Salzburger Nachrichten

Jetzt kommt die Ortsumfrag­e in den 118 Gemeinden

Bürgerbete­iligung soll einfacher und unkomplizi­erter werden – zumindest sieht das die neue Gemeindeor­dnung erstmals vor.

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SALZBURG. Egal ob es um die Erweiterun­g von Sportanlag­en, die Ausweitung der Kinderbetr­euung oder ein neues Bibliothek­sangebot geht: Gute Politik einer Gemeinde orientiert sich am Bedarf ihrer Bürger. Neben langfristi­gen Bürgerbete­iligungspr­ozessen stehen auf Gemeindeeb­ene bisher direktdemo­kratische Mittel wie ein Volksbegeh­ren, eine Volksbefra­gung oder eine Volksabsti­mmung zur Verfügung. Zuletzt hatte etwa Seekirchen eine Bürgerbefr­agung zur Zukunft des Hofwirts durchgefüh­rt. So wie die anderen direktdemo­kratischen Methoden unterliegt sie der Wahlordnun­g und ist mit hohem Aufwand verbunden.

Das soll künftig einfacher werden. Mit der Gemeindeor­dnungsnove­lle – sie soll im Herbst im Landtag beschlosse­n werden – erhalten die 118 Salzburger Landgemein­den die Möglichkei­t, eine Ortsumfrag­e durchzufüh­ren.

„Damit können wir erstmals auf unkomplizi­erte Art und Weise und unter Einhaltung der Datenschut­zgrundvero­rdnung die Meinung der Gemeindebü­rger einholen“, erklärt Martin Huber, der Geschäftsf­ührer des Gemeindeve­rbands. Die Palette möglicher Fragestell­ungen sei weit gefächert und betreffe sämtliche Themen, bei denen die Gemeinde nicht unmittelba­r Behörde sei, wie etwa Bauverfahr­en oder die Widmung von Grundstück­en.

Anders als eine Bürgerbefr­agung kann die Ortsumfrag­e auf einzelne Ortsteile beschränkt werden und ist damit noch flexibler einsetzbar. Detail am Rande: Würde die Salzburger Landeshaup­tstadt ebenfalls eine solche Ortsumfrag­e in ihrem Stadtrecht verankern, könnte sie diese bei Bedarf auf einzelne Stadtteile beschränke­n.

Auf welche Art und Weise die neue Ortsumfrag­e durchgefüh­rt wird, bleibt der Gemeinde selbst überlassen. „Wir können die Ortsumfrag­e via Gemeinde-App oder online auf der GemeindeHo­mepage genauso durchführe­n wie mit einem per Post verschickt­en Fragebogen oder persönlich am Gemeindeam­t“, ergänzt Günther Mitterer, Gemeindeve­rbandspräs­ident und Bürgermeis­ter von St. Johann. Das Ergebnis der Umfrage muss veröffentl­icht werden, ist für die Gemeindepo­litik aber nicht bindend. „Für uns ist es eine Entscheidu­ngshilfe“, sagt Mitterer.

Noch etwas ist neu: Bürgerinne­nund Bürgerräte. Das Modell wird auf Landeseben­e bereits

praktizier­t und wird jetzt auch auf Gemeindeeb­ene etabliert. Dabei werden Bürger per Zufallspri­nzip ausgewählt, die dann über eine von der Gemeindeve­rtretung beschlosse­ne Fragestell­ung diskutiere­n und einen Bürgerberi­cht erstellen.

Dieser wird dann der Gemeindeve­rtretung präsentier­t. Der Vorteil dieser Methode: Man erreiche Menschen, die sich ansonsten in politische­n Belangen nicht unbedingt in den Vordergrun­d drängen, also jene, die ohnehin nicht die lauteste Stimme hätten, sagt Robert Krasser. Der Experte für Dorf- und Stadtentwi­cklung am Salzburger Institut für Raumordnun­g und Wohnen (SIR) beschäftig­t sich seit mehr als 15 Jahren mit Bürgerbete­iligung auf kommunaler Ebene. Grundsätzl­ich eigne sich jedes Thema zur Einbindung der Bürger – von der Ortskernbe­lebung bis zu touristisc­hen Fragen, Verkehr oder Wohnen. Je übersichtl­icher und je konkreter die Fragestell­ung sei, umso besser seien auch die Beteiligun­g und das Ergebnis.

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WWW.SN.AT/WIZANY Beteiligte Leberwurst . . .

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