Neonazistische Postings verschickt: Bedingte Haft
Ein 30-jähriger Angestellter aus dem Flachgau sah sich am Dienstag vor einem Schwurgericht mit dem Vorwurf der NSWiederbetätigung konfrontiert. Laut Staatsanwältin Elena Haslinger hatte der Flachgauer zwischen Ende 2015 und Anfang 2018 per WhatsApp zahlreiche mit Text versehene Bilder und Videos mit naziverherrlichendem, rassistischem oder antisemitischem Inhalt an diverse Personen verschickt.
Der bislang unbescholtene Angeklagte (Verteidiger: RA Lukas Wolfgang Berger) zeigte sich vor dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Günther Nocker) geständig: „Ich schäme mich sehr für das, was ich gemacht habe. Es war eine Riesenblödheit. Inzwischen kann ich mit dem Ganzen überhaupt nichts mehr anfangen.“Das Verschicken der neonazistischen WhatsApp-Nachrichten sei „widerwärtig und ein Verbrechen“gewesen, ergänzte sein Verteidiger. Unter anderem versendete der Angeklagte Bilder von Kampfflugzeugen aus dem Zweiten Weltkrieg, die Bomben auf eine muslimische Moschee werfen, oder auch Bilder, die auf schockierende Weise auf den Holocaust anspielen.
Das Gericht verurteilte den 30Jährigen zu einem Jahr bedingter Haft (die Mindeststrafe, Anm.). Zudem muss der Flachgauer binnen sechs Monaten das Konzentrationslager Mauthausen besuchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.