Beim Kindergeld ist der Ausländeranteil hoch
Bei der pauschalen Variante legte er auf 38,5 Prozent zu. Ministerin Stilling lässt erheben, wie es beim einkommensabhängigen Kindergeld aussieht.
WIEN. Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld steigt der Anteil ausländischer Bezieherinnen und Bezieher. 2017 lag er bei 37,6 Prozent, im vergangenen Jahr kletterte er auf 38,5 Prozent. In Wien, wo etwa ein Viertel aller Kindergeldbezieher lebt, sind Inländer schon seit einer Reihe von Jahren in der Minderheit. Nun besagen die aktuellsten Daten: 2017 waren in Wien 58,1 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher Ausländer, 2018 dann 58,6 Prozent. Das geht aus der Antwort des Familienministeriums auf eine parlamentarische FPÖ-Anfrage hervor.
Ministerin Ines Stilling betont darin, die Zahlen seien „nicht aussagekräftig“, weil die FPÖ die Daten zum einkommensabhängigen Kindergeld nicht abgefragt habe. Das werde man nun aus eigenem Antrieb nachholen, damit sich ein Gesamtbild ergebe, kündigte Stillings Sprecherin an. Es habe „starke Verschiebungen“hin zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld
gegeben – und bei jenem sei der Anteil der österreichischen Bezieherinnen und Bezieher „wesentlich höher“. 2018 sei die Aufteilung in etwa so gewesen: Ein Drittel habe das einkommensabhängige Kindergeld (12 + 2 Monate) bezogen, der Rest das pauschale. Hier gab es bis Ende Februar 2017 drei Varianten (15 + 3, 20 + 4, 30 + 6 Monate).
Seither gilt das Kindergeldkonto: Der Pauschalbetrag von rund 16.000 Euro kann auf eine Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen verteilt werden. Beim pauschalen Kindergeld ist der Bezieherkreis von 2017 auf 2018 in der Tat gesunken: um ziemlich genau 10.000 auf 171.778 Personen (darunter 66.053 Ausländer = 38,5 Prozent). An sie wurden etwas mehr als 700,5 Millionen Euro ausbezahlt. Dazu bekam etwa ein Fünftel (20.436 Personen, darunter fast 55 Prozent Ausländer) noch besondere Beihilfen, die mit rund 22,3 Millionen Euro zu Buche schlugen.
Für den Bezug des pauschalen Kindergeldes ist – im Gegensatz zum einkommensabhängigen – keine vorherige Erwerbstätigkeit notwendig. Anspruchsvoraussetzungen sind: legaler und ständiger Aufenthalt, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Absolvierung aller Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.
Das Kindergeld für alle war vor 20 Jahren zentrales Wahlversprechen der FPÖ. 2002 löste es das Karenzgeld ab, auf das nur Anspruch hatte, wer eine gewisse Zeitspanne erwerbstätig war. Unterdessen beklagt die FPÖ den hohen Ausländeranteil. Türkis-Blau hatte sich deshalb vorgenommen, Hürden einzuziehen. Dazu kam es nicht.
Zwischen 2011 und 2016 sank der Anteil der Inländer beim Kindergeldbezug von 72 auf 63,2 Prozent. Wo er 2017 und 2018 unter Berücksichtigung des einkommensabhängigen Kindergeldes lag, will das Familienressort demnächst mitteilen.