Ehemalige Meinl-Bank verliert die Konzession
Neugeschäft ist der Nachfolgerin Anglo Austrian nach Entzug der Lizenz durch die Europäische Zentralbank ab sofort untersagt.
Das 1923 gegründete Bankhaus der Familie Meinl ist endgültig Geschichte. Die Europäische Zentralbank (EZB) habe dem Nachfolgeinstitut Anglo Austrian AAB Bank mit sofortiger Wirkung die Konzession entzogen, teilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) Freitag mit. Die AAB ist damit ab sofort keine Bank mehr und darf kein neues Bankgeschäft mehr machen, also etwa Einlagen annehmen oder Kredite vergeben.
Dem radikalen Schritt waren lange Auseinandersetzungen des heuer in Anglo Austrian umbenannten Bankhauses mit den Behörden vorausgegangen. Der Entzug der Konzession ist die Konsequenz daraus, dass die Bank und ihre Leitungsorgane mehrfach gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstießen und Aufforderungen der FMA zur Behebung von Mängeln im Geschäftsbetrieb nicht oder nur unvollständig nachkamen. Die juristischen Scharmützel gipfelten darin, dass zwei Vorstände der Bank abberufen wurden, allerdings wurde der entsprechende Bescheid der FMA später vom
Gericht aufgehoben. Auch Julius Meinl V. hatte sich im Juli aus dem Aufsichtsrat zurückgezogen.
Die Gesellschaft muss ihr bestehendes Geschäft so rasch wie möglich abwickeln. Daher müssen alle Einlagen an die Kunden ausgezahlt werden. Kredite müssen entweder auf andere Institute übertragen oder verkauft werden, möglich ist auch, mit Kunden zu vereinbaren, dass sie den Kredit vorzeitig tilgen.
Die Anglo Austrian kann gegen den Bescheid der EZB Beschwerde einbringen. Ob sie das tut, war am
Freitag nicht zu erfahren. Auf der Homepage teilte Anglo Austrian mit, man habe schon vor mehr als einem Monat beschlossen, sich aus dem Bankgeschäft zurückzuziehen, und entsprechende Schritte eingeleitet. Man bedauere daher die Entscheidung der EZB, heißt es dort.
Falls die FMA zur Ansicht kommt, dass die ordnungsgemäße Liquidation des Bankbetriebs durch die Geschäftsleiter nicht gewährleistet ist, muss sie beim Handelsgericht einen Antrag zur Bestellung eines Abwicklers stellen.