Jetzt kommt die Ortsumfrage in den 118 Gemeinden
Bürgerbeteiligung soll einfacher und unkomplizierter werden – zumindest sieht das die neue Gemeindeordnung erstmals vor.
SALZBURG. Egal ob es um die Erweiterung von Sportanlagen, die Ausweitung der Kinderbetreuung oder ein neues Bibliotheksangebot geht: Gute Politik einer Gemeinde orientiert sich am Bedarf ihrer Bürger. Neben langfristigen Bürgerbeteiligungsprozessen stehen auf Gemeindeebene bisher direktdemokratische Mittel wie ein Volksbegehren, eine Volksbefragung oder eine Volksabstimmung zur Verfügung. Zuletzt hatte etwa Seekirchen eine Bürgerbefragung zur Zukunft des Hofwirts durchgeführt. So wie die anderen direktdemokratischen Methoden unterliegt sie der Wahlordnung und ist mit hohem Aufwand verbunden.
Das soll künftig einfacher werden. Mit der Gemeindeordnungsnovelle – sie soll im Herbst im Landtag beschlossen werden – erhalten die 118 Salzburger Landgemeinden die Möglichkeit, eine Ortsumfrage durchzuführen.
„Damit können wir erstmals auf unkomplizierte Art und Weise und unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung die Meinung der Gemeindebürger einholen“, erklärt Martin Huber, der Geschäftsführer des Gemeindeverbands. Die Palette möglicher Fragestellungen sei weit gefächert und betreffe sämtliche Themen, bei denen die Gemeinde nicht unmittelbar Behörde sei, wie etwa Bauverfahren oder die Widmung von Grundstücken.
Anders als eine Bürgerbefragung kann die Ortsumfrage auf einzelne Ortsteile beschränkt werden und ist damit noch flexibler einsetzbar. Detail am Rande: Würde die Salzburger Landeshauptstadt ebenfalls eine solche Ortsumfrage in ihrem Stadtrecht verankern, könnte sie diese bei Bedarf auf einzelne Stadtteile beschränken.
Auf welche Art und Weise die neue Ortsumfrage durchgeführt wird, bleibt der Gemeinde selbst überlassen. „Wir können die Ortsumfrage via Gemeinde-App oder online auf der GemeindeHomepage genauso durchführen wie mit einem per Post verschickten Fragebogen oder persönlich am Gemeindeamt“, ergänzt Günther Mitterer, Gemeindeverbandspräsident und Bürgermeister von St. Johann. Das Ergebnis der Umfrage muss veröffentlicht werden, ist für die Gemeindepolitik aber nicht bindend. „Für uns ist es eine Entscheidungshilfe“, sagt Mitterer.
Noch etwas ist neu: Bürgerinnenund Bürgerräte. Das Modell wird auf Landesebene bereits
praktiziert und wird jetzt auch auf Gemeindeebene etabliert. Dabei werden Bürger per Zufallsprinzip ausgewählt, die dann über eine von der Gemeindevertretung beschlossene Fragestellung diskutieren und einen Bürgerbericht erstellen.
Dieser wird dann der Gemeindevertretung präsentiert. Der Vorteil dieser Methode: Man erreiche Menschen, die sich ansonsten in politischen Belangen nicht unbedingt in den Vordergrund drängen, also jene, die ohnehin nicht die lauteste Stimme hätten, sagt Robert Krasser. Der Experte für Dorf- und Stadtentwicklung am Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren mit Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Grundsätzlich eigne sich jedes Thema zur Einbindung der Bürger – von der Ortskernbelebung bis zu touristischen Fragen, Verkehr oder Wohnen. Je übersichtlicher und je konkreter die Fragestellung sei, umso besser seien auch die Beteiligung und das Ergebnis.