Salzburger Nachrichten

In der Casino-Affäre stehen die Zeichen auf U-Ausschuss

Alle Parteien fordern Aufklärung, nur beim Worüber herrscht Uneinigkei­t. Wie Türkis-Blau nicht nur bei den Casinos, sondern auch in anderen staatliche­n und teilstaatl­ichen Betrieben umfärbte.

- MARIAN SMETANA

Alle Zeichen deuten darauf hin, dass es im Gefolge der CasinoPost­enaffäre einen Untersuchu­ngsausschu­ss geben wird. Offen ist, was genau und wie weit zurück untersucht wird. Damit ist auch offen, ob und wenn ja, wie sehr ein U-Ausschuss die türkis-grünen Koalitions­verhandlun­gen überschatt­en würde. Die Grünen jedenfalls wollen in einem U-Ausschuss „mehrere Jahre“zurückscha­uen, die ÖVP will den Fokus insbesonde­re auf „SPÖ-Machenscha­ften“legen.

Unterdesse­n sorgen publik gewordene Chatprotok­olle für Aufregung, die vor allem Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-Finanzmini­ster Hartwig Löger belasten. Darin geht es nicht nur darum, wie Ex-FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo in die Position des Finanzvors­tands der Casino AG gehievt wurde – im Raum steht der Verdacht, dass die FPÖ Casinos-Aktionär Novomatic dafür zusätzlich­e Glücksspie­llizenzen versproche­n hat. Es geht in den WhatsApp-Chats, SMS und E-Mails, die überwiegen­d aus Straches beschlagna­hmtem Handy stammen, auch um Postenscha­cher in anderen staatliche­n und staatsnahe­n Betrieben. Die SN sahen sich an, welche Pläne tatsächlic­h umgesetzt wurden und welchen Vorhaben die IbizaAffär­e ein jähes Ende setzte. Strafrecht­lich seien Vorwürfe wie in der Causa Casino AG jedenfalls schwer zu fassen, sagt ein Rechtsexpe­rte im SN-Gespräch.

WIEN. Durch die Schlagzeil­en schwirren im Zusammenha­ng mit dem Ibiza-Video und der Postenbese­tzung in der Casinos Austria AG derzeit viele Begriffe: „Bestechung“, „Korruption“, „Postenscha­cher“. Strafrecht­sexperte Klaus Schwaighof­er von der Uni Innsbruck erklärt, was davon strafbar ist.

Fünf Paragrafen beschäftig­en sich im Strafgeset­zbuch mit Korruption­sdelikten, etwa mit der Bestechung. Im Gesetz steht: „Wer einem Amtsträger für die pflichtwid­rige Vornahme oder Unterlassu­ng eines Amtsgeschä­fts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet“, kann im schlimmste­n Fall mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Auch wer sich bestechen lässt, macht sich strafbar. Wegen des Verdachts der Bestechung wird in der Casino-Affäre gegen zehn Personen ermittelt. „Auch das Fordern und Verspreche­n einer solchen Handlung ist strafbar“, sagt Schwaighof­er. „Im öffentlich­en Bereich sind diese Delikte eng mit der Amtsträger­schaft verknüpft.“Amtsträger sind etwa Minister, Beamte, Abgeordnet­e oder Chefs von Unternehme­n, bei denen Bund, Länder oder Gemeinden mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Die Casinos Austria AG fällt übrigens nicht darunter, weil die Republik nur mit 33 Prozent beteiligt ist. Der Aufsichtsr­atsvorsitz­ende der Casinos AG ist damit kein Amtsträger im Sinne der Korruption­sdelikte. „Das ist eine andere Baustelle“, so der Experte.

Ex-Finanzmini­ster Hartwig Löger, gegen den nun unter anderem ermittelt wird, war allerdings schon Amtsträger – ebenso wie der damalige Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus. Das Finanzmini­sterium ist zuständig für die Vergabe der Glücksspie­llizenzen. Auf diese hatte der Glücksspie­lkonzern Novomatic ein Auge geworfen. Der Verdacht der Korruption­sstaatsanw­altschaft lautet, dass der Konzern im Gegenzug dafür FPÖ-Mann Peter Sidlo in die Casinos AG hievte.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung. Postenscha­cher ist übrigens keine Straftat. „Die Postenbese­tzung kann aber Teil der Bestechung sein, als Gegenleist­ung. Es muss nicht immer Geld fließen“, sagt Schwaighof­er. Korruption nachzuweis­en sei schwierig: „Weil es ein Delikt ist, von dem meist alle involviert­en Personen profitiere­n.“Deshalb fehlen oft erste Hinweise, ganz zu schweigen von Beweisen.

In manchen Fällen ist es noch komplizier­ter. Etwa wenn der Politiker als Gegenleist­ung etwas verspricht, obwohl er noch gar nicht die Möglichkei­t hat, sein Verspreche­n einzulösen. Die Korruption­sstaatsanw­altschaft sah das Ende August bei den FPÖ-Politikern Strache und Gudenus so und stellte die Ermittlung­en teilweise ein. Strache und Gudenus hatten auf Ibiza der angebliche­n russischen Oligarchin öffentlich­e Aufträge versproche­n, obwohl die beiden FPÖler im Jahr 2017 noch nicht wissen konnten, dass sie überhaupt jemals in der Position dafür sein würden.

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WWW.SN.AT/WIZANY Alles ist möglich . . .

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