Erben und Schenken will gut durchdacht sein
Erben und Schenken ist für die meisten Familien von großer Bedeutung. Ein Blick auf die Rechtslage zeigt, dass dafür die Beratung durch einen Experten notwendig ist.
In so gut wie jeder Familie gibt es Besitz, der an nachfolgende Generationen weitergegeben werden soll. Das kann einerseits in Form einer Schenkung noch zu Lebzeiten oder in Form einer Erbschaft erfolgen. Vor zwei Jahren wurde das Erbrecht geändert und neue gesetzliche Regelungen wurden eingeführt. Rund um das Thema gibt es aber eine große Unsicherheit, weshalb ein Rechtsexperte, etwa ein Notar, zurate gezogen werden sollte. Welche Irrtümer sind denn die häufigsten? „Vielen Menschen ist nicht klar, was die gesetzliche Erbfolge vorsieht und wer danach welche Ansprüche hat“, sagt Notar Philip Ranft von der Salzburger Notariatskammer: „So haben etwa Geschwister noch nie ein Pflichtteilsrecht gehabt. Mittlerweile haben auch die Eltern des Verstorbenen keine Pflichtteilsansprüche mehr. Das heißt, ich kann sie mit einem Testament völlig von der Erbfolge ausschließen.“
Bei Bestehen einer eingetragenen Partnerschaft sind die Partner erbrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt. Lebensgefährten, die bisher leer ausgingen, wenn es kein Testament gab, haben nun ein außerordentliches Erbrecht. Nicht mehr der Staat, sondern sie erhalten das verbleibende Vermögen, aber nur dann, wenn es keine gesetzlichen Erben wie Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern oder sonstige erbberechtigte Verwandte gibt. Wem die gesetzliche Erbfolge nicht passt, der sollte ein
Testament verfassen. Doch auch hier gibt es einige Unsicherheiten bei den Menschen. Ranft: „Vielen ist nicht bewusst, was man mit einem Testament alles gestalten kann. Und: Ein Testament wird nicht verfasst, um in 20 oder 30 Jahren in Kraft zu treten, sondern ist eine Momentaufnahme, wenn jetzt etwas passiert.“Für spätere Jahre kann man es jederzeit den neuen Gegebenheiten anpassen. Deshalb sollte man gut überlegen, ob man beispielsweise sein zweijähriges Kind als Alleinerben einsetzt. „Wie sollte ein Kind etwa bestehende Schulden bezahlen?“, fragt Ranft: „Außerdem weiß niemand, wie sich das Kind entwickeln wird. Es ist also besser, ein Testament für den Jetztfall aufzusetzen und es gegebenenfalls später anzupassen.“Der Notar empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre ein Testament vom Experten prüfen zu lassen, ob die Lösung auch noch passt. Wo besteht dann der wichtigste Informationsbedarf? „Vor allem darin, welche Möglichkeiten ein Testament bieten kann“, betont Ranft. Etwa wie mit Vermögen in einer Partnerschaft umgegangen werden soll oder wie die Kinder berücksichtigt werden. Ranft: „Alle Notare bieten eine kostenlose Erstberatung. Da kann man klären, ob und wie ein Testament abzufassen ist.“
Das gilt vor allem, wenn Immobilien im Spiel sind. „Das ist der Klassiker: Ein junges Paar kauft ein Grundstück, baut und bekommt ein Kind“, berichtet der
Notar aus der Praxis: „In so einem Fall sollte dringend ein Testament errichtet werden.“Vor allem weil gerade bei Erbschaften auch viele Emotionen im Spiel sind. „Auch so ein Klassiker: Wie geht man mit Kindern aus erster Ehe um?“Die Annahme „Das werden wir dann schon lösen“funktioniere üblicherweise nicht. Ranft: „Es hat auch viel mit der persönlichen Lebensqualität zu tun, wenn man dieses Thema auslagern und damit schon im Vorfeld Streitereien verhindern kann.“Was sind aber die zentralen Punkte beim Erben und Schenken? „Das ist der Interessensausgleich“, betont Ranft: „Gerade wenn mehrere Kinder im Spiel sind. Am Todestag gilt es: Wer hat welche Ansprüche?“Noch einen Irrtum will der Notar aufklären: „Was zu Lebzeiten einem potenziellen Erben weitergegeben wurde, ist für die anderen im Erbfall nicht verloren.“Denn die schon weitergegebenen Vermögenswerte werden für die Berechnung des Pflichtteils später herangezogen.