Drama in Gneis: Lenker derzeit nicht vernehmungsfähig
90-jähriger Autolenker, der ein Kind überfuhr, ist laut seinem Anwalt psychisch schwer angeschlagen. Die Ermittler vermuten, dass er nicht mehr fahrtauglich war. Nun wartet man auf ein Kfz-Gutachten.
Die Unfalltragödie erschüttert Salzburg: Am vergangenen Sonntag hat ein 90jähriger Autofahrer vor der Gneiser Kirche mit dem auf seine Gattin zugelassenen Pkw ein vierjähriges Mädchen überrollt und eine 45-jährige Frau gerammt. Das Kind starb, die Frau, eine Ärztin, wurde schwer verletzt – sie ist auf dem Weg der Besserung.
Wie berichtet, ist der Kfz-technische Gutachter Gerhard Kronreif im Auftrag der Staatsanwaltschaft inzwischen akribisch dabei, zu untersuchen, ob bei dem Pkw zum Zeitpunkt des schrecklichen Unfalls ein technisches Gebrechen vorlag. Und ob der technische Zustand des Wagens möglicherweise (mit-)ursächlich dafür war, dass der 90-Jährige die Kontrolle über den Pkw verlor und in die Gruppe von Kirchgängern fuhr, die gerade den Gottesdienst besucht hatte. Der Unglückslenker wollte seine Ehefrau vom Kirchenbesuch abholen, als das Auto geradewegs auf die Kirchgänger zufuhr und das Duo rammte.
Indes ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den hochbetagten Lenker wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Robert Holzleitner, Sprecher der Anklagebehörde: „Wir gehen nach bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass der Beschuldigte grob sorgfaltswidrig gehandelt hat. Und möglicherweise überhaupt nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug den Vorschriften entsprechend zu lenken.“Die Staatsanwaltschaft, so Holzleitner, warte mit Stand jetzt „die Expertise des Kfz-technischen Sachverständigen ab, um dann in weiterer Folge den Unfall strafrechtlich solider bewerten zu können“.
Der 90-jährige beschuldigte Lenker wird von RA Kurt Jelinek verteidigt: „Meinem Mandanten tut unendlich leid, was geschehen ist. Ihm geht es selbst auch psychisch sehr schlecht.“Jelinek zufolge sei der 90-Jährige „derzeit aus ärztlicher Sicht nicht vernehmungsfähig“.
Beim Unfallauto handelt es sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Bemerkenswert: Bei fast jedem einzelnen Knopf oder Schalter im Cockpit des Wagens findet sich ein aufgeklebter Zettel („Merkzettel“) mit einer Kurzbezeichnung der jeweiligen Funktion. Zudem ist der Pkw mit einem Notbremsassistenten ausgestattet.
Staatsanwalt geht von grober Fahrlässigkeit aus