keine Gültigkeit haben, verlangt die ÖVP. Laut geltender Rechtslage sind Kinder- und Mehrfachehen in Österreich zwar schon jetzt nicht gültig. Es gibt aber ein Schlupfloch: Wenn die Ehen im Ausland geschlossen wurden, kann im Einzelfall doch ihre Gültigkeit festgestellt werden.