Ein Jahresgehalt kriegt keiner mehr
Gewerkschaft will höhere Beiträge für Abfertigung und weniger Kosten.
Die Idee der „Abfertigung neu“war gut, aber sie erfüllt nicht mehr ihr Ziel, Dienstnehmern nach 40 Arbeitsjahren ein Jahresgehalt Abfertigung zu sichern. Das ist die kurze Bilanz der Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp für dieses Vorsorgemodell. Die 2003 in Kraft getretene Reform hat wie angestrebt mehr Fairness in das System gebracht. Damit verfallen bei Selbstkündigung nicht mehr die Ansprüche des Dienstnehmers, er kann sie vielmehr wie in einem Rucksack zu einem neuen Dienstnehmer mitnehmen. Es gibt 3,5 Millionen Anspruchsberechtigte.
Um aber auf das angestrebte Leistungsziel zu kommen, gebe es Verbesserungsbedarf, sagt die GPABundesvorsitzende Barbara Teiber. Der ursprünglich angenommene
Zinssatz sei „viel zu hoch und nie annähernd eingetreten“. Größter Nutznießer des derzeitigen Modells seien die Eigentümer der Vorsorgekassen, meist Banken oder Versicherungen, kritisiert die Gewerkschaft. Verwaltungskosten auf laufende Beiträge zwischen 1,4 und 2,2 Prozent seien „ein profitables Geschäft mit satten Gewinnen“. Im Vorjahr hätten die Kassen 100 Millionen Euro an Kosten verrechnet, die realen Betriebsaufwendungen hätten aber lediglich 51 Millionen Euro betragen, kritisiert Teiber. „Es kann nicht sein, dass sich die Eigentümer der Kassen über 20 Prozent
Rendite freuen können, für die Arbeitnehmer aber nur zwei Prozent bleiben.“Die durchschnittliche Jahresverzinsung der einbezahlten Beträge betrug 2,3 Prozent, im Vorjahr gab es zwei Prozent Verlust.
Die GPA-djp fordert eine Erhöhung des vom Dienstgeber zu leistenden Beitrags von 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme auf mindestens 2,5 Prozent. Zudem sollten die Verwaltungskosten gedeckelt und schrittweise gesenkt werden.
Die Vorsorgekassen stehen einer Beitragserhöhung positiv gegenüber, sofern sie aufkommensneutral sei. Den Vorwurf überhöhter Kosten weist die Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen zurück. Die tatsächliche Kostenbelastung sei verglichen mit anderen Vorsorgeformen „äußerst gering“.