Kein Parkplatz mehr für Anwälte und Besucher bei Justizanstalt
Die ohnehin nur 51 Stellplätze der JA Puch-Urstein teilten sich bisher die Justizwachebediensteten mit den täglichen Besuchern und Rechtsanwälten. Nun dürfen nur noch Mitarbeiter dort parken.
Wolfgang Kleibel, Salzburgs Anwaltspräsident, ist erzürnt: „Seit Jahren weisen wir auf den eklatanten Parkplatzmangel bei der Justizanstalt hin. Am Donnerstag teilten mir Kollegen empört mit, dass der ohnehin schon mit viel zu wenig Stellplätzen ausgestattete Parkplatz nun komplett abgesperrt ist. Das schlägt dem Fass den Boden aus: Statt den Missstand zu beseitigen, werden die Strafverteidiger nun gehindert, ihrer beruflichen Verpflichtung nachzugehen.“
Das Justizministerium, so Kleibel, sei jetzt gefordert, dort raschest mehr Parkraum zu schaffen: Abgesehen davon, dass die Anbindung der Justizanstalt (JA) an öffentliche Verkehrsmittel „schlecht bis katastrophal“sei: Dass Anwälte mit dichtem Terminplan und einem Stapel Akten mit Bahn oder Bus nach Puch reisen und dort „dann noch 20 Minuten Fußmarsch auf ungesichertem Straßenbankett bis zur Justizanstalt zurücklegen sollen, ist unzumutbar wie unmöglich“. Es stimmt: Für Anwälte und Besucher gibt es nun keinen einzigen Parkplatz mehr. Seit 1. November müssen per Erlass des Justizministeriums JA-Bedienstete bundesweit fürs Parken auf den Anstaltsarealen eine Parkgebühr zahlen. Dietmar Knebel, Leiter der JA Puch-Urstein: „Wir müssen diesen Erlass umsetzen. Und der besagt nun mal, dass die 51 Stellflächen ausschließlich den Bediensteten gegen Gebühr zugewiesen werden können.“
Die Gebührenpflicht gründet sich auf eine Regelung im Gehaltsgesetz. Ein Parkplatz stellt eine (vom Bund erbrachte) Sachleistung dar, für die jeder JA-Bedienstete
auch eine Gegenleistung (Gebühr) zu erbringen hat. Sie beträgt 28,80 Euro pro Monat.
Fakt ist, dass 83 der 112 Bediensteten der JA den Bedarf eines Stellplatzes anmeldeten; und dass 51 von ihnen einen erhalten. Mit der Konsequenz, dass Besucher und Rechtsanwälte keinen Parkplatz mehr finden, weil es weit und breit um die Anstalt herum keinen gibt. Seit Donnerstag ist die Zufahrt zu den Anstaltsparkplätzen mit Kette versperrt – um Nichtberechtigten Besitzstörungsklagen zu ersparen.
Einer der betroffenen Anwälte ist Kurt Jelinek. Er vertritt derzeit über 20 Häftlinge, die in der JA Puch in U-Haft einsitzen. Mehrmals in der Woche muss er zu Besprechungen bzw. zur Prozessvorbereitung zu ihnen. Jelinek: „Es ist schon absurd, dass die Bediensteten fürs Parken zahlen müssen. Aber dass wir Anwälte dort nun überhaupt nicht mehr parken dürfen, ist ein Skandal.“Auch Anwalt und Strafverteidiger Franz Essl ist empört: „Die Besuchsausübung wird uns de facto verunmöglicht. Es gibt in der Nähe keine Parkflächen. Die Sperre erfolgte ohne Vorankündigung.“
Anstaltsleiter Knebel ist um eine Lösung bemüht: „Ich habe im Justizministerium beantragt, ein Privatgrundstück in der Nähe anzumieten und zusätzliche Stellflächen zu errichten.“Aus dem Justizressort heißt es, man sei sich des Problems bewusst: „Deshalb werden derzeit auch Möglichkeiten der Problembehebung geprüft und ausgearbeitet.“
Empört sind auch die Wachebeamten. Hans Anglberger, Chef der Salzburger Justizwachegewerkschaft: „Die uns aufgebürdete Parkgebührenpflicht ist nicht hinnehmbar. Es muss für Justizanstalten im ländlichen Raum, wo es keine Parkraumbewirtschaftung gibt, Ausnahmen davon geben. Wir sind nicht in einer Stadt, wo es genug Parkplätze und eine Parkraumbewirtschaftung gibt. Die fehlt in Puch total.“
„Die Anwälte werden so an der Berufsausübung gehindert.“