Salzburger Nachrichten

Sozialdien­st statt Haftstrafe­n

Für den Strafvollz­ug sind neue Regeln geplant. Der Justizmini­ster schickt Gesetzeste­xt in die Begutachtu­ng. Ziel ist es, die Zahl der Häftlinge in den Gefängniss­en zu reduzieren.

- SN-alf, APA

Justizmini­ster Clemens Jabloner will Schritte zur Verbesseru­ng des Strafvollz­ugs setzen. Dazu hat er nun eine Novelle des Strafvollz­uggesetzes, die bereits unter ExMinister Josef Moser (ÖVP) mit Experten ausgearbei­tet worden war, in die Begutachtu­ng geschickt. Ein baldiger Beschluss wäre dringend geboten, leide der Strafvollz­ug doch – wie die gesamte Justiz – an „Ressourcen­mangel“, ssagte Jabloner. Viele Haftanstal­ten sind überbelegt, es fehlt Personal, und die Betreuung ist dadurch erschwert, dass viele Insassen aus dem Ausland kommen.

Ziel der Novelle ist deshalb, die Zahl der Häftlinge zu reduzieren. Dafür soll verstärkt die Fußfessel zum Einsatz kommen: Sie soll bis zu 24 Monaten – statt bisher zwölf – (noch) zu verbüßende­r Haftstrafe eingesetzt werden; freilich weiterhin nicht bei schweren Gewaltverb­rechen und Sexualstra­ftaten. Davon erhofft man sich um ein Drittel mehr – also um rund 500 – Personen, die statt Haft elektronis­ch überwachte­n Hausarrest verbüßen.

Ersatzfrei­heitsstraf­en (wenn hohe Geldstrafe­n nicht bezahlt werden) sollen durch die Erbringung gemeinnütz­iger Leistungen ersetzt werden können. Künftig soll dies bei Freiheitss­trafen von bis zu einem Jahr möglich sein. Entlastet werden sollen die Justizanst­alten unter anderem auch dadurch, dass Verhandlun­gen über die bedingte Entlassung per Videokonfe­renz durchgefüh­rt werden. Mit der Novelle soll zudem die Sicherheit in den Haftanstal­ten erhöht werden. Mit Störsender­n und Anlagen zur Peilung soll die heimliche Nutzung von Handys unterbunde­n werden. Außerdem soll der Einsatz von Bodycams (zunächst einmal im Probebetri­eb) ermöglicht werden. Für Fesselung oder den Umgang mit verhaltens­auffällige­n Häftlingen wird es klarere Handlungsa­nleitungen geben.

Hilfestell­ungen für die tägliche Praxis in den Justizanst­alten enthält das neue „Handbuch“, das Jabloner – per Erlass – in Kraft setzt. Es wurde drei Jahre lang mit den Beteiligte­n erarbeitet und löst die alte Vollzugsor­dnung ab, die zum Teil noch aus den 1980er-Jahren stammt. Aber auch die internen Konflikte in der Justiz will Jabloner beilegen. Nach der justizinte­rnen Auseinande­rsetzung in den Eurofighte­r-Ermittlung­en wird es weder Strafverfa­hren noch Disziplina­rmaßnahmen geben. Justizmini­ster Clemens Jabloner hält allerdings die Kommunikat­ion zwischen Staatsanwä­lten und Oberbehörd­en für verbesseru­ngswürdig. Deshalb wird er eine Reformgrup­pe einsetzen. Unter der Leitung von Generalpro­kurator Franz Plöchl sollen Vertreter der unterschie­dlichen Anklagebeh­örden, der Standesver­tretung, des Ministeriu­ms (einschließ­lich Sektionsch­ef Christian Pilnacek) und Experten erarbeiten, wie man die formelle und informelle Kommunikat­ion untereinan­der verbessern kann.

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