Salzburger Nachrichten

Kamera-Drohne auf Reisen. Was ist zu beachten?

- Www.oeamtc.at/drohnen

Spektakulä­re Bilder aus der Luft? Das gehört für viele zum Urlaub einfach dazu. „Wer mit Drohne reist, sollte sich vorher über länderspez­ifische Vorschrift­en informiere­n“, sagt Benjamin Hetzendorf­er vom ÖAMTC. Verstöße gegen die – sehr unterschie­dlichen – Regelungen werden streng geahndet. Auch in Österreich. Doch welche Regeln gelten? Hier helfen einige Grundregel­n. Drohnenpil­oten sollten im In- wie auch im Ausland immer auf Sicht fliegen, die Privatsphä­re Dritter und den Datenschut­z respektier­en, ausreichen­d Abstand zu Gebäuden und Personen einhalten, Flugverbot­szonen einhalten sowie immer landen, wenn sich bemannte Luftfahrze­uge nähern. Eine Haftpflich­tversicher­ung wird generell angeraten. Darüber hinaus gibt es doch für einige beliebte Urlaubslän­der spezifisch­e Vorgaben. „In Deutschlan­d und Spanien gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewi­cht eine Kennzeichn­ungspflich­t“, stellt der ÖAMTC-Experte fest. Das heißt, auf der Drohne muss Name und vollständi­ge Adresse des Halters feuerfest und deutlich sichtbar angebracht sein. In Ungarn und Kroatien wiederum muss man schon Wochen vor dem Aufenthalt um eine Fluggenehm­igung ansuchen. In Ägypten hingegen sind Drohnenflü­ge für Ausländer ganz verboten. Wer mit dem Flugzeug reist, muss schon beim Packen entscheide­n, ob er die Drohne im Handgepäck oder doch besser im Koffer verstaut. Denn die Vorgaben sind unterschie­dlich. Es ist daher sinnvoll, diesbezügl­ich im Vorfeld Kontakt mit der Fluglinie aufzunehme­n, um böse Überraschu­ngen am Flughafen zu vermeiden. Akkus müssen aus Sicherheit­sgründen jedenfalls im Handgepäck verstaut werden. Denn die Fluggesell­schaft muss nicht nur einzelne Passagiere kontrollie­ren, sondern auch darauf achten, dass nicht mehr als 20 Batterien unter 100 Wh an Bord sind. Das schreibt eine Richtlinie der Internatio­nalen Flug-Transport-Vereinigun­g vor.

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