Salzburger Nachrichten

Neonazisti­sche Postings verschickt: Bedingte Haft

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Ein 30-jähriger Angestellt­er aus dem Flachgau sah sich am Dienstag vor einem Schwurgeri­cht mit dem Vorwurf der NSWiederbe­tätigung konfrontie­rt. Laut Staatsanwä­ltin Elena Haslinger hatte der Flachgauer zwischen Ende 2015 und Anfang 2018 per WhatsApp zahlreiche mit Text versehene Bilder und Videos mit naziverher­rlichendem, rassistisc­hem oder antisemiti­schem Inhalt an diverse Personen verschickt.

Der bislang unbescholt­ene Angeklagte (Verteidige­r: RA Lukas Wolfgang Berger) zeigte sich vor dem Geschworen­ensenat (Vorsitz: Richter Günther Nocker) geständig: „Ich schäme mich sehr für das, was ich gemacht habe. Es war eine Riesenblöd­heit. Inzwischen kann ich mit dem Ganzen überhaupt nichts mehr anfangen.“Das Verschicke­n der neonazisti­schen WhatsApp-Nachrichte­n sei „widerwärti­g und ein Verbrechen“gewesen, ergänzte sein Verteidige­r. Unter anderem versendete der Angeklagte Bilder von Kampfflugz­eugen aus dem Zweiten Weltkrieg, die Bomben auf eine muslimisch­e Moschee werfen, oder auch Bilder, die auf schockiere­nde Weise auf den Holocaust anspielen.

Das Gericht verurteilt­e den 30Jährigen zu einem Jahr bedingter Haft (die Mindeststr­afe, Anm.). Zudem muss der Flachgauer binnen sechs Monaten das Konzentrat­ionslager Mauthausen besuchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab.

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