Konzern blitzte mit Klage gegen Kronzeugen ab
Freispruch für Unternehmer, der seit Jahren Absprachen bei Fernwärmeaufträgen anprangert.
Seit Jahren prangert der auf Rohrleitungsbau spezialisierte Unternehmer Peter Peninger illegale Preisabsprachen bei Vergabeverfahren zu öffentlichen Fernwärmeprojekten an. Das kam sowohl bei der Konkurrenz als auch aufseiten mehrerer Auftraggeber nicht gut an. So muss sich Peninger mit einigen Verfahren herumschlagen. Im Fall des Kärntner Energieversorgers Kelag, eines der größten Fernwärmeanbieter Österreichs, zog der Konzern nun aber endgültig den Kürzeren.
Die Kelag, an der mit Innogy die Ökostromtochter des deutschen Giganten RWE maßgeblich beteiligt ist, ist mit ihrer Privatanklage gegen Peninger auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Wien hat den aus dem Burgenland stammenden Unternehmer rechtskräftig vom Vorwurf der Kreditschädigung freigesprochen.
Schon das Erstgericht (Landesgericht Eisenstadt) war zum Schluss gekommen, bei Peningers kritischen Aussagen gegenüber der Kelag fehle es an der subjektiven Tatseite. Denn 2015 hatte auch der Rechnungshof massive Kritik an der Kelag geübt. Bei zwei Drittel der untersuchten Auftragsvergaben stießen die Prüfer auf ungesetzliche Vorgangsweisen und rechneten vor, wie Millionen Euro an öffentlichen Geldern verschleudert worden waren.
Über Konsequenzen aus den damals aufgezeigten Missständen ist wenig bekannt. Doch die Kelag ließ nichts unversucht, Peninger wegen dessen wiederholter Kritik zum Schweigen zu bringen. Das Oberlandesgericht lobte ausdrücklich die „vorbildlich ausführliche Beweiswürdigung“ des Erstgerichts als „schlüssig, stringent und vollständig“und bestätigte den Freispruch Peningers. Der OLG-Senat hielt auch fest, dass das Strafrecht „kein probates Mittel“gegen Bürger sei, die Eingaben an Behörden machten, weil sie von der Richtigkeit ihrer Standpunkte überzeugt seien. An einer anderen Front kämpft Peter Peninger weiter um Rehabilitierung und Schadenersatz. Er war vor sieben Jahren mit seiner Firma in Konkurs geschlittert, nachdem er bei einigen Projekten ausgebootet worden war. Eines davon betraf ein Bauvorhaben des niederösterreichischen Versorgers EVN in Bad Sauerbrunn. Peninger war dabei im Jahr 2011 Billigstbieter, mit ihm wurde aber gar nicht verhandelt. Den Zuschlag bekam dann ein anderes Unternehmen, das um 42 Prozent teurer als Peninger angeboten hatte.
Im Schadenersatzprozess wegen vorerst rund 330.000 Euro erhielt der ausgebootete Unternehmer von der Justiz Verfahrenshilfe, was von der EVN massiv bekämpft wurde, bisher allerdings erfolglos. In dem Prozess machte Verfahrenshelfer Peter Wittmann, der auch SPÖ-Abgeordneter ist, zuletzt Zeugen namhaft, die bei der Polizei bestätigt haben, dass die damalige Führung der EVN-Wärme Peninger wirtschaftlich habe ruinieren wollen. Teile der Vorwürfe wurden von den Neos der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Dieser spannende Schadenersatzprozess wird im Herbst fortgesetzt.