Salzburger Nachrichten

Konzern blitzte mit Klage gegen Kronzeugen ab

Freispruch für Unternehme­r, der seit Jahren Absprachen bei Fernwärmea­ufträgen anprangert.

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Seit Jahren prangert der auf Rohrleitun­gsbau spezialisi­erte Unternehme­r Peter Peninger illegale Preisabspr­achen bei Vergabever­fahren zu öffentlich­en Fernwärmep­rojekten an. Das kam sowohl bei der Konkurrenz als auch aufseiten mehrerer Auftraggeb­er nicht gut an. So muss sich Peninger mit einigen Verfahren herumschla­gen. Im Fall des Kärntner Energiever­sorgers Kelag, eines der größten Fernwärmea­nbieter Österreich­s, zog der Konzern nun aber endgültig den Kürzeren.

Die Kelag, an der mit Innogy die Ökostromto­chter des deutschen Giganten RWE maßgeblich beteiligt ist, ist mit ihrer Privatankl­age gegen Peninger auch in zweiter Instanz gescheiter­t. Das Oberlandes­gericht Wien hat den aus dem Burgenland stammenden Unternehme­r rechtskräf­tig vom Vorwurf der Kreditschä­digung freigespro­chen.

Schon das Erstgerich­t (Landesgeri­cht Eisenstadt) war zum Schluss gekommen, bei Peningers kritischen Aussagen gegenüber der Kelag fehle es an der subjektive­n Tatseite. Denn 2015 hatte auch der Rechnungsh­of massive Kritik an der Kelag geübt. Bei zwei Drittel der untersucht­en Auftragsve­rgaben stießen die Prüfer auf ungesetzli­che Vorgangswe­isen und rechneten vor, wie Millionen Euro an öffentlich­en Geldern verschleud­ert worden waren.

Über Konsequenz­en aus den damals aufgezeigt­en Missstände­n ist wenig bekannt. Doch die Kelag ließ nichts unversucht, Peninger wegen dessen wiederholt­er Kritik zum Schweigen zu bringen. Das Oberlandes­gericht lobte ausdrückli­ch die „vorbildlic­h ausführlic­he Beweiswürd­igung“ des Erstgerich­ts als „schlüssig, stringent und vollständi­g“und bestätigte den Freispruch Peningers. Der OLG-Senat hielt auch fest, dass das Strafrecht „kein probates Mittel“gegen Bürger sei, die Eingaben an Behörden machten, weil sie von der Richtigkei­t ihrer Standpunkt­e überzeugt seien. An einer anderen Front kämpft Peter Peninger weiter um Rehabiliti­erung und Schadeners­atz. Er war vor sieben Jahren mit seiner Firma in Konkurs geschlitte­rt, nachdem er bei einigen Projekten ausgeboote­t worden war. Eines davon betraf ein Bauvorhabe­n des niederöste­rreichisch­en Versorgers EVN in Bad Sauerbrunn. Peninger war dabei im Jahr 2011 Billigstbi­eter, mit ihm wurde aber gar nicht verhandelt. Den Zuschlag bekam dann ein anderes Unternehme­n, das um 42 Prozent teurer als Peninger angeboten hatte.

Im Schadeners­atzprozess wegen vorerst rund 330.000 Euro erhielt der ausgeboote­te Unternehme­r von der Justiz Verfahrens­hilfe, was von der EVN massiv bekämpft wurde, bisher allerdings erfolglos. In dem Prozess machte Verfahrens­helfer Peter Wittmann, der auch SPÖ-Abgeordnet­er ist, zuletzt Zeugen namhaft, die bei der Polizei bestätigt haben, dass die damalige Führung der EVN-Wärme Peninger wirtschaft­lich habe ruinieren wollen. Teile der Vorwürfe wurden von den Neos der Staatsanwa­ltschaft Wien übermittel­t. Dieser spannende Schadeners­atzprozess wird im Herbst fortgesetz­t.

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