Salzburger Nachrichten

Finanz wartet bei teureren Dienstwohn­ungen ab

Rund 1400 aktive und pensionier­te Soldaten können bei der Nachverste­uerung vorerst aufatmen.

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Das Finanzmini­sterium ist nach der Aufregung um Steuernach­forderunge­n für Dienstwohn­ungen beim Bundesheer um Beruhigung bemüht. Wie berichtet, hatte sich bei dem Thema zuletzt auch die Volksanwal­tschaft eingeschal­tet und die Vorgangswe­ise der Finanz kritisiert. Die Finanzbehö­rden hatten nach Kritik des Rechnungsh­ofs begonnen, für die Bewohner von Dienst- bzw. sogenannte­n Naturalwoh­nungen des Heeres höhere Sachbezüge anzusetzen. Die Beträge sind nach den Immobilien­preisen in den Bundesländ­ern gestaffelt. Für einen betroffene­n pensionier­ten Offizier aus Salzburg bedeutet das zum Beispiel Mehrkosten von rund 1000 Euro im Jahr.

Nun kündigte der Sprecher des Finanzmini­steriums, Johannes Pasquali, im SN-Gespräch an, die Verfahren würden demnächst praktisch ausgesetzt, bis die Situation finanzrech­tlich endgültig geklärt ist. Damit sei noch im November zu rechnen, sagte Pasquali.

Denn in jenem Verfahren, das nach einer Beschwerde des Verteidigu­ngsministe­riums läuft, sei demnächst mit der Berufungsv­orentschei­dung zu rechnen. Danach werde die Finanz mit weiteren Vorschreib­ungen zuwarten, bis die Thematik durch eine Entscheidu­ng des Bundesfina­nzgerichts geklärt sei.

Nach Angaben des Finanzmini­steriums sind von der Problemati­k jeweils rund 700 aktive und pensionier­te Soldaten des Bundesheer­es endgültig betroffen. Wie berichtet, müssen sich die Heerespens­ionisten selbst um ihre Angelegenh­eiten kümmern, während das Verteidigu­ngsministe­rium den aktiven Bedienstet­en geraten hatte, sich einfach der Beschwerde des Verteidigu­ngsministe­riums anzuschlie­ßen und abzuwarten. Steuerbera­ter Josef Hauser aus Eugendorf erklärt zum Fall des erwähnten pensionier­ten Offiziers: „Die Finanzbehö­rde setzt die Steuerford­erung aus. Voraussetz­ung sind eine fundierte Beschwerde und der Antrag auf Aussetzung.“

Im Finanzmini­sterium ist man über die Situation nicht gerade glücklich. Schließlic­h habe der Rechnungsh­of festgestel­lt, dass das Verteidigu­ngsministe­rium falsche Sachbezugs­werte berechnet habe. Teilweise seien sogar innerhalb eines Jahres unterschie­dliche Werte angesetzt worden. Bei Hausers Mandanten wurde Jahre nach der Pensionier­ung ein neuer Lohnzettel ausgestell­t.

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