Fixe Vorgaben für das nötige Personal
Die aktuelle Pflegedebatte ist ausgelöst durch Strafbescheide, die mehreren Heimträgern als Folge von Prüfungen durch die Heimaufsicht drohen. Dies sollte als Chance für eine grundsätzliche Diskussion der stationären Pflege genutzt werden. Das Salzburger Pflegegesetz schreibt den Einrichtungen die Beschäftigung einer „ausreichenden
Zahl“fachlich qualifizierter Pflegepersonen vor. Es verzichtet aber auf konkrete Vorgaben. Dies mag aus wirtschaftlicher Sicht nützlich sein, um flexibles Handeln zu ermöglichen.
Leider nimmt dadurch aber zugleich der Druck auf das gesamte Pflegepersonal zu. Wenn etwa z. B. diplomierte Pflegekräfte in den Nachtstunden und am Wochenende fehlen, muss im Notbetrieb oder mit Bereitschaftsdienst gearbeitet werden. Die Belastung für das gesamte Team steigt. Die Situation verschärft sich nochmals durch Krankenstände. Generell kommt dazu, dass diplomiertes Personal immer schwieriger zu finden ist. Hier müssen alle Verantwortlichen dringend handeln, um die Attraktivität wieder zu steigern.
Eine „ausreichende Zahl“von Pflegepersonen ist trotz aller widrigen Umstände zu unbestimmt. Die erwünschte und notwendige Qualität, die durch fachlich geschulte Pflegepersonen abgesichert wird, muss in Salzburg im Pflegegesetz konkretisiert werden. Mag. Norbert Krammer VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung, 5020 Salzburg