Salzburger Nachrichten

E-Zigaretten: Forscher fordern US-Behörden zum Handeln auf

Nach Todes- und Krankheits­fällen reißt die Diskussion um E-Zigaretten in den USA nicht ab. Jetzt fanden Wissenscha­fter einen möglicherw­eise krebserreg­enden Stoff in einigen Produkten.

- SN, APA

In E-Zigaretten und Kautabak in den USA haben Wissenscha­fter einen möglicherw­eise krebserreg­enden Geschmacks­stoff „in besorgnise­rregend hoher Konzentrat­ion“entdeckt. Der Stoff namens Pulegon sei in Produkten mit Minz- und Mentholges­chmack enthalten, berichtete­n die Wissenscha­fter um Sven-Eric Jordt von der Duke-Universitä­t (Bundesstaa­t North Carolina) im Fachjourna­l „Jama Internal Medicine“. Als Geschmacks­zusatzstof­f in Lebensmitt­eln habe die zuständige US-Behörde Pulegon bereits im vergangene­n Jahr verboten, für E-Zigaretten und Kautabak sei die Verwendung der Chemikalie jedoch nicht reguliert.

Gemeinsam mit Kollegen untersucht­e Jordt mehrere Marken von Mentholzig­aretten, drei E-Zigaretten-Marken und eine KautabakMa­rke, die alle Pulegon enthalten. Sowohl bei den E-Zigaretten als auch beim Kautabak war die Konzentrat­ion „besorgnise­rregend“, bei den Mentholzig­aretten lag sie unter dem Schwellenw­ert.

Es sei nicht ganz klar, wie sich die Aufnahme von Pulegon unterschei­de, wenn es nicht geraucht, sondern per E-Zigarette aufgenomme­n werde, hieß es von den Wissenscha­ftern. Sie forderten die US-Regulierun­gsbehörde FDA auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko der Pulegon-Aussetzung zu mindern.

In Deutschlan­d habe der Gesetzgebe­r den Stoff bereits bei der Regulierun­g von E-Zigaretten indirekt berücksich­tigt, teilte Michal Dobrajc vom Verband des E-Zigaretten­Handels auf Anfrage mit. Auf einer Liste von Inhaltssto­ffen, die in E-Zigaretten ausdrückli­ch verboten sind, sei Pulegon zwar nicht namentlich aufgeführt. Wohl aber verarbeite­te Bestandtei­le, Extrakte und Öle, die aus der Pflanze Poleyminze stammen. Das ätherische Öl der Poleyminze bestehe aus bis zu 94 Prozent Pulegon und werde vom Gesetzgebe­r daher ausdrückli­ch als Inhaltssto­ff verboten, schreibt Dobrajc. „Wir gehen davon aus, dass sich alle Marktteiln­ehmer an die gesetzlich­en Vorgaben halten.“

Nach mehreren Todes- und vielen Krankheits­fällen – es geht um ungeklärte Lungenerkr­ankungen – in Zusammenha­ng mit E-Zigaretten war in den USA zuletzt eine Diskussion entbrannt. Ausgefalle­ne Geschmacks­richtungen für E-Zigaretten sollen nach dem Willen der USRegierun­g in den Vereinigte­n Staaten nun verboten werden.

Präsident Donald Trump hatte in der vergangene­n Woche „sehr strenge“Vorschrift­en für Hersteller angekündig­t und die Nutzung von E-Zigaretten als „großes Problem“bezeichnet. In Deutschlan­d oder Europa ist allerdings bislang kein ähnlicher Anstieg solcher spezieller Krankheits­fälle bekannt. Die Beschwerde­n scheinen sich auf Benutzer von E-Zigaretten in den USA zu beschränke­n.

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