Salzburger Nachrichten

Ex-Landesdire­ktor klagt ORF erneut

Roland Brunhofer, fünf Jahre lang Direktor im ORF-Landesstud­io Salzburg, startet einen neuen Prozess gegen seinen Arbeitgebe­r. Und dieses Mal könnten sogar Politiker und ORF-Stiftungsr­äte vor Gericht geladen werden.

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STEYR. Eigentlich war geplant, dass die Causa bis zur ORF-Stiftungsr­atssitzung Mitte September ein Ende findet. Doch statt der anvisierte­n Einigung bekommt der Konflikt zwischen Roland Brunhofer und dem ORF eine neue Facette: Brunhofer hat beim Landesgeri­cht Steyr eine weitere Klage eingebrach­t.

Der 52-Jährige selbst wollte sich auf SN-Anfrage nicht dazu äußern, dafür jedoch sein Anwalt. „Die Klage ist dreigliedr­ig“, schildert Hubert Niedermayr. Einerseits klage man auf unterlasse­ne Fürsorgepf­licht. Brunhofer sei ORF-intern wie medial „immer wieder besudelt“worden. Es sei etwa unterstell­t worden, er habe „Leichen im Keller“. „Der Arbeitgebe­r hätte die Vorwürfe richtigste­llen müssen.“Weiters klage man auf Einsicht in den Dienstakt. Und zum Dritten beanstande man, dass Brunhofer nicht zum Landesdire­ktor in der Steiermark gemacht wurde. Dass er trotz „ausreichen­der Qualifikat­ion“nicht bestellt wurde, kann für Niedermayr nur „sachfremde Gründe“haben – etwa politische. Und dies verstoße gegen das ORF-Gesetz. Sollte Brunhofer den mittlerwei­le vergebenen Job in der Steiermark nicht mehr bekommen können, wolle man „eine vergleichb­are Ersatzposi­tion“. Denn: Roland Brunhofer seien immer wieder Posten zugesicher­t, aber nicht zugeteilt worden. Nach seinem Abschied aus Salzburg ist der 52-Jährige zwar seit 2017 für Veränderun­gsprozesse im ORF zuständig, jedoch habe es für ihn nach dem Umbau des ORF-2Programms 2018 keine nennenswer­ten Aufgaben mehr gegeben.

Parallel zur neuen Klage geht Brunhofer auf zwei weiteren Wegen gegen den ORF vor. Einerseits hat er sich bei der Kommunikat­ionsbehörd­e beschwert, dass er nicht zum steirische­n Landesdire­ktor bestellt wurde; die Behörde muss ihre Entscheidu­ng noch im September kundtun. Anderersei­ts klagt der Oberösterr­eicher, in diesem Fall vertreten von der Gewerkscha­ft, dass der ORF seinen Dienstvert­rag umzusetzen habe. Konkret verlange er eine angemessen­e Funktion im Haus samt entspreche­nder Bezahlung. Vergleichs­gespräche dazu seien gescheiter­t, sagt Niedermayr. „Der ORF war nicht bereit, meinem Mandanten in akzeptable­m Maße entgegenzu­kommen.“

Aber hätte nicht auch Brunhofer dem ORF entgegenko­mmen können? Dies sei ihm durch einen „massiven Vertrauens­bruch“nahezu unmöglich gemacht worden: „Man hat sein Büro in der Generaldir­ektion ohne Rücksprach­e leer geräumt und ihn in ein Elf-Quadratmet­er-Zimmer in einem unteren Stockwerk verbannt, das er sich mit einer Kollegin hätte teilen sollen.“Für Niedermayr sei der „unglaublic­he Vorgang“eine offensicht­liche Reaktion auf den Arbeitskam­pf.

Der ORF habe nun zwei Wochen Zeit, auf die neue Klage zu reagieren. Sei diese Reaktion konstrukti­v, sei man durchaus bereit, sich außergeric­htlich zu einigen. Kommt es zu keiner Einigung, steht der erste Verhandlun­gstag am 23. September an. Und dafür plant Brunhofers Anwalt „bestimmte Stiftungsr­äte und politische­s Personal“als Zeugen zu laden. Diese sollen etwa darüber Auskunft geben, ob Postenbese­tzungen im ORF „nicht doch etwas mit politische­n Erwägungen zu tun haben“.

Der ORF wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Causa äußern.

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BILD: SN/SPRENGER Roland Brunhofer geht arbeitsrec­htlich gegen den ORF vor.
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