Polizei wollte Journalisten-Handy Verstoß gegen die Rechtslage bei Suche nach „Maulwurf“im BVT.
Verzweifelt versucht die Polizei jenen „Maulwurf“zu finden, der ständig geheime Informationen aus dem BVT, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, an die Öffentlichkeit weitergibt. Die Verzweiflung ist offenbar so groß, dass die Ermittler des zuständigen Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) dabei aber die Rechtslage aus den Augen verlieren.
Denn wie nun bekannt wurde, wollte das BAK bei der Suche nach dem „Maulwurf“im BVT das Handy der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper und der „Presse“-Journalistin Anna Thalhammer beschlagnahmen. Das eine verstößt jedoch gegen die Abgeordneten-Immunität, das andere gegen das Redaktionsgeheimnis.
Beide Anträge des BAK wurden daher von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt, sorgen aber dennoch für große Empörung. „Presse“-Chefredakteur Rainer Nowak sprach von einem „einzigartigen, unerträglichen und völlig inakzeptablen Angriff auf die Pressefreiheit“. Krisper forderte, die parlamentarische Immunität der Abgeordneten nachzuschärfen. Denn aus ihrem Handy hätte man ablesen können, mit wem sie Kontakt gehabt habe. Und das würde dazu führen, dass sich niemand mehr an Abgeordnete wende, um auf Missstände aufmerksam zu machen.
Umstritten ist, wer für den Antrag auf Beschlagnahme der beiden Mobiltelefone verantwortlich ist. Angeblich handelte das BAK auf Drängen hochrangiger BVT-Mitarbeiter. Gestellt wurde der Antrag jedenfalls im Mai, also zu einer Zeit, als der ressortzuständige Innenminister Herbert Kickl hieß.
Der nunmehrige FPÖ-Klubobmann weist aber jede Verantwortung von sich. Er zeigte sich „entsetzt“über die Idee, das Handy einer Abgeordneten zu beschlagnahmen, und wies darauf hin, dass für das BAK seine Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) zuständig gewesen sei. Diesen Hinweis Kickls wies wiederum die ÖVP-Zentrale empört zurück.