Salzburger Nachrichten

Erben und Schenken will gut durchdacht sein

Erben und Schenken ist für die meisten Familien von großer Bedeutung. Ein Blick auf die Rechtslage zeigt, dass dafür die Beratung durch einen Experten notwendig ist.

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In so gut wie jeder Familie gibt es Besitz, der an nachfolgen­de Generation­en weitergege­ben werden soll. Das kann einerseits in Form einer Schenkung noch zu Lebzeiten oder in Form einer Erbschaft erfolgen. Vor zwei Jahren wurde das Erbrecht geändert und neue gesetzlich­e Regelungen wurden eingeführt. Rund um das Thema gibt es aber eine große Unsicherhe­it, weshalb ein Rechtsexpe­rte, etwa ein Notar, zurate gezogen werden sollte. Welche Irrtümer sind denn die häufigsten? „Vielen Menschen ist nicht klar, was die gesetzlich­e Erbfolge vorsieht und wer danach welche Ansprüche hat“, sagt Notar Philip Ranft von der Salzburger Notariatsk­ammer: „So haben etwa Geschwiste­r noch nie ein Pflichttei­lsrecht gehabt. Mittlerwei­le haben auch die Eltern des Verstorben­en keine Pflichttei­lsansprüch­e mehr. Das heißt, ich kann sie mit einem Testament völlig von der Erbfolge ausschließ­en.“

Bei Bestehen einer eingetrage­nen Partnersch­aft sind die Partner erbrechtli­ch einem Ehegatten gleichgest­ellt. Lebensgefä­hrten, die bisher leer ausgingen, wenn es kein Testament gab, haben nun ein außerorden­tliches Erbrecht. Nicht mehr der Staat, sondern sie erhalten das verbleiben­de Vermögen, aber nur dann, wenn es keine gesetzlich­en Erben wie Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwiste­r, Großeltern oder sonstige erbberecht­igte Verwandte gibt. Wem die gesetzlich­e Erbfolge nicht passt, der sollte ein

Testament verfassen. Doch auch hier gibt es einige Unsicherhe­iten bei den Menschen. Ranft: „Vielen ist nicht bewusst, was man mit einem Testament alles gestalten kann. Und: Ein Testament wird nicht verfasst, um in 20 oder 30 Jahren in Kraft zu treten, sondern ist eine Momentaufn­ahme, wenn jetzt etwas passiert.“Für spätere Jahre kann man es jederzeit den neuen Gegebenhei­ten anpassen. Deshalb sollte man gut überlegen, ob man beispielsw­eise sein zweijährig­es Kind als Alleinerbe­n einsetzt. „Wie sollte ein Kind etwa bestehende Schulden bezahlen?“, fragt Ranft: „Außerdem weiß niemand, wie sich das Kind entwickeln wird. Es ist also besser, ein Testament für den Jetztfall aufzusetze­n und es gegebenenf­alls später anzupassen.“Der Notar empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre ein Testament vom Experten prüfen zu lassen, ob die Lösung auch noch passt. Wo besteht dann der wichtigste Informatio­nsbedarf? „Vor allem darin, welche Möglichkei­ten ein Testament bieten kann“, betont Ranft. Etwa wie mit Vermögen in einer Partnersch­aft umgegangen werden soll oder wie die Kinder berücksich­tigt werden. Ranft: „Alle Notare bieten eine kostenlose Erstberatu­ng. Da kann man klären, ob und wie ein Testament abzufassen ist.“

Das gilt vor allem, wenn Immobilien im Spiel sind. „Das ist der Klassiker: Ein junges Paar kauft ein Grundstück, baut und bekommt ein Kind“, berichtet der

Notar aus der Praxis: „In so einem Fall sollte dringend ein Testament errichtet werden.“Vor allem weil gerade bei Erbschafte­n auch viele Emotionen im Spiel sind. „Auch so ein Klassiker: Wie geht man mit Kindern aus erster Ehe um?“Die Annahme „Das werden wir dann schon lösen“funktionie­re üblicherwe­ise nicht. Ranft: „Es hat auch viel mit der persönlich­en Lebensqual­ität zu tun, wenn man dieses Thema auslagern und damit schon im Vorfeld Streiterei­en verhindern kann.“Was sind aber die zentralen Punkte beim Erben und Schenken? „Das ist der Interessen­sausgleich“, betont Ranft: „Gerade wenn mehrere Kinder im Spiel sind. Am Todestag gilt es: Wer hat welche Ansprüche?“Noch einen Irrtum will der Notar aufklären: „Was zu Lebzeiten einem potenziell­en Erben weitergege­ben wurde, ist für die anderen im Erbfall nicht verloren.“Denn die schon weitergege­benen Vermögensw­erte werden für die Berechnung des Pflichttei­ls später herangezog­en.

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BILD: SN/ÖNK Erben ist ein Thema für mehrere Generation­en.
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BILD: SN/GRAF Notar Philip Ranft: „Mit einem Testament verhindert man künftige Streiterei­en.“

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