Aufsichtsräte ohne Mut sind fehl am Platz
In der Affäre um die Casinos Austria AG dreht sich alles um die Frage, ob es rund um die Bestellung von Peter Sidlo zum Finanzvorstand Nebenabsprachen bezüglich des Kleinen Glücksspiels in Wien und einer Lizenz für Onlinespiele für die Novomatic-Gruppe gegeben hat.
Der ehemalige Staatsanwalt und jetzige Anwalt Georg Krakow sagte dazu im ORF-Radio, die Eignung von Herrn Sidlo sei keine primäre Tatfrage. Stimmt, zur Klärung des Vorwurfs, Sidlo sei Faustpfand für unzulässige Nebenabreden gewesen, ist es unerheblich, ob er qualifiziert oder unfähig ist. Das gilt nicht für den Vorgang, der zu seiner Bestellung führte – und damit sind wir beim Aufsichtsrat der Casinos AG, der in der Causa eine sehr schlechte Figur abgibt.
Da stellen sich ganz andere Fragen. Warum sorgte Walter Rothensteiner als Aufsichtsratspräsident dafür, dass Sidlo den Job bekam, obwohl er selbst Bedenken hatte, wie seine eigenen Notizen zeigen, und obwohl der Personalberater Egon Zehnder Sidlo ausdrücklich nicht empfahl? Warum verhinderte man per Abstimmung, dass die übrigen Aufsichtsräte die ganze Wahrheit über Sidlos Qualifikation erfuhren? Um sie nicht in Gewissenskonflikte zu bringen? Warum verzichteten die Aufsichtsräte mehrheitlich auf relevante Informationen für eine wichtige Personalentscheidung? Verträgt sich das mit dem Aktiengesetz, wonach Aufsichtsräte auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft handeln müssen? Wie lässt sich Sidlos Werdegang mit § 31 Glücksspielgesetz in Einklang bringen, der die Anforderungen für Geschäftsleiter normiert? Verfügt er über ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in den konzessionierten Geschäften? Oder kann er eine dreijährige Tätigkeit in einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart vorweisen? Um das zu beantworten, bedarf es keiner Rechtsgutachten, da reicht der Hausverstand.
Bleibt die Frage, was erfahrene Manager und Juristen, die es besser wissen sollten, dazu veranlasst, auf Zuruf ihre Haltung aufzugeben. Die Antwort steht aus. Aber eines ist klar: Wem der Mut fehlt, zu seiner Meinung zu stehen, hat in einem Aufsichtsrat nichts verloren.