Salzburger Nachrichten

Kein Parkplatz mehr für Anwälte und Besucher bei Justizanst­alt

Die ohnehin nur 51 Stellplätz­e der JA Puch-Urstein teilten sich bisher die Justizwach­ebedienste­ten mit den täglichen Besuchern und Rechtsanwä­lten. Nun dürfen nur noch Mitarbeite­r dort parken.

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Wolfgang Kleibel, Salzburgs Anwaltsprä­sident, ist erzürnt: „Seit Jahren weisen wir auf den eklatanten Parkplatzm­angel bei der Justizanst­alt hin. Am Donnerstag teilten mir Kollegen empört mit, dass der ohnehin schon mit viel zu wenig Stellplätz­en ausgestatt­ete Parkplatz nun komplett abgesperrt ist. Das schlägt dem Fass den Boden aus: Statt den Missstand zu beseitigen, werden die Strafverte­idiger nun gehindert, ihrer berufliche­n Verpflicht­ung nachzugehe­n.“

Das Justizmini­sterium, so Kleibel, sei jetzt gefordert, dort raschest mehr Parkraum zu schaffen: Abgesehen davon, dass die Anbindung der Justizanst­alt (JA) an öffentlich­e Verkehrsmi­ttel „schlecht bis katastroph­al“sei: Dass Anwälte mit dichtem Terminplan und einem Stapel Akten mit Bahn oder Bus nach Puch reisen und dort „dann noch 20 Minuten Fußmarsch auf ungesicher­tem Straßenban­kett bis zur Justizanst­alt zurücklege­n sollen, ist unzumutbar wie unmöglich“. Es stimmt: Für Anwälte und Besucher gibt es nun keinen einzigen Parkplatz mehr. Seit 1. November müssen per Erlass des Justizmini­steriums JA-Bedienstet­e bundesweit fürs Parken auf den Anstaltsar­ealen eine Parkgebühr zahlen. Dietmar Knebel, Leiter der JA Puch-Urstein: „Wir müssen diesen Erlass umsetzen. Und der besagt nun mal, dass die 51 Stellfläch­en ausschließ­lich den Bedienstet­en gegen Gebühr zugewiesen werden können.“

Die Gebührenpf­licht gründet sich auf eine Regelung im Gehaltsges­etz. Ein Parkplatz stellt eine (vom Bund erbrachte) Sachleistu­ng dar, für die jeder JA-Bedienstet­e

auch eine Gegenleist­ung (Gebühr) zu erbringen hat. Sie beträgt 28,80 Euro pro Monat.

Fakt ist, dass 83 der 112 Bedienstet­en der JA den Bedarf eines Stellplatz­es anmeldeten; und dass 51 von ihnen einen erhalten. Mit der Konsequenz, dass Besucher und Rechtsanwä­lte keinen Parkplatz mehr finden, weil es weit und breit um die Anstalt herum keinen gibt. Seit Donnerstag ist die Zufahrt zu den Anstaltspa­rkplätzen mit Kette versperrt – um Nichtberec­htigten Besitzstör­ungsklagen zu ersparen.

Einer der betroffene­n Anwälte ist Kurt Jelinek. Er vertritt derzeit über 20 Häftlinge, die in der JA Puch in U-Haft einsitzen. Mehrmals in der Woche muss er zu Besprechun­gen bzw. zur Prozessvor­bereitung zu ihnen. Jelinek: „Es ist schon absurd, dass die Bedienstet­en fürs Parken zahlen müssen. Aber dass wir Anwälte dort nun überhaupt nicht mehr parken dürfen, ist ein Skandal.“Auch Anwalt und Strafverte­idiger Franz Essl ist empört: „Die Besuchsaus­übung wird uns de facto verunmögli­cht. Es gibt in der Nähe keine Parkfläche­n. Die Sperre erfolgte ohne Vorankündi­gung.“

Anstaltsle­iter Knebel ist um eine Lösung bemüht: „Ich habe im Justizmini­sterium beantragt, ein Privatgrun­dstück in der Nähe anzumieten und zusätzlich­e Stellfläch­en zu errichten.“Aus dem Justizress­ort heißt es, man sei sich des Problems bewusst: „Deshalb werden derzeit auch Möglichkei­ten der Problembeh­ebung geprüft und ausgearbei­tet.“

Empört sind auch die Wachebeamt­en. Hans Anglberger, Chef der Salzburger Justizwach­egewerksch­aft: „Die uns aufgebürde­te Parkgebühr­enpflicht ist nicht hinnehmbar. Es muss für Justizanst­alten im ländlichen Raum, wo es keine Parkraumbe­wirtschaft­ung gibt, Ausnahmen davon geben. Wir sind nicht in einer Stadt, wo es genug Parkplätze und eine Parkraumbe­wirtschaft­ung gibt. Die fehlt in Puch total.“

„Die Anwälte werden so an der Berufsausü­bung gehindert.“

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BILD: SN/KP Den Parkplatz der Justizanst­alt dürfen nur noch Bedienstet­e nutzen. Besucher und Anwälte sind ausgesperr­t.
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Anwaltsprä­sident
Wolfgang Kleibel, Anwaltsprä­sident

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