Ex-Landesdirektor klagt ORF erneut
Roland Brunhofer, fünf Jahre lang Direktor im ORF-Landesstudio Salzburg, startet einen neuen Prozess gegen seinen Arbeitgeber. Und dieses Mal könnten sogar Politiker und ORF-Stiftungsräte vor Gericht geladen werden.
STEYR. Eigentlich war geplant, dass die Causa bis zur ORF-Stiftungsratssitzung Mitte September ein Ende findet. Doch statt der anvisierten Einigung bekommt der Konflikt zwischen Roland Brunhofer und dem ORF eine neue Facette: Brunhofer hat beim Landesgericht Steyr eine weitere Klage eingebracht.
Der 52-Jährige selbst wollte sich auf SN-Anfrage nicht dazu äußern, dafür jedoch sein Anwalt. „Die Klage ist dreigliedrig“, schildert Hubert Niedermayr. Einerseits klage man auf unterlassene Fürsorgepflicht. Brunhofer sei ORF-intern wie medial „immer wieder besudelt“worden. Es sei etwa unterstellt worden, er habe „Leichen im Keller“. „Der Arbeitgeber hätte die Vorwürfe richtigstellen müssen.“Weiters klage man auf Einsicht in den Dienstakt. Und zum Dritten beanstande man, dass Brunhofer nicht zum Landesdirektor in der Steiermark gemacht wurde. Dass er trotz „ausreichender Qualifikation“nicht bestellt wurde, kann für Niedermayr nur „sachfremde Gründe“haben – etwa politische. Und dies verstoße gegen das ORF-Gesetz. Sollte Brunhofer den mittlerweile vergebenen Job in der Steiermark nicht mehr bekommen können, wolle man „eine vergleichbare Ersatzposition“. Denn: Roland Brunhofer seien immer wieder Posten zugesichert, aber nicht zugeteilt worden. Nach seinem Abschied aus Salzburg ist der 52-Jährige zwar seit 2017 für Veränderungsprozesse im ORF zuständig, jedoch habe es für ihn nach dem Umbau des ORF-2Programms 2018 keine nennenswerten Aufgaben mehr gegeben.
Parallel zur neuen Klage geht Brunhofer auf zwei weiteren Wegen gegen den ORF vor. Einerseits hat er sich bei der Kommunikationsbehörde beschwert, dass er nicht zum steirischen Landesdirektor bestellt wurde; die Behörde muss ihre Entscheidung noch im September kundtun. Andererseits klagt der Oberösterreicher, in diesem Fall vertreten von der Gewerkschaft, dass der ORF seinen Dienstvertrag umzusetzen habe. Konkret verlange er eine angemessene Funktion im Haus samt entsprechender Bezahlung. Vergleichsgespräche dazu seien gescheitert, sagt Niedermayr. „Der ORF war nicht bereit, meinem Mandanten in akzeptablem Maße entgegenzukommen.“
Aber hätte nicht auch Brunhofer dem ORF entgegenkommen können? Dies sei ihm durch einen „massiven Vertrauensbruch“nahezu unmöglich gemacht worden: „Man hat sein Büro in der Generaldirektion ohne Rücksprache leer geräumt und ihn in ein Elf-Quadratmeter-Zimmer in einem unteren Stockwerk verbannt, das er sich mit einer Kollegin hätte teilen sollen.“Für Niedermayr sei der „unglaubliche Vorgang“eine offensichtliche Reaktion auf den Arbeitskampf.
Der ORF habe nun zwei Wochen Zeit, auf die neue Klage zu reagieren. Sei diese Reaktion konstruktiv, sei man durchaus bereit, sich außergerichtlich zu einigen. Kommt es zu keiner Einigung, steht der erste Verhandlungstag am 23. September an. Und dafür plant Brunhofers Anwalt „bestimmte Stiftungsräte und politisches Personal“als Zeugen zu laden. Diese sollen etwa darüber Auskunft geben, ob Postenbesetzungen im ORF „nicht doch etwas mit politischen Erwägungen zu tun haben“.
Der ORF wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Causa äußern.