Kamera-Drohne auf Reisen. Was ist zu beachten?
Spektakuläre Bilder aus der Luft? Das gehört für viele zum Urlaub einfach dazu. „Wer mit Drohne reist, sollte sich vorher über länderspezifische Vorschriften informieren“, sagt Benjamin Hetzendorfer vom ÖAMTC. Verstöße gegen die – sehr unterschiedlichen – Regelungen werden streng geahndet. Auch in Österreich. Doch welche Regeln gelten? Hier helfen einige Grundregeln. Drohnenpiloten sollten im In- wie auch im Ausland immer auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz respektieren, ausreichend Abstand zu Gebäuden und Personen einhalten, Flugverbotszonen einhalten sowie immer landen, wenn sich bemannte Luftfahrzeuge nähern. Eine Haftpflichtversicherung wird generell angeraten. Darüber hinaus gibt es doch für einige beliebte Urlaubsländer spezifische Vorgaben. „In Deutschland und Spanien gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht“, stellt der ÖAMTC-Experte fest. Das heißt, auf der Drohne muss Name und vollständige Adresse des Halters feuerfest und deutlich sichtbar angebracht sein. In Ungarn und Kroatien wiederum muss man schon Wochen vor dem Aufenthalt um eine Fluggenehmigung ansuchen. In Ägypten hingegen sind Drohnenflüge für Ausländer ganz verboten. Wer mit dem Flugzeug reist, muss schon beim Packen entscheiden, ob er die Drohne im Handgepäck oder doch besser im Koffer verstaut. Denn die Vorgaben sind unterschiedlich. Es ist daher sinnvoll, diesbezüglich im Vorfeld Kontakt mit der Fluglinie aufzunehmen, um böse Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. Akkus müssen aus Sicherheitsgründen jedenfalls im Handgepäck verstaut werden. Denn die Fluggesellschaft muss nicht nur einzelne Passagiere kontrollieren, sondern auch darauf achten, dass nicht mehr als 20 Batterien unter 100 Wh an Bord sind. Das schreibt eine Richtlinie der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung vor.