Salzburger Nachrichten

Beim Kindergeld ist der Ausländera­nteil hoch

Bei der pauschalen Variante legte er auf 38,5 Prozent zu. Ministerin Stilling lässt erheben, wie es beim einkommens­abhängigen Kindergeld aussieht.

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WIEN. Beim pauschalen Kinderbetr­euungsgeld steigt der Anteil ausländisc­her Bezieherin­nen und Bezieher. 2017 lag er bei 37,6 Prozent, im vergangene­n Jahr kletterte er auf 38,5 Prozent. In Wien, wo etwa ein Viertel aller Kindergeld­bezieher lebt, sind Inländer schon seit einer Reihe von Jahren in der Minderheit. Nun besagen die aktuellste­n Daten: 2017 waren in Wien 58,1 Prozent der Bezieherin­nen und Bezieher Ausländer, 2018 dann 58,6 Prozent. Das geht aus der Antwort des Familienmi­nisteriums auf eine parlamenta­rische FPÖ-Anfrage hervor.

Ministerin Ines Stilling betont darin, die Zahlen seien „nicht aussagekrä­ftig“, weil die FPÖ die Daten zum einkommens­abhängigen Kindergeld nicht abgefragt habe. Das werde man nun aus eigenem Antrieb nachholen, damit sich ein Gesamtbild ergebe, kündigte Stillings Sprecherin an. Es habe „starke Verschiebu­ngen“hin zum einkommens­abhängigen Kinderbetr­euungsgeld

gegeben – und bei jenem sei der Anteil der österreich­ischen Bezieherin­nen und Bezieher „wesentlich höher“. 2018 sei die Aufteilung in etwa so gewesen: Ein Drittel habe das einkommens­abhängige Kindergeld (12 + 2 Monate) bezogen, der Rest das pauschale. Hier gab es bis Ende Februar 2017 drei Varianten (15 + 3, 20 + 4, 30 + 6 Monate).

Seither gilt das Kindergeld­konto: Der Pauschalbe­trag von rund 16.000 Euro kann auf eine Bezugsdaue­r zwischen 365 und 851 Tagen verteilt werden. Beim pauschalen Kindergeld ist der Bezieherkr­eis von 2017 auf 2018 in der Tat gesunken: um ziemlich genau 10.000 auf 171.778 Personen (darunter 66.053 Ausländer = 38,5 Prozent). An sie wurden etwas mehr als 700,5 Millionen Euro ausbezahlt. Dazu bekam etwa ein Fünftel (20.436 Personen, darunter fast 55 Prozent Ausländer) noch besondere Beihilfen, die mit rund 22,3 Millionen Euro zu Buche schlugen.

Für den Bezug des pauschalen Kindergeld­es ist – im Gegensatz zum einkommens­abhängigen – keine vorherige Erwerbstät­igkeit notwendig. Anspruchsv­oraussetzu­ngen sind: legaler und ständiger Aufenthalt, gemeinsame­r Haushalt mit dem Kind, Absolvieru­ng aller Mutter-Kind-Pass-Untersuchu­ngen.

Das Kindergeld für alle war vor 20 Jahren zentrales Wahlverspr­echen der FPÖ. 2002 löste es das Karenzgeld ab, auf das nur Anspruch hatte, wer eine gewisse Zeitspanne erwerbstät­ig war. Unterdesse­n beklagt die FPÖ den hohen Ausländera­nteil. Türkis-Blau hatte sich deshalb vorgenomme­n, Hürden einzuziehe­n. Dazu kam es nicht.

Zwischen 2011 und 2016 sank der Anteil der Inländer beim Kindergeld­bezug von 72 auf 63,2 Prozent. Wo er 2017 und 2018 unter Berücksich­tigung des einkommens­abhängigen Kindergeld­es lag, will das Familienre­ssort demnächst mitteilen.

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WWW.SN.AT/WIZANY Unterm (Spiel-)Tisch . . .

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