Salzburger Nachrichten

Ehemalige Meinl-Bank verliert die Konzession

Neugeschäf­t ist der Nachfolger­in Anglo Austrian nach Entzug der Lizenz durch die Europäisch­e Zentralban­k ab sofort untersagt.

- Wie

Das 1923 gegründete Bankhaus der Familie Meinl ist endgültig Geschichte. Die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) habe dem Nachfolgei­nstitut Anglo Austrian AAB Bank mit sofortiger Wirkung die Konzession entzogen, teilte die Finanzmark­taufsicht (FMA) Freitag mit. Die AAB ist damit ab sofort keine Bank mehr und darf kein neues Bankgeschä­ft mehr machen, also etwa Einlagen annehmen oder Kredite vergeben.

Dem radikalen Schritt waren lange Auseinande­rsetzungen des heuer in Anglo Austrian umbenannte­n Bankhauses mit den Behörden vorausgega­ngen. Der Entzug der Konzession ist die Konsequenz daraus, dass die Bank und ihre Leitungsor­gane mehrfach gegen aufsichtsr­echtliche Bestimmung­en verstießen und Aufforderu­ngen der FMA zur Behebung von Mängeln im Geschäftsb­etrieb nicht oder nur unvollstän­dig nachkamen. Die juristisch­en Scharmütze­l gipfelten darin, dass zwei Vorstände der Bank abberufen wurden, allerdings wurde der entspreche­nde Bescheid der FMA später vom

Gericht aufgehoben. Auch Julius Meinl V. hatte sich im Juli aus dem Aufsichtsr­at zurückgezo­gen.

Die Gesellscha­ft muss ihr bestehende­s Geschäft so rasch wie möglich abwickeln. Daher müssen alle Einlagen an die Kunden ausgezahlt werden. Kredite müssen entweder auf andere Institute übertragen oder verkauft werden, möglich ist auch, mit Kunden zu vereinbare­n, dass sie den Kredit vorzeitig tilgen.

Die Anglo Austrian kann gegen den Bescheid der EZB Beschwerde einbringen. Ob sie das tut, war am

Freitag nicht zu erfahren. Auf der Homepage teilte Anglo Austrian mit, man habe schon vor mehr als einem Monat beschlosse­n, sich aus dem Bankgeschä­ft zurückzuzi­ehen, und entspreche­nde Schritte eingeleite­t. Man bedauere daher die Entscheidu­ng der EZB, heißt es dort.

Falls die FMA zur Ansicht kommt, dass die ordnungsge­mäße Liquidatio­n des Bankbetrie­bs durch die Geschäftsl­eiter nicht gewährleis­tet ist, muss sie beim Handelsger­icht einen Antrag zur Bestellung eines Abwicklers stellen.

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BILD: SN/APA/HERBERT NEUBAUER Für die Meinl-Bank ist endgültig Schluss.
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